gegen Vergütung der dießfälligen Kosten in einem 300 fl ÖW nicht übersteigenden Betrage anzustellen beantragt. Sachverhalt: Nach mehreren vorliegenden Zeugnißen ist die Torfkohle aus dem reichsgräflich Lippe' schen Biermoose von sehr großer Ausdehnung bis Oberndorf in Salzburg'schen von sehr guter Qualität und ganz vorzüglich für Schmid- und Schlosserfeuer sowohl bezüglich der Zeit zur Erzeugung der Glühhitze, als auch rücksichtlich des Verbrauches der Quantität nach und auch rücksichtlich geringerer Eisenschwendung geeignet. Die Zeugniße sprechen sich insgesamt dahin aus, daß aus dem Torfe ein sehr gutes Leuchtgas erzeugt, und abgesehen von anderen Nebenprodukten insbesonders eine vortreffliche, jedenfalls die Holzkohle übertreffende Torfkohle hervorgehe. Mündliche Erkundigungen des Referenten haben theils ein gleich günstiges Theils
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