Ratsprotokoll vom 2. Mai 1862

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 2. Mai 1862 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 2. Mai 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 22 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Degenfellner, Edelbauer, Eggen- dorfer, Engl, Franz Haller, Harazmüller, Dr. Kompaß, Landsiedl, Lechner, Millner, Peteler, Dr. Pierer, Reithmayr, Reschauer, Sandböck, v. Schönthan, Schwarz, Dr. Spängler, Stigler, Vögerl und Werndl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Bichler. Die Herren Gemeinderäthe kk. Kreisgerichtsrath Eggendorfer und kk. Staatsanwalt Schwarz erschienen, ämtlich verhindert, nach der Vizebürgermeisterwahl um 5 ¼ Uhr 2565. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Herrn Bürgermei- ster, ladet derselbe die Ver- samlung ein, nach §. 43 der G.O. zur Wahl des Vizebürgermei- sters zu schreiten. Nachdem über Antrag des Herrn Gemeinderathes Dr. Pierer die Sitzung auf 10 Minu- ten unterbrochen worden war, und dieselbe wieder aufgenommen wurde, wurde nach Vertheilung der Stimmzetteln und Bestimmung der Herren Gemeinderäthe Dr. Kompaß und Werndl zu Skrutatoren, die Wahl des

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 2. Mai 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 22 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Degenfellner, Edelbauer, Eggendorfer, Engl, Franz Haller, Harazmüller, Dr. Kompaß, Landsiedl, Lechner, Millner, Peteler, Dr. Pierer, Reithmayr Reschauer, Sandböck, v. Schönthan, Schwarz, Dr. Spängler, Stigler, Vögerl und Werndl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Bichler. Die Herren Gemeinderäthe kk. Kreisgerichtsrath Eggendorfer und kk. Staatsanwalt Schwarz erschienen, ämtlich verhindert, nach der Vizebürgermeisterwahl um 5 ¼ Uhr 2565. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Herrn Bürgermeister, ladet derselbe die Versamlung ein, nach §. 43 der G.O. zur Wahl des Vizebürgermeisters zu schreiten. Nachdem über Antrag des Herrn Gemeinderathes Dr. Pierer die Sitzung auf 10 Minuten unterbrochen worden war, und dieselbe wieder aufgenommen wurde, wurde nach Vertheilung der Stimmzetteln und Bestimmung der Herren Gemeinderäthe Dr. Kompaß und Werndl zu Skrutatoren, die Wahl des

Vizebürgermeisters vorgenommen, und es wurde gewählt Herr Matias Lechner mit 18 Stimmen. Herr Bürgermeister trägt vor: 2566. Ich habe die Ehre mitzutheilen, daß in folge Gemeinderathsbeschlußes vom 21. Februar l.J. bezüglich der Erlangung einer vollständigen und selbstständigen Unterrealschule in Steyr eine Audienz erbethen wurde und Sr. kk. apost. Majestät der Kaiser dem Herrn Vizebürgermeister und mich am 24. April l.J. zu empfangen und die in tiefster Ehrfurcht überreichte Bittschrift der Stadtgemeinde Allergnädigst entgegenzu nehmen geruhten. Sr. Majestät äußerten sich dahin, daß es nach den dargestellten Verhältnißen für Steyr wünschenswerth erscheine, eine solche Bildungsanstalt zu erhalten, und Allerhöchst dieselben werden sehen, was zu machen sei. Sr. Majestät fragte sonach um den Stand der hierartigen Industrie, und entließ die Deputation auf das Huldvollste, nachdem ich mir

Vizebürgermeisters vorgenom- men, und es wurde gewählt Herr Matias Lechner mit 18 Stimmen. Herr Bürgermeister trägt vor: 2566. Ich habe die Ehre mitzutheilen, daß in folge Gemeinderathsbe- schlußes vom 21. Februar l.J. be- züglich der Erlangung einer voll- ständigen und selbstständigen Un- terrealschule in Steyr eine Audienz erbethen wurde und Sr. kk. apost. Majestät der Kaiser dem Herrn Vizebürgermeister und mich am 24. April l.J. zu empfangen und die in tiefster Ehrfurcht über- reichte Bittschrift der Stadtge- meinde Allergnädigst entgegen- zu nehmen geruhten. Sr. Majestät äußerten sich dahin, daß es nach den dargestellten Verhältnißen für Steyr wün- schenswerth erscheine, eine solche Bildungsanstalt zu erhalten, und Allerhöchst dieselben werden sehen, was zu machen sei. Sr. Majestät fragte sonach um den Stand der hierartigen Industrie, und entließ die Deputation auf das Huldvollste, nachdem ich mir

noch erlaubte, Allerhöchst dem selbem für die bei der jüngsten gefahrdrohenden Ueberschwemmung bewiesenen landesväterlichen Bedachtnahme und Gnade den allerunterthänigsten Dank der Stadtgemeinde ehrfurchts- voll zu Füssen zu legen. Es wurden sonach bei dem hohen Staats Ministerium alle Schritte gemacht, und wir dürfen der Hoffnung Raum geben, daß diese für die industrielle Bevölkerung unserer Stadt so folgenreiche Angelegenheit einer definitiven Entscheidung zugeführt wird. Zur Kenntniß genommen. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller. 2247. Im Monate Merz l.J. betrug die hierortige Bier Erzeugung 4565 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 1047 ¾ zusammen 5612 ¾ Eimer die Ausfuhr der hiesigen Bräuer 1637 ½ Eimer entfallen für den hiesigen Consumo 3975 ¼ Eimer. wofür abzüglich der Rückvergütungen von 253 fl 81 xr ÖW an Gemeindezuschlag 616 fl 17 ½ ÖW entrichtet wurde, wovon am Jah- resschluße die genehmigte Pro- vision der Mauth- und Percep- tionsämter zu bestreiten kömmt. Zur Kenntniß genohmen.

noch erlaubte, Allerhöchst dem selbem für die bei der jüngsten gefahrdrohenden Ueberschwemmung bewiesenen landesväterlichen Bedachtnahme und Gnade den allerunterthänigsten Dank der Stadtgemeinde ehrfurchtsvoll zu Füssen zu legen. Es wurden sonach bei dem hohen Staats Ministerium alle Schritte gemacht, und wir dürfen der Hoffnung Raum geben, daß diese für die industrielle Bevölkerung unserer Stadt so folgenreiche Angelegenheit einer definitiven Entscheidung zugeführt wird. Zur Kenntniß genommen. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller. 2247. Im Monate Merz l.J. betrug die hierortige Bier Erzeugung 4565 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 1047 ¾ zusammen 5612 ¾ Eimer die Ausfuhr der hiesigen Bräuer 1637 ½ Eimer entfallen für den hiesigen Consumo 3975 ¼ Eimer. wofür abzüglich der Rückvergütungen von 253 fl 81 xr ÖW an Gemeindezuschlag 616 fl 17 ½ ÖW entrichtet wurde, wovon am Jahresschluße die genehmigte Provision der Mauth- und Perceptionsämter zu bestreiten kömmt. Zur Kenntniß genohmen.

