Ratsprotokoll vom 2. Mai 1862

Eigenthum sei, seine Vorfahrer und er seit unfürdenklichen Zeiten die Brücke gegen ei- nen Beitrag von 10 fl und später auf Conv. Münze redu- zirt mit 4 fl CMz hergehalten haben. Auf Grund dieser Rechts- und faktischen Verhältniße geht eine Verpflichtung des Prandstetter zur Herhaltung der Dorninger- brücke gegen Bezalung des be- sagten Betrages von Seite der Stadt Steyer hervor, welche durch Länge der Zeit ein Recht für dieselbe begrün- det. Abgesehen hievon ist die Be- hauptung vieler Bewohner, daß die Vorfahren des Prand- stetter gegen besagten Be- trag die Herhaltung der Dorningerbrücke übernommen haben von geringeren recht- lichen Belang, sondern der bisherige faktische Bestand maßgebend, daher Antrag: Es sei bei den durch Länge der Zeit zu Recht erwachsenen Verhältnißen rücksichtlich der

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