von der Stadt die Vertrettung wider Josef Prandstetter wegen unentgeldlichen Fahrens geleistet und Herr Dr. Pierer hiezu bevollmächtigt, dem damaligen Rathe Eysn aber die Akten über die Dorningerbrücke erfolgt. Im Jahre 1852 sperrte Prandstetter diese Brücke mit einem Schranken ab, welcher sofort im polizeilichen Zwangswege am 22. November 1852 zur Z. 5092 entfernt und der dießfällige Rekurs desselben mit bezirkshauptmannschaftlichen Erlasse vom 2. Dezember 1852 Z. 15184 rückgewiesen, er überdieß auch noch zu 10 fl CMz Strafe verfällt wurde. Mit Originalgesuch vom 18. Dezbr. 1852 Z. 51558 trug sich Prandstetter an, die Brücke der Gemeinde gegen dem abzutretten, daß ihm sogar für das ungehinderte Flößen Sicherheit geleistet und die Brücke nach Schätzung ihm abgelöst werden sollte, worauf von der Stadtrepräßentanz nicht eingegangen sondern auf Expropriation angetragen wurde. Derselben wurde zwar nach
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2