2184. Note der k.k. Kredits Abtheilung Linz vom 10. April l.J. Z. 7881 mit den Verlosungs Obligationen № 7680 vom 1. Jänner 1862 pr u. № 7715 vom gleichen Datum pr 52 fl 50 xr auf die Stadt Steyr lautend, nebst Ausgleichungs Interessen pr 8 fl 42 xr. Ist der kk. Kredits Abtheilung Linz der Empfang der eingesandten Obligationen samt Ausgleichungs Interessen pr 8 fl 42 xr zu bestätigen und wird die Depositen Comißion eingeladen, die eingelangten, Obligationen № 7680 dto 1. Januar 1862 pr 2100 fl u. № 7715 dto 1. Jenner 1862 pr 52 fl 50 xr beide auf die Stadt Steyr lautend in die Depositen Caße der Stadtgemeinde zu hinterlegen u. deren Eintragung im Depositen Protokolle zu verifiziren. Hievon sind die Depositen Coon mittelst eines Dupplikates, das Kassaamt unter Anschluß der Ausgleich Interessen pr 8 fl 42 xr zur Verrechnung und Einstellung im Kapitalien Ausweise u. der Referent mittelst Rathschlag zu verständigen. 2160. Vortrag über das Gebarungs Ergebniß der Stadtkasse, so wie sämtl., unter abgesonderten

2184. Note der k.k. Kredits Abtheilung Linz vom 10. April l.J. Z. 7881 mit den Verlosungs Obligationen № 7680 vom 1. Jänner 1862 pr u. № 7715 vom gleichen Datum pr 52 fl 50 xr auf die Stadt Steyr lautend, nebst Ausgleichungs Interessen pr 8 fl 42 xr. Ist der kk. Kredits Abtheilung Linz der Empfang der ein- gesandten Obligationen samt Ausgleichungs Interessen pr 8 fl 42 xr zu bestätigen und wird die Depositen Comißion eingeladen, die eingelangten, Obligationen № 7680 dto 1. Januar 1862 pr 2100 fl u. № 7715 dto 1. Jenner 1862 pr 52 fl 50 xr beide auf die Stadt Steyr lautend in die Depositen Caße der Stadtgemeinde zu hinterlegen u. deren Eintragung im Depositen Protokolle zu verifiziren. Hievon sind die Depositen Coon mittelst eines Dupplikates, das Kassaamt unter Anschluß der Ausgleich Interessen pr 8 fl 42 xr zur Verrechnung und Einstellung im Kapitalien Ausweise u. der Referent mittelst Rathschlag zu verständigen. 2160. Vortrag über das Gebarungs Ergebniß der Stadtkasse, so wie sämtl., unter abgesonderten

Verwaltung stehenden Fonde und An- stalten in ihren summarischen Einnahms- und Ausgabsposten mit Ablauf des Monates Merz 1862. Barschaft Oblionen Empfänge im Monate Merz 3034 10 3575 Hiezu den am Schluße des vorigen Monates verbliebenen baren, Kassarest von 2068 85 ½ daher Empfangssumme von 5102 95 ½ 3575 Hievon die im Monate Merz bestrittenen Ausgaben abge- schlagen mit 3385 38 bleibt für den Monat April ein barer Kassarest von 1717 57 ½ Wenn zu den Empfängen im Monate Merz 3034 10 3575 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monats Februar statt gefundenen Empfänge geschlagen werden mit 9348 77 ½ so erscheint dann bis zu Ende des Monates Merz ein Ge- samt Empfang von 12.382 87 ½ Und wenn den im Monate Merz bestrittenen Ausga- ben pr 3385 38 die gesammten Ausgabenheit dem Jahresbeginne bis Ende Februar zugezält werden mit 10.564 53 so zeigt sich bis Ende des Monates Merz eine Ausgaben Summa von 13.949 91

Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahmsund Ausgabsposten mit Ablauf des Monates Merz 1862. Barschaft Oblionen Empfänge im Monate Merz 3034 10 3575 Hiezu den am Schluße des vorigen Monates verbliebenen baren, Kassarest von 2068 85 ½ daher Empfangssumme von 5102 95 ½ 3575 Hievon die im Monate Merz bestrittenen Ausgaben abgeschlagen mit 3385 38 bleibt für den Monat April ein barer Kassarest von 1717 57 ½ Wenn zu den Empfängen im Monate Merz 3034 10 3575 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monats Februar statt gefundenen Empfänge geschlagen werden mit 9348 77 ½ so erscheint dann bis zu Ende des Monates Merz ein Gesamt Empfang von 12.382 87 ½ Und wenn den im Monate Merz bestrittenen Ausgaben pr 3385 38 die gesammten Ausgabenheit dem Jahresbeginne bis Ende Februar zugezält werden mit 10.564 53 so zeigt sich bis Ende des Monates Merz eine Ausgaben Summa von 13.949 91

Ausweis über das Revirement der von dem Stadt Kaßier im Monate merz 1862 geführten verschiedenen Kassen und Journale. Prost Benennung der Kassen und Journale Anfängl. barer Kassarest barer Empfang bare Ausgaben im Monate Schlüßl. barer Kassarest 1. Stadtkasse 2. Subjournal über die Bier Einfuhr 3. do. über die Einhebung der Gemeinde Umlage 4. do. über die Einhebung der Verzehrungssteuer 5. do. über die Zimentirungs Anstalt 6. Mild. Vers. Fond. 7. Bischöfl. Ziegler’sche Pfründenstiftung 8. Armen Institut 9. Franz Öppinger'sche Armen Stiftung 10. Leop. Pacher'sche Pfründen Stiftung 11. Simon Zachhuber'sche Pfründen Stiftung Summa Revirement fl 14.783 65. ½ xr ÖW. Die Revision der Kassebücher die ich Ihrer Einsicht unterbreite, wurde in Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 17. Dezbr 1860 Z. 7496 das mit den Herrn Gemeinderäthen Eggendorfer und Harazmüller vorgenommen und ist der ordnungsmäßige Befund derselben in den Kassebüchern konstatirt.

