Ratsprotokoll vom 2. Mai 1862

dem Umstande, als bereits der Gemeinde Hall für Verpflegung des Strazzensammlers, Josef Schaffenberger unterm 3. September 1861 Z. 5239 der Betrag von 10 fl und für aerztl. Behandlung unterm 11. v.Mts. Z. 260 9 fl 58 ½ xr Zusammen 19 fl 58 ½ xr vergütet wurden, und die Gemeinde Steyr sich zum Ersatze der von Schaffenberger ohne Vorwissen der Ortsbehörde geborgten Gelder pr 6 fl und 10 fl ÖW eben so wenig wie zu einer Zalung des von der Gemeinde Hall, nachdem selbe den hierortigen Verpflegsbeitrag pr 10 fl als für Ein- und Allemahl geleistetes Pauschale bereits erhalten und angenohmen hatte, neuerlich gewährten Vorschußes pr 17 fl resp. 7 fl herbeilassen kann, da die Nothwendigkeit dieses Vorschußes unerwiesen ist. Hievon wolle die Gemeinde Vorstehung Hall dahin verständiget werden, daß sie für den Fall, als sie weitere Ersatzansprüche noch zu erheben

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