bevorstehenden Frühjahrmarkte durchgeführt werden. Die Aufstellung der Grundrecht besitzenden Markthütten am Stadtplatze nach einem neuen vom löblichen kk. Bezirksbau- amte festzustellenden Plane ist gleichfalls auf Grund wiederholt gefaßter Gemein- derathsbeschlüße im nächsten Jahrmarkte zu veranlassen. Es sind alle bezüglichen Vor- arbeiten beendet und steht der Durchführung dieser gemeinderäthlichen Anordnun- gen bei dem nächsten Jahr- markte kein Hinderniß entgegen. Die bezüglichen beiden Pläne für die regulirte Aufstellung der Markthütten, am Stadt- platze – und für die neue Aufstellung der Stände, am Pfarrplatze werden hiemit dem löblichen Gemeinderathe in Vorlage gebracht. Wenn die Aufstellung der Hütten und Stände nach diesen Plänen ausgeführt werden wird, so dürfte sohin den feuerpolizeilichen und den
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