Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 16. Mai 1862 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der l.f. Kreisstadt Steyr am 16. Mai 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 17 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Amort, Edelbauer, Eggendorfer, Engl, Franz Haller, Harazmüller, Dr. Kompaß, Landsiedl, Lechner, Reithmayr, Sandböck, v. Schönthan, Schwarz, Dr. Spängler, Stigler, Vögerl und Werndl. Abwesend die Herrn Gemeinderäthe: Bichler, Degenfellner, Millner, Peteler, Dr. Pierer und Reschauer entschuldiget. I. Section Referent Herr Gemeinderath Alois Harazmüller, 2656. & 2686. Relationen wegen Ausbezalung der entfallenden Prämien für die Dirigirung von Löschrequisiten zu dem Brande in Gründberg und in Pesendorf. In Gemäßheit des § 49 der hier- städtischen Feuerlösch Ordnung vom 30. Novbr. 1859 erhält das städt. Kassaamt den Auftrag, die entfallenden Prämien an die Betreffenden auszu- bezalen und unter Rubrik XI sub C zu verbuchen. 2734. Im Monate April 1862 betrug die hierortige Bier Erzeugung ... 4510 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern ... 808 1/4 〃 Zusammen ... 5390 1/4 Eimer Die Ausfuhr der hiesigen Bräuer ... 1749 Eimer Entfallen für den hiesigen Consumo ... 3641 1/4 Eimer
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der l.f. Kreisstadt Steyr am 16. Mai 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 17 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Amort, Edelbauer, Eggendorfer, Engl, Franz Haller, Harazmüller, Dr. Kompaß, Landsiedl, Lechner, Reithmayr, Sandböck, v. Schönthan, Schwarz, Dr. Spängler, Stigler, Vögerl und Werndl. Abwesend die Herrn Gemeinderäthe: Bichler, Degenfellner, Millner, Peteler, Dr. Pierer und Reschauer entschuldiget. I. Section Referent Herr Gemeinderath Alois Harazmüller, 2656. & 2686. Relationen wegen Ausbezalung der entfallenden Prämien für die Dirigirung von Löschrequisiten zu dem Brande in Gründberg und in Pesendorf. In Gemäßheit des § 49 der hierstädtischen Feuerlösch Ordnung vom 30. Novbr. 1859 erhält das städt. Kassaamt den Auftrag, die entfallenden Prämien an die Betreffenden auszubezalen und unter Rubrik XI sub C zu verbuchen. 2734. Im Monate April 1862 betrug die hierortige Bier Erzeugung ... 4510 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern ... 808 1/4 Zusammen ... 5390 1/4 Eimer Die Ausfuhr der hiesigen Bräuer ... 1749 Eimer Entfallen für den hiesigen Consumo ... 3641 1/4 Eimer
wofür abzüglich der Rückvergütungen von ... 271 fl 9 xr an Gemeindezuschlag ... 564 fl 39 1/2 xr entrichtet wurde, wovon am Jahresschluße die genehmigte Provision der Mauth- und Perceptionsämter zu bestreiten kömmt. Zur Kenntniß genommen. II. Section Referent Herr Gemeinderath Eggendorfer. 2544. Erlaß der hohen k.k. Statthalterey dto. 23. April l.J. Z. 6377 mit der Weisung, bei Theilnahme an den Schulvisitationen von dem Vorhandensein der vorgeschriebenen Schulverordnungsprotokolle und Currenden sich die Ueberzeugung zu verschaffen. Ueber erfolgte Kundmachung in der Gemeinderaths Sitzung zur Normalien Sammlung. 2612. Das hohe k.k. Statthalterey Praesidium hat mit dem Erlasse vom 29. April l.J. Z. 2294 Nachstehendes anher eröffnet: „Der Ausschuß des katholischen Centralvereines in Linz, der wie in den Vorjahren auch heuer am 18. August als dem Tage des Allerhöchsten Geburtsfestes
wofür abzüglich der Rückvergü- tungen von ... 271 fl 9 xr an Gemeindezuschlag ... 564 fl 39 1/2 xr entrichtet wurde, wovon am Jahresschluße die genehmigte Provision der Mauth- und Perceptionsämter zu be- streiten kömmt. Zur Kenntniß genommen. II. Section Referent Herr Gemeinderath Eggendorfer. 2544. Erlaß der hohen k.k. Statthal- terey dto. 23. April l.J. Z. 6377 mit der Weisung, bei Theil- nahme an den Schulvisitationen von dem Vorhandensein der vor- geschriebenen Schulverord- nungsprotokolle und Currenden sich die Ueberzeugung zu ver- schaffen. Ueber erfolgte Kundmachung in der Gemeinderaths Sitzung zur Normalien Sammlung. 2612. Das hohe k.k. Statthalterey Prae- sidium hat mit dem Erlasse vom 29. April l.J. Z. 2294 Nachstehendes anher eröffnet: „Der Ausschuß des katholischen Centralvereines in Linz, der wie in den Vorjahren auch heuer am 18. August als dem Tage des Allerhöchsten Geburtsfestes
Sr. k.k. apost. Majestät, jene braven Schulkinder, welche sich durch Tu- gend und Frömmigkeit besonders hervorgethan haben, mit Spar- kassabücheln und silbernen Preis- medaillen feierlich zu betheilen beabsichtigt, hat an mich das Ersuchen gestellt, jene Schritte zu unternehmen, welche diese Feyer nicht nur in der Landes- hauptstadt sondern in allen Pfarrgemeinden Oberoester- reichs ermöglichen. Ich lade daher den Herrn Bür- germeister mit Bezug auf meinen Erlaß vom 16. April v.J. Z. 2057 ein, dieses nun seit 12 Jahren zum Besten der reli- giösen und sittlichen Erziehung der Schuljugend wirkende Unternehmen auf das Werk- thätigste zu unterstützen.“ Wird der löbliche Gemeinde- rath von diesem Erlaße mit der Einladung in Kenntniß gesetzt, sich an dem bekannt gegebenen Unternehmen zu betheilen. III. Section Referent Herr Gemeinderath Reithmayr 2700. Die Armen Instituts Rechnungs- führung relationirt ad Nr. 1691 u. 2483
Sr. k.k. apost. Majestät, jene braven Schulkinder, welche sich durch Tugend und Frömmigkeit besonders hervorgethan haben, mit Sparkassabücheln und silbernen Preismedaillen feierlich zu betheilen beabsichtigt, hat an mich das Ersuchen gestellt, jene Schritte zu unternehmen, welche diese Feyer nicht nur in der Landeshauptstadt sondern in allen Pfarrgemeinden Oberoesterreichs ermöglichen. Ich lade daher den Herrn Bürgermeister mit Bezug auf meinen Erlaß vom 16. April v.J. Z. 2057 ein, dieses nun seit 12 Jahren zum Besten der religiösen und sittlichen Erziehung der Schuljugend wirkende Unternehmen auf das Werkthätigste zu unterstützen.“ Wird der löbliche Gemeinderath von diesem Erlaße mit der Einladung in Kenntniß gesetzt, sich an dem bekannt gegebenen Unternehmen zu betheilen. III. Section Referent Herr Gemeinderath Reithmayr 2700. Die Armen Instituts Rechnungsführung relationirt ad Nr. 1691 u. 2483
