Ratsprotokoll vom 2. Mai 1862

Steyer als Vertrettungsleisterin siegereich durchgeführt hat, daß auf dem Rathsbeschlußkonzepte vom 4. März 1852 Z. 965, worin die Vertrettungsleistung ge- währt und an Dr. Pierer die Vollmacht gegeben wurde, als Anmerkung vorkömmt, vom Gemeinderathe Eysn seien die Akten aus der Registratur ausgehoben worden, weiters daß die Frage ob der jährlichen Zalung gewichtiger wird, und Dr. Pierer Sachdienliches bei der Prozeßführung erforscht haben und wissen dürfte, wollte Refe- rent den Antrag stellen, daß die Familie Eysn resp. die Witwe zu ersuchen sey, die auf die Pro- zeßführung Bezug nehmende Akten und Urtheile gegen Rückstellung dem Gemeinde- rathe mitzutheilen, die von ihrem Gatten Johann Eysn aus- gehobenen Behelfe aber rück- zustellen, Herr Gemeinderath Dr. Pierer um seine dießfällige Erfahrung anzugehen und in die ser Angelegenheit als Coreferent mit dem zu bestellen, daß er und Referent gemeinschaftlich, oder bei

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