Ausweis über das Revirement der von dem Stadt Kaßier im Monate merz 1862 geführten verschiedenen Kassen und Journale. Post Benennung der Kassen und Journale Anfängl. barer Kassarest barer Empfang bare Ausgaben im Monate Schlüßl. barer Kassarest 1. Stadtkasse 2. Subjournal über die Bier Einfuhr 3. do. über die Einhebung der Gemeinde Umlage 4. do. über die Einhebung der Verzehrungssteuer 5. do. über die Zimentirungs Anstalt 6. Mild. Vers. Fond. 7. Bischöfl. Ziegler’sche Pfründenstiftung 8. Armen Institut 9. Franz Öppinger'sche Armen Stiftung 10. Leop. Pacher'sche Pfründen Stiftung 11. Simon Zachhuber'sche Pfründen Stiftung Summa Revirement fl 14.783 65. ½ xr ÖW. Die Revision der Kassebücher die ich Ihrer Einsicht unterbreite, wurde in Gemäßheit des Gemein- derathsbeschlußes vom 17. Dezbr 1860 Z. 7496 das mit den Herrn Ge- meinderäthen Eggendorfer und Harazmüller vorgenommen und ist der ordnungsmäßige Befund derselben in den Kasse- büchern konstatirt.

Die von mir in einem eigenen Tableau zusammengestellten Kasse Monatsabschlüße liegen hier im Rathssale zu Jeder- manns Einsicht auf. Ebenso wurde unter Einem von denselben Herr Gemein- deräthen die Armen Instituts Rechnung des Monates Merz 1862 geprüft und richtig befunden. Zur Kenntniß genommen. II. Section. Referent Herr Gemeinderath Eggendorfer. 2444. Protokoll mit Anton Pichler, pcto Uebernahme der Reini- gung sämtlicher Lokalitäten in der Aicheterschule. Antrag: die Reinigung der Lokalitäten in der Aicheterschule dem Herrn Oberlehrer Jakob Irk, nämlich weißen, ausreiben, waschen der Fenster und Jalousien um den Betrag von 40 fl ÖW zu überlassen, nachdem Herr Anton Pichler das Waschen der Fenster und Jalousien nicht übernimmt. Einstimmig nach dem Antrage. 2443 Protokoll mit Anton Pichler pcto Weißigung u. Reinigung der Ennsdorfer Schullokalitäten.

Die von mir in einem eigenen Tableau zusammengestellten Kasse Monatsabschlüße liegen hier im Rathssale zu Jedermanns Einsicht auf. Ebenso wurde unter Einem von denselben Herr Gemeinderäthen die Armen Instituts Rechnung des Monates Merz 1862 geprüft und richtig befunden. Zur Kenntniß genommen. II. Section. Referent Herr Gemeinderath Eggendorfer. 2444. Protokoll mit Anton Pichler, pcto Uebernahme der Reinigung sämtlicher Lokalitäten in der Aicheterschule. Antrag: die Reinigung der Lokalitäten in der Aicheterschule dem Herrn Oberlehrer Jakob Irk, nämlich weißen, ausreiben, waschen der Fenster und Jalousien um den Betrag von 40 fl ÖW zu überlassen, nachdem Herr Anton Pichler das Waschen der Fenster und Jalousien nicht übernimmt. Einstimmig nach dem Antrage. 2443 Protokoll mit Anton Pichler pcto Weißigung u. Reinigung der Ennsdorfer Schullokalitäten.

Antrag: Die Weißigung und Reinigung der Ennsdorfer Schullokalitäten dem Herrn Anton Pichler um den Betrag pr 30 fl ÖW zu überlassen und die geeignete Verhandlung mit dem Herrn Anton Pichler diesfalls einzuleiten. Nach einer längeren Diskussion über diesen Gegenstand an welcher sich die Herren Gemeinderäthe: Engl, Franz Haller, Schwarz, Dr. Spängler, Reithmayr und Degenfellner betheiligten, wurde einstimmig beschlossen, dem Herrn Gemeinderathe und Ortsschul Aufseher J. Michael Peteler zu ersuchen, die Besorgung der Reinigung und Weißigung der Ennsdorfer Schullokalitäten zu übernehmen und die Rechnung seinerzeit vorzulegen. 2486. Protokoll über die abgehaltene Lizitation wegen Beistellung. des Brennholzes für die städt. Schulen pro Winter 1862/3. Vorerst noch die Erhebung zu pflegen, ob nicht von den durch den Neubau der Neubrücke in Abfall kommenden Holzgattungen

Antrag: Die Weißigung und Reinigung der Ennsdorfer Schullokalitäten dem Herrn Anton Pichler um den Betrag pr 30 fl ÖW zu überlassen und die geeignete Verhandlung mit dem Herrn Anton Pichler diesfalls ein- zuleiten. Nach einer längeren Diskussion über diesen Gegenstand an wel- cher sich die Herren Gemeinde- räthe: Engl, Franz Haller, Schwarz, Dr. Spängler, Reithmayr und Degen- fellner betheiligten, wurde ein- stimmig beschlossen, dem Herrn Gemeinderathe und Ortsschul Auf- seher J. Michael Peteler zu er- suchen, die Besorgung der Reini- gung und Weißigung der Enns- dorfer Schullokalitäten zu über- nehmen und die Rechnung seinerzeit vorzulegen. 2486. Protokoll über die abgehaltene Lizitation wegen Beistellung. des Brennholzes für die städt. Schulen pro Winter 1862/3. Vorerst noch die Erhebung zu pflegen, ob nicht von den durch den Neubau der Neubrücke in Abfall kommenden Holzgattungen

wenn nicht die sämtlichen erforder- lichen 42 Klaftern doch der größere Theil derselben erzielt werden könnten. 2488. Amtsrelation ad № 2486 über die Möglichkeit der Lieferung des zur Beheitzung der städt. Schulen erforderlichen Holzes aus dem städten Brückenholze. Antrag: Die Beistellung des Holzes für die beiden Schulen in Ennsdorf und Aichet aus den durch den Neubau der Brücke in Abfall kommenden Hölzern durch das städtische Bauamt zu bewerk- stelligen, und für den Fall als dieß nicht vollständig realisirt werden könnte, das Fehlende anzukaufen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. III. Section. Referent Herr Gemeinderath Reithmayr. 2425. Note des kk. Bezirksamtes Liezen vom 20. April l. J. Z. 1146 wegen Verpflegskosten Ersatz an die Gemeinde Hall für den Strazzensammler Josef Schaffen- berger. Ist an das kk. Bezirksamt Linz die Renote zu erlassen, daß bei