über den besorgten Ankauf Von 4 Staats Obligationen pr. 400 fl für das Armen Institut. Dieser Obligationen Ankauf für das Armen Institut wird zur Wissenschaft genommen, und nachdem derselbe in der Armen Instituts Rechnung bereits gehörig durchgeführt ist, so ist der Rechnungsführung eine Abschrift der Ankaufsrechnung zur Belegung zuzustellen, die Depositen Commission aber wird eingeladen, die drei 5 % Staatslotterie Anlehens Obligationen a 100 fl und die 4 % Metall StaatsschuldVerschreibung pr. 100 fl samt Coupons in die Depositen Kasse zu hinterlegen. Hievon ist dieselbe mittelst eines Duplikates, die Rechnungsführg. aber auf eine Rubrik zu verständigen. 2669. Äußerung des Herrn Gemeinderathes Vögerl und Inspizienten Hofmann, über den Gemeinderathsbeschluß vom 2. Mai d.J. in Betreff der Beschwerde gegen die Obleute im Sondersiechenhause mit der Bitte
über den besorgten Ankauf Von 4 Staats Obligationen pr. 400 fl für das Armen Institut. Dieser Obligationen Ankauf für das Armen Institut wird zur Wissenschaft genommen, und nachdem derselbe in der Armen Instituts Rechnung bereits ge- hörig durchgeführt ist, so ist der Rechnungsführung eine Abschrift der Ankaufsrechnung zur Bele- gung zuzustellen, die Depositen Commission aber wird eingeladen, die drei 5 % Staatslotterie Anlehens Obligationen a 100 fl und die 4 % Metall Staatsschuld- Verschreibung pr. 100 fl samt Coupons in die Depositen Kasse zu hinter- legen. Hievon ist dieselbe mittelst eines Duplikates, die Rechnungsführg. aber auf eine Rubrik zu ver- ständigen. 2669. Äußerung des Herrn Gemeinde- rathes Vögerl und Inspizienten Hofmann, über den Gemeinde- rathsbeschluß vom 2. Mai d.J. in Betreff der Beschwerde gegen die Obleute im Sonder- siechenhause mit der Bitte
um Enthebung von der Inspizien- ten Stelle. Ueber die Beschwerde des Herrn Gemeinderathes Vögerl und In- spizienten Hofmann gegen die Obleute im Sondersiechenhause Jakob und Theresia Spitaler wur- de auf Grund der gepflogenen Verhandlungen und meinem hierüber erstatteten Vortrag in der Sitzung am 2. Mai d.J. von dem löblichen Gemeinderathe der Beschluß gefaßt, die genann- ten Obleute in ihrem Dienste noch ferners zu belassen, die- selben jedoch zu verhalten den beiden obbenannten Herren Abbitte zu leisten, welche zu- gleich zu ersuchen wären, die Stelle eines Inspizienten im Sondersiechenhause noch ferners zu begleiten. Ueber das an selbe in Ge- mäßheit dieses Beschlußes er- gangene Ersuchen, deren An- nahme, so wie die geschehene Einladung hinsichtlich der Abbitte von Seite der Obleute sie laut der vorliegenden Relation des Amtsdieners verweigert haben,
um Enthebung von der Inspizienten Stelle. Ueber die Beschwerde des Herrn Gemeinderathes Vögerl und Inspizienten Hofmann gegen die Obleute im Sondersiechenhause Jakob und Theresia Spitaler wurde auf Grund der gepflogenen Verhandlungen und meinem hierüber erstatteten Vortrag in der Sitzung am 2. Mai d.J. von dem löblichen Gemeinderathe der Beschluß gefaßt, die genannten Obleute in ihrem Dienste noch ferners zu belassen, dieselben jedoch zu verhalten den beiden obbenannten Herren Abbitte zu leisten, welche zugleich zu ersuchen wären, die Stelle eines Inspizienten im Sondersiechenhause noch ferners zu begleiten. Ueber das an selbe in Gemäßheit dieses Beschlußes ergangene Ersuchen, deren Annahme, so wie die geschehene Einladung hinsichtlich der Abbitte von Seite der Obleute sie laut der vorliegenden Relation des Amtsdieners verweigert haben,
haben dieselben unterm 9. Mai d.J. Z. 2669 die vorliegende Äußerung eingebracht, worin sie erklären, die beschlossene Abbitte nicht annehmen zu können, und um Enthebung von der Inspizientenstelle ersuchen. Ich muß bezüglich dieses Vorganges mein Bedauern aussprechen, daß die erwähnten beleidigten Herrn eine so schonungslose Ansicht beliebten und den Antrag wegen Abbitteleistung gar nicht anzunehmen erklärten, was sich in dieser Beziehung von selben nicht erwartet hätte und wodurch ich bitter getäuscht wurde. Auf Grundlage dieser Äußerung stelle ich folgenden Antrag: Es seien Herr Gemeinderath Vögerl und Herr Franz Hofmann von der bisher zum Wohle der Gemeinde begleiteten Stelle eines inspizirenden Gemeinderathes und beziehungsweise Inspizienten im Sondersiechenhause unter Ausdruck des Dankes zu entheben, dieselben
haben dieselben unterm 9. Mai d.J. Z. 2669 die vorliegende Äußerung eingebracht, worin sie erklären, die beschlossene Abbitte nicht annehmen zu können, und um Enthebung von der Inspizientenstelle ersuchen. Ich muß bezüglich dieses Vor- ganges mein Bedauern aus- sprechen, daß die erwähnten beleidigten Herrn eine so schonungslose Ansicht beliebten und den Antrag wegen Ab- bitteleistung gar nicht anzu- nehmen erklärten, was sich in dieser Beziehung von selben nicht erwartet hätte und wo- durch ich bitter getäuscht wur- de. Auf Grundlage dieser Äußerung stelle ich folgenden Antrag: Es seien Herr Gemeinderath Vögerl und Herr Franz Hofmann von der bisher zum Wohle der Gemeinde beglei- teten Stelle eines inspizirenden Gemeinderathes und beziehungs- weise Inspizienten im Sonder- siechenhause unter Ausdruck des Dankes zu entheben, dieselben
jedoch zu ersuchen, diese Stelle bis zur Bestimmung eines an- dern geeigneten Mitbürgers wegen Uebernahme derselben noch fernerhin begleiten zu wollen. In Betreff der Obleute Jakob und Theresia Spitaler muß ich bei dem Umstande, als die ge- nannten Herrn Inspizienten die Abbitte nicht annehmen, den Antrag stellen, daß die Obleute zur öffentlichen Gemeinderaths- Sitzung vorgeladen, und den- selben bekannt gegeben werde, daß falls sie sich in der Folge eines unanständigen Benehmens ge- gen ihre Vorgesetzten oder einer Ueberschreitung der In- struktion und bestehenden Haus- Ordnung zu schulden kommen lassen, sie ihre sogleiche Dien- stesentlassung zu gewärtigen haben. Nach einer längeren Debatte an der sich mehrere Herrn Ge- meinderäthe betheiligten, stellt Herr Gemeinderath Eggendorfer über Erklärung des Herrn Ge- meinderathes Vögerl, daß er für
