Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 2. Mai 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 22 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Degenfellner, Edelbauer, Eggendorfer, Engl, Franz Haller, Harazmüller, Dr. Kompaß, Landsiedl, Lechner, Millner, Peteler, Dr. Pierer, Reithmayr Reschauer, Sandböck, v. Schönthan, Schwarz, Dr. Spängler, Stigler, Vögerl und Werndl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Bichler. Die Herren Gemeinderäthe kk. Kreisgerichtsrath Eggendorfer und kk. Staatsanwalt Schwarz erschienen, ämtlich verhindert, nach der Vizebürgermeisterwahl um 5 ¼ Uhr 2565. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Herrn Bürgermeister, ladet derselbe die Versamlung ein, nach §. 43 der G.O. zur Wahl des Vizebürgermeisters zu schreiten. Nachdem über Antrag des Herrn Gemeinderathes Dr. Pierer die Sitzung auf 10 Minuten unterbrochen worden war, und dieselbe wieder aufgenommen wurde, wurde nach Vertheilung der Stimmzetteln und Bestimmung der Herren Gemeinderäthe Dr. Kompaß und Werndl zu Skrutatoren, die Wahl des
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