wenn nicht die sämtlichen erforderlichen 42 Klaftern doch der größere Theil derselben erzielt werden könnten. 2488. Amtsrelation ad № 2486 über die Möglichkeit der Lieferung des zur Beheitzung der städt. Schulen erforderlichen Holzes aus dem städten Brückenholze. Antrag: Die Beistellung des Holzes für die beiden Schulen in Ennsdorf und Aichet aus den durch den Neubau der Brücke in Abfall kommenden Hölzern durch das städtische Bauamt zu bewerkstelligen, und für den Fall als dieß nicht vollständig realisirt werden könnte, das Fehlende anzukaufen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. III. Section. Referent Herr Gemeinderath Reithmayr. 2425. Note des kk. Bezirksamtes Liezen vom 20. April l. J. Z. 1146 wegen Verpflegskosten Ersatz an die Gemeinde Hall für den Strazzensammler Josef Schaffenberger. Ist an das kk. Bezirksamt Linz die Renote zu erlassen, daß bei

dem Umstande, als bereits der Gemeinde Hall für Verpflegung des Strazzensammlers, Josef Schaffenberger unterm 3. September 1861 Z. 5239 der Betrag von 10 fl und für aerztl. Behandlung unterm 11. v.Mts. Z. 260 9 fl 58 ½ xr Zusammen 19 fl 58 ½ xr vergütet wurden, und die Gemeinde Steyr sich zum Ersatze der von Schaffenberger ohne Vorwissen der Ortsbehörde geborgten Gelder pr 6 fl und 10 fl ÖW eben so wenig wie zu einer Zalung des von der Gemeinde Hall, nachdem selbe den hierortigen Verpflegsbeitrag pr 10 fl als für Ein- und Allemahl geleistetes Pauschale bereits erhalten und angenohmen hatte, neuerlich gewährten Vorschußes pr 17 fl resp. 7 fl herbeilassen kann, da die Nothwendigkeit dieses Vorschußes unerwiesen ist. Hievon wolle die Gemeinde Vorstehung Hall dahin verständiget werden, daß sie für den Fall, als sie weitere Ersatzansprüche noch zu erheben

dem Umstande, als bereits der Gemeinde Hall für Ver- pflegung des Strazzensammlers, Josef Schaffenberger unterm 3. September 1861 Z. 5239 der Betrag von 10 fl und für aerztl. Behandlung unterm 11. v.Mts. Z. 260 9 fl 58 ½ xr Zusammen 19 fl 58 ½ xr vergütet wurden, und die Ge- meinde Steyr sich zum Ersatze der von Schaffenberger ohne Vorwissen der Ortsbehörde geborgten Gelder pr 6 fl und 10 fl ÖW eben so wenig wie zu einer Zalung des von der Ge- meinde Hall, nachdem selbe den hierortigen Verpflegsbeitrag pr 10 fl als für Ein- und Alle- mahl geleistetes Pauschale be- reits erhalten und angenoh- men hatte, neuerlich gewährten Vorschußes pr 17 fl resp. 7 fl her- beilassen kann, da die Noth- wendigkeit dieses Vorschußes unerwiesen ist. Hievon wolle die Gemeinde Vorstehung Hall dahin ver- ständiget werden, daß sie für den Fall, als sie weitere Ersatzansprüche noch zu erheben

vermeint, dieselben im Wege der hohen kk. Statthalterey aus- zutragen belieben möge. 1660. & 2057. Anzeige des Gemeinderathes Vögerl über das rohe Beneh- men des Obmannes Jakob Spi- taler im Sondersiechenhause, dann Protokoll über die gepflogene Verhandlung hierüber. Mittelst Eingabe de prs. 17 Merz Z. 1660 hat Herr Gemeinderath Vögerl, unter Mitfertigung des Herrn Inspizienten Hofmann über das rohe Benehmen der Obmannsleute im Sondersie- chenhause die Anzeige erstattet, und das Ersuchen gestellt, daher dieselben hierüber zur Verantwortung gezogen werden sollen. In Folge dieser Anzeige wurde gemäß Erledigung vom 31. Merz d.J. mit den Obleuten Jakob und Theresia Spitaler unter Zuzug des Herrn Vögerl und Hofmann am 7. April d.J. die Verhandlung ge- pflogen, den Ersteren die ihnen zur Last gelegten ausgesprochenen

vermeint, dieselben im Wege der hohen kk. Statthalterey auszutragen belieben möge. 1660. & 2057. Anzeige des Gemeinderathes Vögerl über das rohe Benehmen des Obmannes Jakob Spitaler im Sondersiechenhause, dann Protokoll über die gepflogene Verhandlung hierüber. Mittelst Eingabe de prs. 17 Merz Z. 1660 hat Herr Gemeinderath Vögerl, unter Mitfertigung des Herrn Inspizienten Hofmann über das rohe Benehmen der Obmannsleute im Sondersiechenhause die Anzeige erstattet, und das Ersuchen gestellt, daher dieselben hierüber zur Verantwortung gezogen werden sollen. In Folge dieser Anzeige wurde gemäß Erledigung vom 31. Merz d.J. mit den Obleuten Jakob und Theresia Spitaler unter Zuzug des Herrn Vögerl und Hofmann am 7. April d.J. die Verhandlung gepflogen, den Ersteren die ihnen zur Last gelegten ausgesprochenen

Anschuldigungen und das ordnungswidrige Benehmen gegen ihre Vorgesetzten vorgehalten und deren Äußerungen protokollirt. Dieser Gegenstand wurde in der Gemeinderathssitzung vom 8. April d.J. nach einer längeren Diskussion bezüglich der Entscheidung dem neukonstituirten Gemeinderathe überlassen, inzwischen jedoch über das Gebahren der Obleute im Sondersiechenhause von dem Gemeindearzt H. Dr. Krakowizer als Anstaltsarzt ein Gutachten abverlangt, welches ich hiemit Vortrage: (Nach Vorlesung) Aus der so eben vorgelesenen Äußerung des Herrn Stadtarztes Med. Dr. Krakowizer, geht hervor, daß den Obleuten Jakob und Theresia Spitaler in Betreff der Gesundheitsund Krankenpflege im Sondersiechenhause nicht das mindeste zur Last gelegt werden könne, sondern es wird sich gegen selbe sehr günstig ausgesprochen. Auf Grundlage dieser Äußerung und der von den Obleuten