jedoch zu ersuchen, diese Stelle bis zur Bestimmung eines andern geeigneten Mitbürgers wegen Uebernahme derselben noch fernerhin begleiten zu wollen. In Betreff der Obleute Jakob und Theresia Spitaler muß ich bei dem Umstande, als die genannten Herrn Inspizienten die Abbitte nicht annehmen, den Antrag stellen, daß die Obleute zur öffentlichen GemeinderathsSitzung vorgeladen, und denselben bekannt gegeben werde, daß falls sie sich in der Folge eines unanständigen Benehmens gegen ihre Vorgesetzten oder einer Ueberschreitung der Instruktion und bestehenden HausOrdnung zu schulden kommen lassen, sie ihre sogleiche Dienstesentlassung zu gewärtigen haben. Nach einer längeren Debatte an der sich mehrere Herrn Gemeinderäthe betheiligten, stellt Herr Gemeinderath Eggendorfer über Erklärung des Herrn Gemeinderathes Vögerl, daß er für
seine Person noch bereit sei, die Stelle eines Inspizienten im Sondersiechenhause noch ferners zu versehen, in so ferne den beiden Obmannsleuten daselbst eine ernste Rüge ertheilt und ihnen bedeutet werde, daß sie bei Wiederholung eines solchen Benehmens allsogleich entlassen werden, und daß er der sicheren Ueberzeugung sey, daß auch Herr Hofmann unter dieser Bedingung diese Stelle beibehalten wird, den Gegen-Antrag: Herr Bürgermeister wolle die beiden Obmannsleute vorladen, ihnen im Beisein mehrerer Herrn Gemeinderäthe, deren Wahl dem Herrn Bürgermeister anheim gestellt wird, protokollarisch eine ernste Rüge zu ertheilen und an sie die Warnung ergehen lassen, daß im Wiederholungsfalle eines derartigen ungeziemenden Benehmens mit ihrer allsogleichen Entlassung vorgegangen werden würde. Es wurde zuerst zur Abstimmung des Gegen Antrages
seine Person noch bereit sei, die Stelle eines Inspizienten im Sondersiechenhause noch ferners zu versehen, in so ferne den beiden Obmannsleuten daselbst eine ernste Rüge ertheilt und ihnen bedeutet werde, daß sie bei Wiederholung eines sol- chen Benehmens allsogleich ent- lassen werden, und daß er der sicheren Ueberzeugung sey, daß auch Herr Hofmann unter dieser Bedingung diese Stelle beibehalten wird, den Gegen-Antrag: Herr Bürgermeister wolle die beiden Obmannsleute vor- laden, ihnen im Beisein mehrerer Herrn Gemeinderäthe, deren Wahl dem Herrn Bürgermei- ster anheim gestellt wird, pro- tokollarisch eine ernste Rüge zu ertheilen und an sie die War- nung ergehen lassen, daß im Wiederholungsfalle eines der- artigen ungeziemenden Be- nehmens mit ihrer allsogleichen Entlassung vorgegangen werden würde. Es wurde zuerst zur Abstim- mung des Gegen Antrages
geschritten und derselbe einstimmig zum Beschluße erhoben; wornach die Abstimmung des Antrages des Re- ferenten G.R. Reithmayr entfiel. IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 2714. Protokoll über den abgehaltenen Augenschein bei der Stadtmauer an der Enns sub Beseitigung der Drobny’schen Holzlage. Dem löblichen Gemeinderathe zur Kenntnißnahme mitgetheilt, und wird das städt. Bauamt ange- wiesen, die im Protokolle vom Herrn Holderer angetragene und von der Commission gutgehei- ßene Beschotterung mit dem Mauerabbruch-Materiale längs seinem Hause wie möglich auszuführen. 2556. Relation des Herrn Gemeinde- rathes Reschauer über die An- schaffung einer ganznächtigen La- terne am Hause No. 6 in der Stadt. Wird dem löblichen Gemeinde- rathe zur Kenntnißnahme mit- getheilt. Der Beleuchtungsbesorger Herr Karl Schreiner so wie das städt. Kassaamt sind hievon zu verständigen. 2740. Friedrich Fichtner, Tischlermeister
geschritten und derselbe einstimmig zum Beschluße erhoben; wornach die Abstimmung des Antrages des Referenten G.R. Reithmayr entfiel. IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 2714. Protokoll über den abgehaltenen Augenschein bei der Stadtmauer an der Enns sub Beseitigung der Drobny’schen Holzlage. Dem löblichen Gemeinderathe zur Kenntnißnahme mitgetheilt, und wird das städt. Bauamt angewiesen, die im Protokolle vom Herrn Holderer angetragene und von der Commission gutgeheißene Beschotterung mit dem Mauerabbruch-Materiale längs seinem Hause wie möglich auszuführen. 2556. Relation des Herrn Gemeinderathes Reschauer über die Anschaffung einer ganznächtigen Laterne am Hause No. 6 in der Stadt. Wird dem löblichen Gemeinderathe zur Kenntnißnahme mitgetheilt. Der Beleuchtungsbesorger Herr Karl Schreiner so wie das städt. Kassaamt sind hievon zu verständigen. 2740. Friedrich Fichtner, Tischlermeister
um einstweilige Wohnungsanweisung in dem städtischen Schulhause in der Berggasse gegen Wohnzinsentrichtung. Nachdem das Schulhaus am Berge vor der Hand durchaus nicht geeignet ist, jemanden eine Wohnung darin zu gewähren und erst wohnbar hergerichtet werden muß, so ist Bittsteller mit seinem Gesuche vor der Hand zurückzuweisen. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz 2691. Franziska Sturmberger Hausbesizerin in Steyrdf. und Josef Wittine Handelsmann beschweren sich wider den Sirninger Sensenhändler Auracher wegen Besuchs der hiesigen Wochenmärkte. Nach § 66 der Gewerbeordnung steht den Gewerbtreibenden zu auf Wochenmärkten Wirthschaftsund Ackergeräthe feilzuhaben, daher diesem Gesuche nicht stattgegeben und dem Auracher das Feilhalten mit Sensen an Wochenmarktstagen nicht verwehrt werden kann. 2724. Erlaß des hohen k.k. Statthalterey Praesidiums vom 3. Mai l.J.
um einstweilige Wohnungsan- weisung in dem städtischen Schulhau- se in der Berggasse gegen Wohnzinsentrichtung. Nachdem das Schulhaus am Berge vor der Hand durchaus nicht ge- eignet ist, jemanden eine Woh- nung darin zu gewähren und erst wohnbar hergerichtet werden muß, so ist Bittsteller mit seinem Gesuche vor der Hand zu- rückzuweisen. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz 2691. Franziska Sturmberger Hausbesizerin in Steyrdf. und Josef Wittine Handels- mann beschweren sich wider den Sirninger Sensenhändler Auracher wegen Besuchs der hiesigen Wochenmärkte. Nach § 66 der Gewerbeordnung steht den Gewerbtreibenden zu auf Wochenmärkten Wirthschafts- und Ackergeräthe feilzuhaben, daher diesem Gesuche nicht statt- gegeben und dem Auracher das Feilhalten mit Sensen an Wochen- marktstagen nicht verwehrt werden kann. 2724. Erlaß des hohen k.k. Statthalterey Praesidiums vom 3. Mai l.J.
