divergirenden Ansichten jeder für sich den Antrag zur definitiven Erledigung der Frage stelle. Nachdem jedoch über Anregung des Herrn Bürgermeisters bei der Comité Sitzung vom 29. April d.J., daß ein definitiver Antrag zur vollen Erledigung über die Frage bei der Rathssitzung am 2. Mai d.J. gestellt werde, unterzieht sich Referent insofern dieser Aufforderung als der löbliche Gemeinderath hierüber den bestimmten Beschluß faßt, und nicht auf den vorläufigen Antrag des Referenten einzugehen und zu genehmigen findet, und schickt folgende Daten voraus. Josef Prandstetter hat sowohl im Rechtsstreite, welchen die Gemeinde Steyer als Vertretungsleisterin des Eysn nach Urtheilen vom 12. Dezbr 1853 und in II. Instanz vom 27. Juli 1854 wider Prandstetter siegreich bezüglich des Beitrags zur Herhaltung der Dorningerbrücke führte, so wie in seinen vorliegenden schriftlichen Ansuchen, bestimmt angegeben, daß die Dorningerbrücke sein
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