Herstellung und Herhaltung der Dorningerbrücke durch Josef Prandstetter gegen einen jährlichen Beitrag nach der jetzigen Währung mit 4 fl 20 xr ÖW durch die Stadt Steyer zu belassen, dieß demselben mit dem bekannt zu geben, die klaglose Herhaltung und Herstellung der Brücke bei sonstiger Haftung für die Folgen zu bewerkstelligen. Es seien ferner die Urtheile mittelst der Familie Eysn oder eine beglaubigte Abschrift durch das hiesige k.k. Bezirksgericht zu den Akten zu verschaffen und sodann die Intabulation auf dem Besitze des Josef Prandstetter zu veranlassen. Mit der Ueberwachung der gefahrlosen Herhaltung der Brücke wäre das Polizeiamt zu beauftragen. Herr Dr. und Gemeinderath Kompaß enthält sich der Abstimmung daher Beschluß per majora nach diesem Antrage. 2272. Schreiben des Grafen Lippe dto Friedegg 5. April 1862, worin er Vorarbeiten zur Einführung der Gasbeleuchtung in Steyer
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