Z. 1349 betreffend die Institute der Dienstmänner, die Verlei- hung solcher Concessionen und deren Ueberwachungen. Zur Kenntnißnahme der Herren Gemeinderäthe und sodann ad Normalia. VI. Section Referent Herr Gemeinderath Werndl. Nachgenannten wurde der Ehe- konsens ertheilt, und zwar: 2689. dem Ludwig Schmidhauser, Haus- besizer und Hutmachermeister in Steyrdorf, 2716. dem Johann Nestlehner, Ma- schinnäglarbeiter, 2777. dem Josef Gerl, angehender Be- sizer des Hauses No. 322 in Enns- dorf und 2795. dem Johann Hartlauer, Weiß- warhändler in der Stadt No. 72. 2406. & 2561. Ferner wurden die Ehekonsens- werber: Josef Molterer, Nagelschmidgeselle, und Peter Gaßner, Dienstknecht, wegen mangelndem sicheren Lebens- erwerbes zur Erhaltung einer Familie mit ihrem Ansuchen zurückgewiesen.
Z. 1349 betreffend die Institute der Dienstmänner, die Verleihung solcher Concessionen und deren Ueberwachungen. Zur Kenntnißnahme der Herren Gemeinderäthe und sodann ad Normalia. VI. Section Referent Herr Gemeinderath Werndl. Nachgenannten wurde der Ehekonsens ertheilt, und zwar: 2689. dem Ludwig Schmidhauser, Hausbesizer und Hutmachermeister in Steyrdorf, 2716. dem Johann Nestlehner, Maschinnäglarbeiter, 2777. dem Josef Gerl, angehender Besizer des Hauses No. 322 in Ennsdorf und 2795. dem Johann Hartlauer, Weißwarhändler in der Stadt No. 72. 2406. & 2561. Ferner wurden die Ehekonsenswerber: Josef Molterer, Nagelschmidgeselle, und Peter Gaßner, Dienstknecht, wegen mangelndem sicheren Lebenserwerbes zur Erhaltung einer Familie mit ihrem Ansuchen zurückgewiesen.
VII. Section Referent Herr Gemeinderath Dr. Kompaß 2710. Primus Romnig, Hausbesizer No. 363 in Wieserfeld um pachtweise Ueberlassung der städt. Grundparzelle No. 1015 pr. 27 □ Klafter um den jährlichen Pachtschilling pr. 80 xr. Um jeden Zweifel zu beheben, ist vorläufig der Lokalaugenschein unter Intervenirung der beiden Herrn Gemeinderäthe Franz Haller und Werndl vorzunehmen. 2467. Herr Notar Kiderle als Vorstand des landwirthschaftlichen Bezirksvereines bittet, daß demselben in dem früheren Gerichtsgebäude (Jesuitengebäude) zur Abhaltung der periodischen Versammlungen und gleichzeitigen Unterbringung der dem Vereine gehörigen Einrichtungsstücke ein Lokal überlassen werde. Ich stelle den Antrag: daß der löbliche Gemeinderath beschließen wolle, daß dem löblichen landwirtschaftlichen Bezirksvereine zu
VII. Section Referent Herr Gemeinderath Dr. Kompaß 2710. Primus Romnig, Hausbesizer No. 363 in Wieserfeld um pacht- weise Ueberlassung der städt. Grundparzelle No. 1015 pr. 27 □ Klafter um den jährlichen Pachtschilling pr. 80 xr. Um jeden Zweifel zu beheben, ist vorläufig der Lokalaugenschein unter Intervenirung der beiden Herrn Gemeinderäthe Franz Haller und Werndl vorzuneh- men. 2467. Herr Notar Kiderle als Vorstand des landwirthschaft- lichen Bezirksvereines bittet, daß demselben in dem früheren Gerichtsgebäude (Jesuitenge- bäude) zur Abhaltung der periodischen Versammlungen und gleichzeitigen Unterbrin- gung der dem Vereine ge- hörigen Einrichtungsstücke ein Lokal überlassen werde. Ich stelle den Antrag: daß der löbliche Gemeinde- rath beschließen wolle, daß dem löblichen landwirtschaft- lichen Bezirksvereine zu
Steyr zur Abhaltung der perio- dischen Versammlungen und zur Unterbringung der dem Ver- eine gehörigen wenigen Einrich- tungsstücke in dem früheren Ge- richtsgebäude (sogenannten Jesuitengebäude) ein Lokale überlassen werde. Beschluß nach Antrag, und ist Herr Notar Kiderle als Vorstand des landwirthschaft- lichen Bezirksvereines mit dem Beisatze zu verständigen, daß er sich dießfalls von Fall zu Fall an Herrn Bürger- meister zu wenden habe. 2692. Kamillo Krennmayr, Zucker- bäcker in der Enge, bittet, daß ihm gestattet werde, sein Ver- kaufsgewölbe auch an Norma- tagen offen halten zu dürfen. Nachdem nach den gesetzlichen Bestimmungen das Offenhalten der Verkaufsgewölbe an Nor- matagen strenge untersagt ist, so kann vorliegendem Bittgesuche keine Folge gege- ben werden; woran Herr Bittsteller und das Polizeiamt wegen Ueberwachung verständi- get werden.
Steyr zur Abhaltung der periodischen Versammlungen und zur Unterbringung der dem Vereine gehörigen wenigen Einrichtungsstücke in dem früheren Gerichtsgebäude (sogenannten Jesuitengebäude) ein Lokale überlassen werde. Beschluß nach Antrag, und ist Herr Notar Kiderle als Vorstand des landwirthschaftlichen Bezirksvereines mit dem Beisatze zu verständigen, daß er sich dießfalls von Fall zu Fall an Herrn Bürgermeister zu wenden habe. 2692. Kamillo Krennmayr, Zuckerbäcker in der Enge, bittet, daß ihm gestattet werde, sein Verkaufsgewölbe auch an Normatagen offen halten zu dürfen. Nachdem nach den gesetzlichen Bestimmungen das Offenhalten der Verkaufsgewölbe an Normatagen strenge untersagt ist, so kann vorliegendem Bittgesuche keine Folge gegeben werden; woran Herr Bittsteller und das Polizeiamt wegen Ueberwachung verständiget werden.
