zu Protokoll gegebenen Erklärung, wornach sie ihr ordnungswidriges Benehmen einbekannt haben, stelle ich den Antrag: Es seien über die vorliegende Beschwerde des Herrn Gemeinderathes Vögerl und des Inspizienten Hofmann die Obleute im Sondersiechenhause Jakob und Theresia Spitaler in ihrem Dienste zu belassen, dieselben jedoch zu verhalten, den vorgenannten beiden Herren gehörige Abbitte zu leisten, dieserwegen in das Amt vorzuladen und denselben insbesondere ein ordentliches Benehmen gegen ihre Vorgesetzten einzuschärfen. Herr Gemeinderath Vögerl entfernte sich vor der Abstimmung, daher Beschluß per majora nach dem Antrage, und wären der Herr Gemeinderath Vögerl und Herr Inspizient Hofmann in Namen des Gemeinderathes zu ersuchen, die Stelle eines Inspizienten im Sondersiechenhause noch ferner zu begleiten.
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