Anschuldigungen und das ordnungs- widrige Benehmen gegen ihre Vorgesetzten vorgehalten und deren Äußerungen protokollirt. Dieser Gegenstand wurde in der Gemeinderathssitzung vom 8. April d.J. nach einer längeren Diskussion bezüg- lich der Entscheidung dem neukon- stituirten Gemeinderathe über- lassen, inzwischen jedoch über das Gebahren der Obleute im Sondersiechenhause von dem Ge- meindearzt H. Dr. Krakowizer als Anstaltsarzt ein Gutachten abverlangt, welches ich hiemit Vortrage: (Nach Vorlesung) Aus der so eben vorgelesenen Äußerung des Herrn Stadt- arztes Med. Dr. Krakowizer, geht hervor, daß den Obleuten Jakob und Theresia Spitaler in Betreff der Gesundheits- und Krankenpflege im Sonder- siechenhause nicht das mindeste zur Last gelegt werden könne, sondern es wird sich gegen selbe sehr günstig ausgesprochen. Auf Grundlage dieser Äußerung und der von den Obleuten

zu Protokoll gegebenen Er- klärung, wornach sie ihr ordnungswidriges Benehmen einbekannt haben, stelle ich den Antrag: Es seien über die vorliegen- de Beschwerde des Herrn Gemeinderathes Vögerl und des Inspizienten Hofmann die Obleute im Sondersiechenhause Jakob und Theresia Spitaler in ihrem Dienste zu belassen, dieselben jedoch zu verhalten, den vorgenannten beiden Herren gehörige Abbitte zu leisten, dieserwegen in das Amt vorzuladen und denselben insbesondere ein ordentliches Benehmen ge- gen ihre Vorgesetzten ein- zuschärfen. Herr Gemeinderath Vögerl entfernte sich vor der Abstim- mung, daher Beschluß per majora nach dem Antrage, und wären der Herr Gemeinderath Vögerl und Herr Inspizient Hofmann in Namen des Gemein- derathes zu ersuchen, die Stelle ei- nes Inspizienten im Sondersiechenhau- se noch ferner zu begleiten.

zu Protokoll gegebenen Erklärung, wornach sie ihr ordnungswidriges Benehmen einbekannt haben, stelle ich den Antrag: Es seien über die vorliegende Beschwerde des Herrn Gemeinderathes Vögerl und des Inspizienten Hofmann die Obleute im Sondersiechenhause Jakob und Theresia Spitaler in ihrem Dienste zu belassen, dieselben jedoch zu verhalten, den vorgenannten beiden Herren gehörige Abbitte zu leisten, dieserwegen in das Amt vorzuladen und denselben insbesondere ein ordentliches Benehmen gegen ihre Vorgesetzten einzuschärfen. Herr Gemeinderath Vögerl entfernte sich vor der Abstimmung, daher Beschluß per majora nach dem Antrage, und wären der Herr Gemeinderath Vögerl und Herr Inspizient Hofmann in Namen des Gemeinderathes zu ersuchen, die Stelle eines Inspizienten im Sondersiechenhause noch ferner zu begleiten.

2481. Protokoll über die bei der Armen Commißion beantragten Armenbetheilungen und Erhöhungen. Dieses Armen Comißions Protokoll wird hiemit genehmigt und der Armen Instituts Rechnungsführung in so weit es neue Betheilungen und Erhöhungen betrifft in Abschrift mit dem Verfügen zugestellt, daß die neuen Betheilungen vom 9. Mai d.J. angefangen zu beginnen haben. 2407. & 2429. Anzeige der Armen Instituts Rechnungsführung über den Tod des mit einer Leopold Pacher’schen Pfründe betheilt gewesenen Franz Watzek, und Protokoll über die Bitte der Josefa Warmuth im Namen ihrer Schwester Theresia Watzek, um Verleihung resp. Uebertragung der durch den Tod des Franz Watzek erledigten Pacher'schen Pfründe. Antrag: Nach gepflogener Rücksprache mit dem hochwürdigen Herrn Dechant und Stadtpfarrer wäre

2481. Protokoll über die bei der Armen Commißion beantragten Armenbetheilungen und Er- höhungen. Dieses Armen Comißions Protokoll wird hiemit geneh- migt und der Armen Instituts Rechnungsführung in so weit es neue Betheilungen und Erhöhungen betrifft in Abschrift mit dem Verfügen zugestellt, daß die neuen Betheilungen vom 9. Mai d.J. angefangen zu beginnen haben. 2407. & 2429. Anzeige der Armen Instituts Rechnungsführung über den Tod des mit einer Leopold Pacher’schen Pfründe betheilt gewesenen Franz Watzek, und Protokoll über die Bitte der Josefa Warmuth im Namen ihrer Schwester Theresia Watzek, um Verleihung resp. Uebertragung der durch den Tod des Franz Watzek erledigten Pacher'schen Pfründe. Antrag: Nach gepflogener Rücksprache mit dem hochwürdigen Herrn De- chant und Stadtpfarrer wäre

die durch den Tod des Franz Watzek erledigte Pacher'sche Pfründe pr täglich 17 ½ xr ÖW der hinterlassenen Witwe Theresia Watzek, vom 1. Mai d.J. angefangen gegen Ein- ziehung der bisher genoßenen Armenportion zu verleihen. Beschluß per majora mit 20 Stimmen gegen 1 Stimme nach dem Antrage. Herr Gemeinderath Sand- böck stellt den Zusatz-Antrag: es sei von der mit der Pacher' schen Pfründe betheilten The- resia Watzek das ämtliche Zeugniß abzuverlangen, und selbes sodann dem Akte anzuschließen. Beschluß nach dem Zusatzantrage. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz. 2221. Georg Hörtler, Hausbesizer No 12 in der Stadt um Minderung der Erwerbsteuer von seinem ruhenden Grieslergewerbe auf 3 fl 15 xr und Umschreibung des Erwerbsteuer Scheines von Rosina Staffleitner auf sei- nen Nahmen. Der kk. Steuer Coon mit dem Antrage auf Herabsetzung der Erwerbsteuer auf 3 fl 15 xr und Umschreibung des Erwerbsteuer Scheines auf Georg Hörtler zu übermitteln.

die durch den Tod des Franz Watzek erledigte Pacher'sche Pfründe pr täglich 17 ½ xr ÖW der hinterlassenen Witwe Theresia Watzek, vom 1. Mai d.J. angefangen gegen Einziehung der bisher genoßenen Armenportion zu verleihen. Beschluß per majora mit 20 Stimmen gegen 1 Stimme nach dem Antrage. Herr Gemeinderath Sandböck stellt den Zusatz-Antrag: es sei von der mit der Pacher' schen Pfründe betheilten Theresia Watzek das ämtliche Zeugniß abzuverlangen, und selbes sodann dem Akte anzuschließen. Beschluß nach dem Zusatzantrage. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz. 2221. Georg Hörtler, Hausbesizer No 12 in der Stadt um Minderung der Erwerbsteuer von seinem ruhenden Grieslergewerbe auf 3 fl 15 xr und Umschreibung des Erwerbsteuer Scheines von Rosina Staffleitner auf seinen Nahmen. Der kk. Steuer Coon mit dem Antrage auf Herabsetzung der Erwerbsteuer auf 3 fl 15 xr und Umschreibung des Erwerbsteuer Scheines auf Georg Hörtler zu übermitteln.