2430. Die Marktaufsicht relationirt hinsichtlich des Mißbrauches des Verkaufes von Viktualien und Feilschaften an Markttagen an den nicht hiezu bestimmten Plätzen nemlich in der Kirchenund Gleinkergasse in Steyrdorf. Hierüber wird der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen, daß die bestehenden Marktvorschriften in Erinnerung gebracht, die genaue Beobachtung derselben eingeschärft und die strenge Ueberwachung dem Polizeiamte aufgetragen werde. Einstimmig nach dem Antrage. 2541. Die Marktaufsicht zeigt an, daß die bloßen Ermahnungen die gegen die Markt- und Strassenpolizei Vorschriften in der Kirchen- und Gleinkergasse sitzenden Verkäuferinen von Grünspeisen und sonstigen Viktualien nicht von ihren Plätzen zu bringen
2430. Die Marktaufsicht relationirt hinsichtlich des Mißbrauches des Verkaufes von Viktualien und Feilschaften an Markttagen an den nicht hiezu bestimmten Plätzen nemlich in der Kirchen- und Gleinkergasse in Steyr- dorf. Hierüber wird der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen, daß die bestehenden Marktvorschriften in Erinnerung gebracht, die genaue Beobachtung der- selben eingeschärft und die strenge Ueberwachung dem Polizeiamte aufgetragen werde. Einstimmig nach dem Antrage. 2541. Die Marktaufsicht zeigt an, daß die bloßen Ermahnungen die gegen die Markt- und Strassenpolizei Vorschriften in der Kirchen- und Glein- kergasse sitzenden Verkäu- ferinen von Grünspeisen und sonstigen Viktualien nicht von ihren Plätzen zu bringen
vermochten. Dieser Gegenstand wird auf die Erledigung ad Nr. 2430 gewiesen. 702. Josef Pettenberger, Schranken- pächter bittet um fernere 3 jährige Ueberlassung des städt. Brücken- und Pflastermauth- Gefälles um den bisherigen jährlichen Pachtschilling pr. 5145 fl Ö.W. ohne Ausschreibung einer Lizitation für die Zeit vom 1. Novber. 1862 bis 31. Oktober 1865. Weiters hat sich derselbe mit- telst Gesuches de prs. 15. Mai l.J. Z. 2767 bereit erklärt, den jährlichen Pachtschilling um 255 fl Ö.W. von 5145 fl auf 5400 fl Ö.W. zu erhöhen. Ich glaube, daß das vorliegende Gesuch des Herrn Josef Pettenber- ger aufrecht zu erledigen und zu bewilligen sey und zwar aus nachstehenden Gründen: 1. Herr Josef Pettenberger zahlt gegenwärtig für die Ueberlassung der städtischen Brücken- und Pfla- stermauthgefälle einen jährlichen Pachtschilling pr. 5145 fl Ö.W., der er nun auf 5400 fl Ö.W. freiwillig erhöht.
vermochten. Dieser Gegenstand wird auf die Erledigung ad Nr. 2430 gewiesen. 702. Josef Pettenberger, Schrankenpächter bittet um fernere 3 jährige Ueberlassung des städt. Brücken- und PflastermauthGefälles um den bisherigen jährlichen Pachtschilling pr. 5145 fl Ö.W. ohne Ausschreibung einer Lizitation für die Zeit vom 1. Novber. 1862 bis 31. Oktober 1865. Weiters hat sich derselbe mittelst Gesuches de prs. 15. Mai l.J. Z. 2767 bereit erklärt, den jährlichen Pachtschilling um 255 fl Ö.W. von 5145 fl auf 5400 fl Ö.W. zu erhöhen. Ich glaube, daß das vorliegende Gesuch des Herrn Josef Pettenberger aufrecht zu erledigen und zu bewilligen sey und zwar aus nachstehenden Gründen: 1. Herr Josef Pettenberger zahlt gegenwärtig für die Ueberlassung der städtischen Brücken- und Pflastermauthgefälle einen jährlichen Pachtschilling pr. 5145 fl Ö.W., der er nun auf 5400 fl Ö.W. freiwillig erhöht.
dieser Pachtschilling pr. 5400 fl Ö.W. dürfte auch für die Folge maßgebend, und den gegenwärtigen Lokalverhältnißen angemessen und entsprechend sein, besonders wenn nachstehende Umstände berücksichtiget und gewürdiget werden. Es ist eine bekannte Sache, daß die Mautherträgnise nach dem neuen Tariff, nach welchem für ein Pferd nur 3 1/2 xr Ö.W. abzunehmen sind, sich bedeutend vermindert haben, wobei überdieß nicht übersehen werden darf, daß die Stadtbewohner und die Transitofuhren nur einmahl zalen, daß sehr viele Mauthbefreiungen bestehen, und daß dem betreffenden Mauthpächter von allen jenen Fuhren, welche den Schranken besonders in der Wehrgraben Au umfahren, ohnehin eine nicht unbedeutende Mauthgebühr entgeht. Weiters darf nicht unbeachtet gelassen werden, daß der Verkehr, Handel, der Wohlstand in Stadt Steyer seit mehreren Jahren schon
dieser Pachtschilling pr. 5400 fl Ö.W. dürfte auch für die Folge maßge- bend, und den gegenwärtigen Lokalverhältnißen angemessen und entsprechend sein, besonders wenn nachstehende Umstände berücksichtiget und gewürdiget werden. Es ist eine bekannte Sache, daß die Mautherträgnise nach dem neuen Tariff, nach welchem für ein Pferd nur 3 1/2 xr Ö.W. abzunehmen sind, sich bedeutend vermindert haben, wobei über- dieß nicht übersehen werden darf, daß die Stadtbewohner und die Transitofuhren nur einmahl zalen, daß sehr viele Mauthbefreiungen bestehen, und daß dem betreffenden Mauthpächter von allen jenen Fuhren, welche den Schranken besonders in der Wehrgra- ben Au umfahren, ohnehin eine nicht unbedeutende Mauth- gebühr entgeht. Weiters darf nicht unbeach- tet gelassen werden, daß der Verkehr, Handel, der Wohlstand in Stadt Steyer seit mehreren Jahren schon
nicht im Zunehmen, sondern vielmehr in der Abnahme be- griffen sey. Alle diese Umstände wirken auf die Mautheinnahmen nach- theilig ein, woraus 2. von selbst hervorgeht, daß bei dieser Sachlage der vom H. Josef Pettenberger gemachte Anboth pr. 5400 fl Ö.W. ohnehin schon auf das Höchste gesteigert so, daß selbst durch eine Lizi- tation kaum ein günstigeres Resultat erzielt werden dürf- te. Abgesehen davon steht 3. einst zu erwarten, ob ein neuer Pächter der Mann sey, welcher ein Vermögen besitzt, ob er überhaupt zalungsfähig, und somit in der Lage sey, die abgeschlossenen Pachtbedingniße genau und pünktlich zuzuhalten und zu erfüllen. Durch einen neuen mißlun- genen Pächter kann der Stadt- gemeinde ein großer Nachtheil zugehen, – denn es kann sehr leicht der Fall eintretten, daß ein großer Theil des Pachtschillings entweder ganz zu Verlust geht,
