Ratsprotokoll vom 2. Mai 1862

auch Josef Wild scheint nicht ganz in Bezug seines Vorbehalts einverstanden. Bei diesen Divergenzen wird Herr Josef Prandstetter bloß zur Austragung auf den Rechtsweg hingewiesen, und muß demselben die Haftung für alle Folgen mit dem eingeschärft werden, daß er den bisherigen Uebungen und den bestehenden RechtsvVerhältnißen nicht entgegen handle, und sich jedes Eingreiffens in ein oder der anderen Beziehung vor der vollen Austragung enthalte, wobei nur noch mitgegeben wird, daß eine verspätete Austragung ebenfalls nur demselben zur Last gelegt werden muß, nachdem er von seiner Flötzung lange schon in Kenntniß ist, gleichwohl die Art der veränderten Vornahme erst jetzt in Anregung bringt und den dienstfälligen Drang oder die Zeit kürze zum Deckmantel seines Vorgangs dem Anscheine nach benutzen will.

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