2183. & 2463. Josef Prandstetter, Müller in Voglsang No 183 zu Steyr um Erwerbsteuer Minderung. An die kk. Steuer Comißion dahin einzubegleiten, daß bei dem Vorhandensein von 3 Mühl- und 1 Kopp-Gange dann 2er Sägen in eine Herabsetzung der Erwerbsteuer nicht eingerathen werde, weil die Besteuerung entgegen anderer ein ziemlich richtiges Verhältniß in sich schließt und die Maschinnägelvorrichtung den Mühlgang supplirt, auch bei Ruhenlassen eines Ganges die mindeste Erwerbsteuer zu zahlen wäre, daher die Besteuerung aequal bleibt, und ein minderer Erwerb sich nicht herausstellt. 2260. Statthalterey Dekret vom 11. April 1862 Z. 5492, womit dem Medard Ellinger in Rekurswege die Conzession zum Gastund Schankgewerbe ertheilt wird. Sind von diesem Erlasse Rekurrent und die Vorstehung der Wirthsgenossenschaft mit IntimDekreten zu verständigen, dann die Concession mit der Berechtigung nach §. 28 Gew. O. von a bis incl. f auszufertigen, und

2183. & 2463. Josef Prandstetter, Müller in Voglsang No 183 zu Steyr um Er- werbsteuer Minderung. An die kk. Steuer Comißion da- hin einzubegleiten, daß bei dem Vorhandensein von 3 Mühl- und 1 Kopp-Gange dann 2er Sägen in eine Herabsetzung der Erwerb- steuer nicht eingerathen werde, weil die Besteuerung entgegen anderer ein ziemlich richtiges Verhältniß in sich schließt und die Maschinnägelvorrichtung den Mühlgang supplirt, auch bei Ru- henlassen eines Ganges die min- deste Erwerbsteuer zu zahlen wäre, daher die Besteuerung aequal bleibt, und ein minderer Erwerb sich nicht herausstellt. 2260. Statthalterey Dekret vom 11. April 1862 Z. 5492, womit dem Medard Ellinger in Rekurs- wege die Conzession zum Gast- und Schankgewerbe ertheilt wird. Sind von diesem Erlasse Rekur- rent und die Vorstehung der Wirthsgenossenschaft mit Intim- Dekreten zu verständigen, dann die Concession mit der Be- rechtigung nach §. 28 Gew. O. von a bis incl. f auszufertigen, und

die Steuerbemessung so wie die Eintragung ins Register zu veranlassen. 2199 & 2462 Rekurs der Johanna Christ, Inwohnerin im Hause No 50 in der Stadt pcto nicht verliehener Conceßion zum Betriebe des Ausschankes von Kaffee und anderen Erfrischungen. Nachdem von dem Polizeiamte Bericht in der Richtung abgefor- dert wurde, worin das Lokale zum Betriebe, in welchem Stockwerke ob mit den Fenstern auf die Gasse, wie der Zugang hiezu und wie der Abort bestehe, endlich ob die Rekurrentin die Mietherin oder bloße Afterparthei sey, wird dieser Rekurs der hohen Statthalterey mit der Bitte um Aufrechthaltung des hierämtl. Entscheidung vom 2. April 1862 Z. 1920 vorgelegt. 2482 Augenscheins Protokoll vom 26. April 1862 bezüglich der von Josef Brandstetter beantragten dieß- jährigen Vorrichtung zur Flötzung. Antrag zur nachstehenden Erledigung:

die Steuerbemessung so wie die Eintragung ins Register zu veranlassen. 2199 & 2462 Rekurs der Johanna Christ, Inwohnerin im Hause No 50 in der Stadt pcto nicht verliehener Conceßion zum Betriebe des Ausschankes von Kaffee und anderen Erfrischungen. Nachdem von dem Polizeiamte Bericht in der Richtung abgefordert wurde, worin das Lokale zum Betriebe, in welchem Stockwerke ob mit den Fenstern auf die Gasse, wie der Zugang hiezu und wie der Abort bestehe, endlich ob die Rekurrentin die Mietherin oder bloße Afterparthei sey, wird dieser Rekurs der hohen Statthalterey mit der Bitte um Aufrechthaltung des hierämtl. Entscheidung vom 2. April 1862 Z. 1920 vorgelegt. 2482 Augenscheins Protokoll vom 26. April 1862 bezüglich der von Josef Brandstetter beantragten dießjährigen Vorrichtung zur Flötzung. Antrag zur nachstehenden Erledigung:

Bei der Flötzung sowohl als bei der Ansperre kommen nicht bloß öffentliche Rücksichten sondern auch Privatrechte in Beachtung. Gegen keines der beiden darf der Unternehmer vor gehöriger Austragung anstossen. Divergenzen und beschwersame Vorgänge sind in diesen Richtungen bereits durch die Flötzung des Herrn Josef Prandstetter vorgefallen, und bestehen dieserwegen nicht bloß allgemeine sondern auch durch Ausgleichung der Partheien hervorgegangene Verhältniße und Normen. Die unterm 24. April d.J. Z. 2417 angetragene Flötzung und Ansperre, welche der bisherigen Uebung und den Verhältnißen nicht entspricht und durch den Herren Gesuchsteller, bei der Augenscheins Commission am 26. April d.J. wieder abgeändert wurde, erscheint nach letzterer verändert und im Commissions Protokolle ignorirt, gegen den Antrag vom 26. April d.J. aber protestirt die ehrsame Wehrgrabenkommune so wie Herr Alois Vogl und