nicht im Zunehmen, sondern vielmehr in der Abnahme begriffen sey. Alle diese Umstände wirken auf die Mautheinnahmen nachtheilig ein, woraus 2. von selbst hervorgeht, daß bei dieser Sachlage der vom H. Josef Pettenberger gemachte Anboth pr. 5400 fl Ö.W. ohnehin schon auf das Höchste gesteigert so, daß selbst durch eine Lizitation kaum ein günstigeres Resultat erzielt werden dürfte. Abgesehen davon steht 3. einst zu erwarten, ob ein neuer Pächter der Mann sey, welcher ein Vermögen besitzt, ob er überhaupt zalungsfähig, und somit in der Lage sey, die abgeschlossenen Pachtbedingniße genau und pünktlich zuzuhalten und zu erfüllen. Durch einen neuen mißlungenen Pächter kann der Stadtgemeinde ein großer Nachtheil zugehen, – denn es kann sehr leicht der Fall eintretten, daß ein großer Theil des Pachtschillings entweder ganz zu Verlust geht,
oder erst im Klags- und Exekutionswege eingetrieben werden muß, wodurch der Gemeinde nicht unbedeutende Kosten erwachsen können. Der löbliche Gemeinderath hat nach eingeholten Erkundigungen in früheren Jahren ähnliche traurige Erfahrungen gemacht. Alle diese Besorgniße treten aber 4. bei dem gegenwärtigen Pächter Herrn Josef Pettenberger nicht ein, denn derselbe ist, wie allgemein bekannt ein braver, sehr genauer und ordentlicher Mann, er ist wohlhabend, zalungsfähig, und in der Lage den Pachtbedingnißen vollkommen zu entsprechen, was um so weniger zu bezweifeln ist, da Herr Josef Pettenberger seinen Pachtschilling vierteljährig vorhinein an die löbliche Stadtgemeinde genau und pünktlich entrichtet und bisher mit einem Pachtschillingsratum noch nie im Rückstande geblieben ist. Die Zalungsfähigkeit, die
oder erst im Klags- und Exe- kutionswege eingetrieben werden muß, wodurch der Gemeinde nicht unbedeutende Kosten erwachsen können. Der löbliche Gemeinderath hat nach eingeholten Erkun- digungen in früheren Jahren ähnliche traurige Erfahrungen gemacht. Alle diese Besorgniße treten aber 4. bei dem gegenwärtigen Pächter Herrn Josef Petten- berger nicht ein, denn derselbe ist, wie allgemein bekannt ein braver, sehr genauer und ordentlicher Mann, er ist wohlhabend, zalungsfähig, und in der Lage den Pachtbe- dingnißen vollkommen zu entsprechen, was um so weniger zu bezweifeln ist, da Herr Josef Pettenberger seinen Pachtschilling vierteljährig vorhinein an die löbliche Stadt- gemeinde genau und pünktlich entrichtet und bisher mit einem Pachtschillingsratum noch nie im Rückstande geblieben ist. Die Zalungsfähigkeit, die
Genauigkeit und Pünktlichkeit in der zu leistenden Zalung ist aber 5. ein Umstand worauf im vorliegenden Falle um so mehr ein besonderes Gewicht gelegt werden muß, indem der mit Herrn Josef Pettenberger neuerdings abzuschließende Pachtvertrag einerseits eine vollständige Sicherheit darbiethet, andererseits aber dadurch jede Gefahr eines möglichen Nachthei- les oder Schadens für die Stadt- gemeinde beseitiget wird. Herr Josef Pettenberger ver- dient aber 6. um so mehr eine gnädige Berücksichtigung, da er be- reits 20 Jahre Pächter der obenerwähnten Gefälle ist, während dieser Zeit 128.561 fl Ö.W. abführte und mit diesen seinen Pachtschillingszalungen gar nie im Rückstande verblieb. Ein weiterer Umstand welcher 7. für den Herrn Josef Petten- berger spricht besteht darin, daß er seit mehreren Jahren ohnehin in seinem Pachtschillinge um 1600 fl gesteigert wurde,
Genauigkeit und Pünktlichkeit in der zu leistenden Zalung ist aber 5. ein Umstand worauf im vorliegenden Falle um so mehr ein besonderes Gewicht gelegt werden muß, indem der mit Herrn Josef Pettenberger neuerdings abzuschließende Pachtvertrag einerseits eine vollständige Sicherheit darbiethet, andererseits aber dadurch jede Gefahr eines möglichen Nachtheiles oder Schadens für die Stadtgemeinde beseitiget wird. Herr Josef Pettenberger verdient aber 6. um so mehr eine gnädige Berücksichtigung, da er bereits 20 Jahre Pächter der obenerwähnten Gefälle ist, während dieser Zeit 128.561 fl Ö.W. abführte und mit diesen seinen Pachtschillingszalungen gar nie im Rückstande verblieb. Ein weiterer Umstand welcher 7. für den Herrn Josef Pettenberger spricht besteht darin, daß er seit mehreren Jahren ohnehin in seinem Pachtschillinge um 1600 fl gesteigert wurde,
welcher gesteigerte Pachtschilling noch immer fortdauert. 8. Darf nicht übersehen werden, daß Herr Josef Pettenberger durch das im heurigen Jahre erfolgte Wegreißen der Ennsbrücke nächst dem Neuthore und durch die dadurch geschehene Absperrung der Passage bei der Mauthstation in der Schönau einen nicht unbedeutenden Nachtheil erleide, worauf billige Rücksicht zu nehmen ist. 9. Darf nicht unbeachtet gelassen werden, daß Herr Josef Pettenberger die Gefälle für die Ein- und Ausfuhr der Getränke zur größten Zufriedenheit einnimmt, welches Geschäft mit großem Zeitaufwande und vieler Verdrießlichkeit verbunden ist. Endlich 10. ist Herr Josef Pettenberger selbst Bürger und Familienvater, beobachtet in seinem Geschäfte die größte Ordnung und Genauigkeit, war stets bemüht vorkommende Differenzen und Verdrießlichkeiten auszugleichen
welcher gesteigerte Pachtschilling noch immer fortdauert. 8. Darf nicht übersehen werden, daß Herr Josef Pettenberger durch das im heurigen Jahre erfolgte Wegreißen der Ennsbrücke nächst dem Neu- thore und durch die dadurch geschehene Absperrung der Passage bei der Mauthstation in der Schönau einen nicht unbedeutenden Nachtheil er- leide, worauf billige Rück- sicht zu nehmen ist. 9. Darf nicht unbeachtet ge- lassen werden, daß Herr Josef Pettenberger die Gefälle für die Ein- und Aus- fuhr der Getränke zur größ- ten Zufriedenheit einnimmt, welches Geschäft mit großem Zeitaufwande und vieler Ver- drießlichkeit verbunden ist. Endlich 10. ist Herr Josef Pettenberger selbst Bürger und Familien- vater, beobachtet in seinem Geschäfte die größte Ordnung und Genauigkeit, war stets bemüht vorkommende Differenzen und Verdrießlichkeiten auszugleichen
und abzuwenden, und ist in der Lage in allen eintrettenden Fällen der löblichen Stadtgemeinde die erforderliche Garantie und Sicherheit zu leisten, worauf ein ganz besonderes Gewicht gelegt werden muß. Bei diesen rücksichtswürdigen Gründen stelle ich den Antrag der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es sei dem Herrn Bittsteller Josef Pettenberger in Erledigung seines Gesuches das städt. Pflaster- und Brü- ckenmauth Gefälle der 5 Schran- ken allhier um den angebothenen jährlichen Pachtschilling pr. 5400 fl Ö.W. unter den bisherigen Bedin- gungen ohne Ausschreibung einer Lizitation auf weitere 3 Jahre d.i. vom 1. November 1862 bis Ende Oktober 1865 zu überlassen, es sei demnach der Vertrag hierüber aus- zufertigen und hievon Herr Bittsteller das Kassaamt zu verständigen. Nach einer längeren Diskussion über diesen Gegenstand stellt Herr Gemeinderath Dr. Spängler
