Ratsprotokoll vom 2. Mai 1862

Steyer als Vertrettungsleisterin siegereich durchgeführt hat, daß auf dem Rathsbeschlußkonzepte vom 4. März 1852 Z. 965, worin die Vertrettungsleistung gewährt und an Dr. Pierer die Vollmacht gegeben wurde, als Anmerkung vorkömmt, vom Gemeinderathe Eysn seien die Akten aus der Registratur ausgehoben worden, weiters daß die Frage ob der jährlichen Zalung gewichtiger wird, und Dr. Pierer Sachdienliches bei der Prozeßführung erforscht haben und wissen dürfte, wollte Referent den Antrag stellen, daß die Familie Eysn resp. die Witwe zu ersuchen sey, die auf die Prozeßführung Bezug nehmende Akten und Urtheile gegen Rückstellung dem Gemeinderathe mitzutheilen, die von ihrem Gatten Johann Eysn ausgehobenen Behelfe aber rückzustellen, Herr Gemeinderath Dr. Pierer um seine dießfällige Erfahrung anzugehen und in die ser Angelegenheit als Coreferent mit dem zu bestellen, daß er und Referent gemeinschaftlich, oder bei

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