Vermittlung des Herrn Gemeinderathes Sandböck in der Wallishauser'schen Buchhandlung in Wien zur Einsicht aufzulegen, und das Amt wird unter einem angewiesen die Ausschreibung und Einhaltung in das Fremdenblatt nach Einlangen der Zustimmung der erwähnten Vermittlung zu veranlassen, wovon Herr Bittsteller Josef Lutz, dessen Gesuch samt Beilagen einstweilen zurückzubehalten ist, seinerzeit in die Competententabelle aufzunehmen, und nach abgelaufener Frist wieder zur Vorlage zu bringen sein wird, zu verständigen ist. Nach einer längeren Debatte an der sich die Herren Gemeinderäthe Dr. Compaß, Dr. Spängler, Werndl, Reithmayr, Dr. Pierer, Sandböck, Reschauer und Amort betheiligten, stellt Herr Gemeinderath Dr. Pierer den Gegen-Antrag: Es sei von den Theater-Unternehmern der Pachtschilling pr 105 fl und der Armenbeitrag pr 21 fl ÖW künftig nicht mehr abzufordern; welcher Gegen-Antrag mit 14 gegen 7 Stimmen verworfen wurde.
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