und abzuwenden, und ist in der Lage in allen eintrettenden Fällen der löblichen Stadtgemeinde die erforderliche Garantie und Sicherheit zu leisten, worauf ein ganz besonderes Gewicht gelegt werden muß. Bei diesen rücksichtswürdigen Gründen stelle ich den Antrag der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es sei dem Herrn Bittsteller Josef Pettenberger in Erledigung seines Gesuches das städt. Pflaster- und Brückenmauth Gefälle der 5 Schranken allhier um den angebothenen jährlichen Pachtschilling pr. 5400 fl Ö.W. unter den bisherigen Bedingungen ohne Ausschreibung einer Lizitation auf weitere 3 Jahre d.i. vom 1. November 1862 bis Ende Oktober 1865 zu überlassen, es sei demnach der Vertrag hierüber auszufertigen und hievon Herr Bittsteller das Kassaamt zu verständigen. Nach einer längeren Diskussion über diesen Gegenstand stellt Herr Gemeinderath Dr. Spängler
den Zusatz Antrag: In den Pachtvertrag ist die ausdrückliche Bestimmung aufzunehmen, daß, sobald die Stadt-Gemeinde das Recht erlangt hat, die Mauthgebühr zu erhöhen, den Pachtschilling in demselben Verhältniße zu erhöhen sei, als die neue Mauthgebühr, höher als die alte von 3 1/2 Kreuzer per Pferd ist, und daß dieser neue Pachtschilling genau mit dem Tage zu gelten beginne, wo die Einhebung der neuen Mauth beginnt. Hierauf stellt Herr Gemeinderath Schwarz den weiteren Zusatz Antrag: In demselben Verhältniße, als eine erhöhte Mauthgebür eintritt, soll auch die Caution gleichmäßig erhöht und nachgetragen werden. Weiters erhält Herr Gemeinderath Werndl das Wort und stellt folgenden Gegen Antrag: der Ansicht des Herrn Referenten entgegentrettend, erlaube
den Zusatz Antrag: In den Pachtvertrag ist die ausdrückliche Bestimmung auf- zunehmen, daß, sobald die Stadt-Gemeinde das Recht erlangt hat, die Mauthgebühr zu erhöhen, den Pachtschilling in dem- selben Verhältniße zu erhöhen sei, als die neue Mauthgebühr, höher als die alte von 3 1/2 Kreu- zer per Pferd ist, und daß dieser neue Pachtschilling ge- nau mit dem Tage zu gelten beginne, wo die Einhebung der neuen Mauth beginnt. Hierauf stellt Herr Gemeinde- rath Schwarz den weiteren Zusatz Antrag: In demselben Verhältniße, als eine erhöhte Mauthgebür ein- tritt, soll auch die Caution gleich- mäßig erhöht und nachgetragen werden. Weiters erhält Herr Gemein- derath Werndl das Wort und stellt folgenden Gegen Antrag: der Ansicht des Herrn Referen- ten entgegentrettend, erlaube
ich mir zu bemerken, daß sich der Verkehr nicht nur nicht ver- mindert, sondern thatsächlich ver- mehrt habe; dafür spricht die frei- willige Erhöhung des Pachtschillings, von Seite des bisherigen Pächters um circa 200 fl, die zunehmende Frequenz des benachbarten Bade- ortes Hall und die Klage der hie- sigen Schiffmeister, daß seit dem Bestehen der Westbahn der Wasser- transport fast ganz aufgehört habe u.s.w. Abgesehen jedoch von Allem, er- fordert es die Consequenz, daß in dieser wichtigen Angelegenheit auf keine leichtsinnige Weise vorgegangen werde. Denn be- denkt man, daß selbst noch in ei- ner der letzten Sitzungen bei Verhandlung von Ausgabeposten sehr geringen Belaufes, z.B. über das Weißen der Zimmer und Beischaffung des dazu nöthi- gen Weißwadels halbstündige Debatten geführt wurden, so müß- te ich einen Gemeinderathsbe- schluß um so mehr als leichtsinnig bezeichnen, welchem ohne erschöpfende Erörterung des Fragepunktes zum Nachtheile der Communal Cassa
ich mir zu bemerken, daß sich der Verkehr nicht nur nicht vermindert, sondern thatsächlich vermehrt habe; dafür spricht die freiwillige Erhöhung des Pachtschillings, von Seite des bisherigen Pächters um circa 200 fl, die zunehmende Frequenz des benachbarten Badeortes Hall und die Klage der hiesigen Schiffmeister, daß seit dem Bestehen der Westbahn der Wassertransport fast ganz aufgehört habe u.s.w. Abgesehen jedoch von Allem, erfordert es die Consequenz, daß in dieser wichtigen Angelegenheit auf keine leichtsinnige Weise vorgegangen werde. Denn bedenkt man, daß selbst noch in einer der letzten Sitzungen bei Verhandlung von Ausgabeposten sehr geringen Belaufes, z.B. über das Weißen der Zimmer und Beischaffung des dazu nöthigen Weißwadels halbstündige Debatten geführt wurden, so müßte ich einen Gemeinderathsbeschluß um so mehr als leichtsinnig bezeichnen, welchem ohne erschöpfende Erörterung des Fragepunktes zum Nachtheile der Communal Cassa
gemacht werden sollte. Ich erlaube mir demnach in Erwägung des Gesagten, und bei dem Umstande als der Pachtvertrag über die Mauthschranken erst Ende Oktober abläuft, den Antrag zu stellen: der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, daß besagte Verhandlung auf 14 Tage sistirt werde, um wärend dieser Zeit die nöthigen Erhebungen in dieser Angelegenheit pflegen zu können. Hierauf wurde zur Abstimmung geschritten und der Gegen-Antrag des Herrn Gemeinderathes Werndl mit 10 gegen 8 Stimmen verworfen, dagegen der Antrag des Referenten mit 10 gegen 8 Stimmen angenohmen. Hiernach wurden die beiden Zusatz-Anträge der Herren Gemeinderäthe Dr. Spängler und Schwarz zur Abstimmung gebracht, und mit Stimmeneinhelligkeit zum Beschluße erhoben. 2796. Josef Mayr, Müllermeister No. 64 in Steyrdorf, macht gehorsamste Gegenvorstellung gegen die Wegschaffung seiner Mehltruhe vom Hause No. 39 in der Stadt.
gemacht werden sollte. Ich erlaube mir demnach in Er- wägung des Gesagten, und bei dem Umstande als der Pachtver- trag über die Mauthschranken erst Ende Oktober abläuft, den Antrag zu stellen: der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, daß besagte Ver- handlung auf 14 Tage sistirt werde, um wärend dieser Zeit die nöthigen Erhebungen in dieser Angelegenheit pflegen zu können. Hierauf wurde zur Abstimmung geschritten und der Gegen-An- trag des Herrn Gemeinderathes Werndl mit 10 gegen 8 Stimmen verworfen, dagegen der Antrag des Referenten mit 10 gegen 8 Stimmen angenohmen. Hiernach wurden die beiden Zusatz-Anträge der Herren Gemeinderäthe Dr. Spängler und Schwarz zur Abstimmung gebracht, und mit Stimmeneinhelligkeit zum Beschluße erhoben. 2796. Josef Mayr, Müllermeister No. 64 in Steyrdorf, macht gehorsamste Gegenvorstellung gegen die Wegschaffung seiner Mehltruhe vom Hause No. 39 in der Stadt.