Bei der Flötzung sowohl als bei der Ansperre kommen nicht bloß öffentliche Rücksichten sondern auch Privatrechte in Beachtung. Gegen keines der beiden darf der Unternehmer vor gehöriger Austragung anstossen. Divergenzen und beschwersame Vorgänge sind in diesen Richtun- gen bereits durch die Flötzung des Herrn Josef Prandstetter vorgefallen, und bestehen dieser- wegen nicht bloß allgemeine sondern auch durch Ausgleichung der Partheien hervorgegangene Verhältniße und Normen. Die unterm 24. April d.J. Z. 2417 angetragene Flötzung und Ansperre, welche der bis- herigen Uebung und den Ver- hältnißen nicht entspricht und durch den Herren Gesuchsteller, bei der Augenscheins Commission am 26. April d.J. wieder abge- ändert wurde, erscheint nach letzterer verändert und im Commissions Protokolle ignorirt, gegen den Antrag vom 26. April d.J. aber protestirt die ehr- same Wehrgrabenkommune so wie Herr Alois Vogl und

auch Josef Wild scheint nicht ganz in Bezug seines Vorbehalts einverstanden. Bei diesen Divergenzen wird Herr Josef Prandstetter bloß zur Austragung auf den Rechtsweg hingewiesen, und muß demselben die Haftung für alle Folgen mit dem eingeschärft werden, daß er den bisherigen Uebun- gen und den bestehenden Rechts- vVerhältnißen nicht entgegen handle, und sich jedes Eingreiffens in ein oder der anderen Beziehung vor der vollen Aus- tragung enthalte, wobei nur noch mitgegeben wird, daß eine verspätete Austragung ebenfalls nur demselben zur Last gelegt werden muß, nachdem er von seiner Flöt- zung lange schon in Kenntniß ist, gleichwohl die Art der ver- änderten Vornahme erst jetzt in Anregung bringt und den dienstfälligen Drang oder die Zeit kürze zum Deckmantel seines Vorgangs dem Anscheine nach benutzen will.

auch Josef Wild scheint nicht ganz in Bezug seines Vorbehalts einverstanden. Bei diesen Divergenzen wird Herr Josef Prandstetter bloß zur Austragung auf den Rechtsweg hingewiesen, und muß demselben die Haftung für alle Folgen mit dem eingeschärft werden, daß er den bisherigen Uebungen und den bestehenden RechtsvVerhältnißen nicht entgegen handle, und sich jedes Eingreiffens in ein oder der anderen Beziehung vor der vollen Austragung enthalte, wobei nur noch mitgegeben wird, daß eine verspätete Austragung ebenfalls nur demselben zur Last gelegt werden muß, nachdem er von seiner Flötzung lange schon in Kenntniß ist, gleichwohl die Art der veränderten Vornahme erst jetzt in Anregung bringt und den dienstfälligen Drang oder die Zeit kürze zum Deckmantel seines Vorgangs dem Anscheine nach benutzen will.

Bezüglich der Ueberwachung in öffentlicher Rücksicht erhält das Polizeiamt durch Einsicht dieß den Auftrag, und sind zugleich die Interessenten zu verständigen. Der Gemeinderath nimmt diesen Antrag einstimmig an. No 1095. Josef Prandstetter, Besitzer der Realität No 183 in Vogelsang erklärt zu Protokoll, daß er die Dorningerbrücke gegen einen jährlichen unsteigerlichen Entschädigungsbeitrag von 35 fl ÖW auf seine Kosten herhalten wolle. Sachverhalt: Nach einem Verzeichniße des Stadtschreibers Karl Josef Harmayr vom 24. Merz 1737 kömmt unter den von der Stadt Steyr herzuhaltenden Bauobjekten auch die Dorningerbrücke im Gsang über die Steyer vor. Josef Häckhl, Müller in Gsang quittirt am letzten Oktober 1797 über erhaltene 10 fl als jährlichen Beitrag zur Dorningerbrücke. Mit dem vom Expeditor Neumayr unterschiebenen Bescheide

Bezüglich der Ueberwachung in öffentlicher Rücksicht erhält das Polizeiamt durch Einsicht dieß den Auftrag, und sind zugleich die Interessenten zu verständigen. Der Gemeinderath nimmt die- sen Antrag einstimmig an. No 1095. Josef Prandstetter, Besitzer der Realität No 183 in Vogel- sang erklärt zu Protokoll, daß er die Dorningerbrücke gegen einen jährlichen unsteigerlichen Entschädigungsbeitrag von 35 fl ÖW auf seine Kosten herhalten wolle. Sachverhalt: Nach einem Verzeichniße des Stadtschreibers Karl Josef Harmayr vom 24. Merz 1737 kömmt unter den von der Stadt Steyr herzu- haltenden Bauobjekten auch die Dorningerbrücke im Gsang über die Steyer vor. Josef Häckhl, Müller in Gsang quittirt am letzten Oktober 1797 über erhaltene 10 fl als jährlichen Beitrag zur Dorninger- brücke. Mit dem vom Expeditor Neu- mayr unterschiebenen Bescheide

vom 17. Dezbr 1842 Z. 8542 wurde der Weg bloß als Kommunika- tionsweg für Fußgeher erklärt, und Johann Eysn mit seinem Ansuchen über die Brücke zu fahren auf den Rechtsweg gewiesen; dagegen ist mit Bescheid des Magistrats Steyr vom 5. Dezbr 1848 Z. 8969 der fragliches Weg als Gemeindeobjekt, die Zalung jährlicher 4 fl ÖW als für Her- haltung der Brücke gegeben mit dem erklärt, daß das Gehen, Reiten und Fahren hierüber für Jedermann von der Gemeinde sich vorbe- halten werde. Mit abschriftlichen Gesuch vom 30. April 1844 No. E. 3153 suchte Prandstetter um Zalung von jährlich 4 fl CMz vom Jahre 1844 für die Brückenherhal- tung an, nachdem seine Vor- fahrer und er seit undenk- lichen Zeiten die Brücke auf eigene Kasten entgegen der 4 fl hergehalten habe. Mit Erlaß des Magistrates vom 4. Merz 1852 Z. 965 wurde dem Bräuer Johann Eysn

