Ratsprotokoll vom 2. Mai 1862

bezirkshauptmannschaftlicher Erledigung vom 19. Juni 1853 Z. 2609 nicht stattgegeben, jedoch darin erklärt, daß die Stadtgemeinde gegen Leistung von 4 fl CMz jährlich, das Recht der Benützung der Brücke ersessen habe. Mit Originalgesuch de prs. 3. Oktober 1861 Z. 6058 suchte Prandstetter wegen Herhaltung seit unfürdenklichen Zeiten von jährlichen 4 fl CMz für die Zeit vom 4. Oktober 1834 seinem Besitzantritte bis 4. Oktober 1861 um Zalung von 108 fl CMz für 27 Jahre an, wobei er anbringt, als wäre ihm das Ansperren bei der Plautzenhofbrücke unentgeldlich zugesichert, von ihm jedoch 10 fl hiefür bezalt worden. Er erhielt 71 fl 40 xr ÖW für die Zeit vom 1. Mai 1844 bis dahin 1861. Mit Gesuch vom 23. Dezbr 1861 Z. 766 zeigt Prandstetter die Schadhaftigkeit der Brücke an, welche auch commissionell erhoben wurde. Er verlangt 50 fl ÖW für die Herhaltung, welche Anforderung er mit

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