In Berücksichtigung des Umstan- des, daß in dem Hause No. 39, vor welchem Herr Georg Mayr sein Mehl verkauft, eine Nische sich be- finde, in welche die Mehltruhe zu- rückgesetzt werden kann, – in Berücksichtigung des Umstandes, daß durch die Zurücksetzung der Mehltruhe in diese Nische die Passage entweder gar nicht oder sehr unbedeutend gehemmt wird, in Berücksichtigung des Umstandes, daß das Mehl zu den nothwendigen Lebens- mitteln gehöre, in Berücksich- tigung des Umstandes, daß dieser Mehlverkauf nur an Wochenmarkttagen und selbst an diesen nur einige Stunden Vormittags stattfinde, stelle ich den Antrag: daß dem Herrn Josef Mayr der Mehlverkauf an dem bisherigen Ort zur gegenwärtigen Markt- zeit für dießmahl gegen dem zugestanden werde, daß er seine Mehltruhe an das Haus No. 39 ganz anschließe, so daß die Passage nicht gehemmt werde. Dieser Antrag wird mit 10 gegen 8 Stimmen angenom- men.
In Berücksichtigung des Umstandes, daß in dem Hause No. 39, vor welchem Herr Georg Mayr sein Mehl verkauft, eine Nische sich befinde, in welche die Mehltruhe zurückgesetzt werden kann, – in Berücksichtigung des Umstandes, daß durch die Zurücksetzung der Mehltruhe in diese Nische die Passage entweder gar nicht oder sehr unbedeutend gehemmt wird, in Berücksichtigung des Umstandes, daß das Mehl zu den nothwendigen Lebensmitteln gehöre, in Berücksichtigung des Umstandes, daß dieser Mehlverkauf nur an Wochenmarkttagen und selbst an diesen nur einige Stunden Vormittags stattfinde, stelle ich den Antrag: daß dem Herrn Josef Mayr der Mehlverkauf an dem bisherigen Ort zur gegenwärtigen Marktzeit für dießmahl gegen dem zugestanden werde, daß er seine Mehltruhe an das Haus No. 39 ganz anschließe, so daß die Passage nicht gehemmt werde. Dieser Antrag wird mit 10 gegen 8 Stimmen angenommen.
2802. Das Polizeiamt bittet um Weisung, ob dem Kaffeesieder Herrn Michael Landsiedl das Aufstellen von Tischen und Sesseln vor dem Kaffeehause auf offenen Platze wärend des Jahrmarktes gestattet werden darf oder nicht, – und wie es mit dem Feilhalten auf offenen Tischen vor den Häusern wärend der Marktzeit gehalten werden solle. Die Einleitung und Durchführung der Regulirung der Markthütten auf dem Stadtplatze und die Verlegung der Ständchen vom Stadtplatze auf den Pfarrplatz ist theils aus polizeilichen, theils aus Verkehrsrücksichten veranlaßt wor den. Um diesen Rücksichten die entsprechende Rechnung zu tragen, muß an dem Grundsatze festgehalten werden, daß alles beseitiget werde, was den polizeilichen Rücksichten entgegen ist, und wodurch der Verkehr gestört oder gehindert werden könnte. Daraus folgt von selbst, daß das Feilhalten auf Tischen vor den Häusern wärend der Marktzeit
2802. Das Polizeiamt bittet um Weisung, ob dem Kaffeesieder Herrn Michael Landsiedl das Aufstellen von Tischen und Sesseln vor dem Kaffeehause auf offenen Platze wärend des Jahrmarktes gestattet werden darf oder nicht, – und wie es mit dem Feilhalten auf offenen Tischen vor den Häusern wärend der Markt- zeit gehalten werden solle. Die Einleitung und Durchführung der Regulirung der Markthütten auf dem Stadtplatze und die Ver- legung der Ständchen vom Stadtplatze auf den Pfarrplatz ist theils aus polizeilichen, theils aus Ver- kehrsrücksichten veranlaßt wor den. Um diesen Rücksichten die ent- sprechende Rechnung zu tragen, muß an dem Grundsatze festge- halten werden, daß alles be- seitiget werde, was den polizeili- chen Rücksichten entgegen ist, und wodurch der Verkehr gestört oder gehindert werden könnte. Daraus folgt von selbst, daß das Feilhalten auf Tischen vor den Häusern wärend der Marktzeit
um so weniger geduldet wer- den könne, da das Feilhalten auf offenen Tischen ganz dasselbe ist, als das Feilhalten in den Ständchen, – und die Ständchen aus den oben ange- führten Gründen von dem Stadtplatze auf den Pfarr- platz verlegt wurden. Was das Herausstellen von Sesseln und Tischen vor dem Kaffeehause des Herrn Michael Landsiedl auf offener Strasse an den Markttagen anbelangt, so kann dasselbe nicht gestattet werden, weil Jedermann einsieht, daß da- durch der Verkehr, die Passage gestört wird. An Sonn und Feyertagen wo kein Markt abgehalten wird, unterliegt es keinen Anstande, daß vor dem Kaf- feehause des Herrn Michael Landsiedl Sesseln und Tische in der Art aufgestellt werden können, daher die vorübergehenden nicht beirrt werden. Hievon ist das Polizeiamt zur Wissen- schaft und Darnachachtung zu verständigen. A. Haller Dr. Kompaß Gemeinderath
um so weniger geduldet werden könne, da das Feilhalten auf offenen Tischen ganz dasselbe ist, als das Feilhalten in den Ständchen, – und die Ständchen aus den oben angeführten Gründen von dem Stadtplatze auf den Pfarrplatz verlegt wurden. Was das Herausstellen von Sesseln und Tischen vor dem Kaffeehause des Herrn Michael Landsiedl auf offener Strasse an den Markttagen anbelangt, so kann dasselbe nicht gestattet werden, weil Jedermann einsieht, daß dadurch der Verkehr, die Passage gestört wird. An Sonn und Feyertagen wo kein Markt abgehalten wird, unterliegt es keinen Anstande, daß vor dem Kaffeehause des Herrn Michael Landsiedl Sesseln und Tische in der Art aufgestellt werden können, daher die vorübergehenden nicht beirrt werden. Hievon ist das Polizeiamt zur Wissenschaft und Darnachachtung zu verständigen. A. Haller Dr. Kompaß Gemeinderath
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