vom 17. Dezbr 1842 Z. 8542 wurde der Weg bloß als Kommunikationsweg für Fußgeher erklärt, und Johann Eysn mit seinem Ansuchen über die Brücke zu fahren auf den Rechtsweg gewiesen; dagegen ist mit Bescheid des Magistrats Steyr vom 5. Dezbr 1848 Z. 8969 der fragliches Weg als Gemeindeobjekt, die Zalung jährlicher 4 fl ÖW als für Herhaltung der Brücke gegeben mit dem erklärt, daß das Gehen, Reiten und Fahren hierüber für Jedermann von der Gemeinde sich vorbehalten werde. Mit abschriftlichen Gesuch vom 30. April 1844 No. E. 3153 suchte Prandstetter um Zalung von jährlich 4 fl CMz vom Jahre 1844 für die Brückenherhaltung an, nachdem seine Vorfahrer und er seit undenklichen Zeiten die Brücke auf eigene Kasten entgegen der 4 fl hergehalten habe. Mit Erlaß des Magistrates vom 4. Merz 1852 Z. 965 wurde dem Bräuer Johann Eysn

von der Stadt die Vertrettung wider Josef Prandstetter wegen unentgeldlichen Fahrens geleistet und Herr Dr. Pierer hiezu bevollmächtigt, dem damaligen Rathe Eysn aber die Akten über die Dorningerbrücke erfolgt. Im Jahre 1852 sperrte Prandstetter diese Brücke mit einem Schranken ab, welcher sofort im polizeilichen Zwangswege am 22. November 1852 zur Z. 5092 entfernt und der dießfällige Rekurs desselben mit bezirkshauptmannschaftlichen Erlasse vom 2. Dezember 1852 Z. 15184 rückgewiesen, er überdieß auch noch zu 10 fl CMz Strafe verfällt wurde. Mit Originalgesuch vom 18. Dezbr. 1852 Z. 51558 trug sich Prandstetter an, die Brücke der Gemeinde gegen dem abzutretten, daß ihm sogar für das ungehinderte Flößen Sicherheit geleistet und die Brücke nach Schätzung ihm abgelöst werden sollte, worauf von der Stadtrepräßentanz nicht eingegangen sondern auf Expropriation angetragen wurde. Derselben wurde zwar nach

von der Stadt die Vertrettung wider Josef Prandstetter we- gen unentgeldlichen Fahrens geleistet und Herr Dr. Pierer hiezu bevollmächtigt, dem damali- gen Rathe Eysn aber die Akten über die Dorningerbrücke er- folgt. Im Jahre 1852 sperrte Prand- stetter diese Brücke mit einem Schranken ab, welcher sofort im polizeilichen Zwangswege am 22. November 1852 zur Z. 5092 entfernt und der dießfällige Re- kurs desselben mit bezirkshaupt- mannschaftlichen Erlasse vom 2. Dezember 1852 Z. 15184 rückge- wiesen, er überdieß auch noch zu 10 fl CMz Strafe verfällt wurde. Mit Originalgesuch vom 18. Dezbr. 1852 Z. 51558 trug sich Prandstetter an, die Brücke der Gemeinde gegen dem abzutretten, daß ihm sogar für das ungehinderte Flößen Sicherheit geleistet und die Brücke nach Schätzung ihm abgelöst werden sollte, worauf von der Stadtrepräßentanz nicht eingegangen sondern auf Expropriation angetragen wurde. Derselben wurde zwar nach

bezirkshauptmannschaftlicher Erledigung vom 19. Juni 1853 Z. 2609 nicht stattgegeben, jedoch darin erklärt, daß die Stadt- gemeinde gegen Leistung von 4 fl CMz jährlich, das Recht der Benützung der Brücke ersessen habe. Mit Originalgesuch de prs. 3. Oktober 1861 Z. 6058 suchte Prandstetter wegen Herhal- tung seit unfürdenklichen Zeiten von jährlichen 4 fl CMz für die Zeit vom 4. Oktober 1834 seinem Besitzantritte bis 4. Oktober 1861 um Zalung von 108 fl CMz für 27 Jahre an, wobei er anbringt, als wäre ihm das Ansperren bei der Plautzenhofbrücke unentgeld- lich zugesichert, von ihm jedoch 10 fl hiefür bezalt worden. Er erhielt 71 fl 40 xr ÖW für die Zeit vom 1. Mai 1844 bis dahin 1861. Mit Gesuch vom 23. Dezbr 1861 Z. 766 zeigt Prandstetter die Schadhaftigkeit der Brücke an, welche auch commissionell erhoben wurde. Er verlangt 50 fl ÖW für die Herhaltung, welche Anforderung er mit

bezirkshauptmannschaftlicher Erledigung vom 19. Juni 1853 Z. 2609 nicht stattgegeben, jedoch darin erklärt, daß die Stadtgemeinde gegen Leistung von 4 fl CMz jährlich, das Recht der Benützung der Brücke ersessen habe. Mit Originalgesuch de prs. 3. Oktober 1861 Z. 6058 suchte Prandstetter wegen Herhaltung seit unfürdenklichen Zeiten von jährlichen 4 fl CMz für die Zeit vom 4. Oktober 1834 seinem Besitzantritte bis 4. Oktober 1861 um Zalung von 108 fl CMz für 27 Jahre an, wobei er anbringt, als wäre ihm das Ansperren bei der Plautzenhofbrücke unentgeldlich zugesichert, von ihm jedoch 10 fl hiefür bezalt worden. Er erhielt 71 fl 40 xr ÖW für die Zeit vom 1. Mai 1844 bis dahin 1861. Mit Gesuch vom 23. Dezbr 1861 Z. 766 zeigt Prandstetter die Schadhaftigkeit der Brücke an, welche auch commissionell erhoben wurde. Er verlangt 50 fl ÖW für die Herhaltung, welche Anforderung er mit

Protokoll vom 7. Januar 1862 Z. 133 auf 40 fl ,endlich mit jenem vom 13. Februar 1862 Z. 1095 auf 35 fl ÖW jährlich ermäßigt, in seiner Eingabe vom 22. Jänner 1862 Z. 532 aber gegen das Dekret vom 17. Januar 1862 Z. 133 wegen Uebernahme sich dahin verwahrt, daß er Eigenthümer der Brücke sein und bleiben wolle. Mit gemeinderäthlichem Beschluße vom 14. März 1862 wurde die Berathung über diesen Gegenstand vertagt und mit Relation des Gemeindeamtes auf einen Prozeßakt vom Jahre 1852 zwischen Eysn und Prandstetter hingewiesen, der in der bezirksgerichtlichen Registratur vorhanden ist. So weit sind Aktenfragmente vorhanden, weßwegen Referent bei der Familie Eysn sich um mehrere Akten verwendet, jedoch von selber bloß das Vertretungsansuchen erhalten hat, was gleich wieder wegen Belanglosigkeit rückgestellt wurde. In anderer geeigneter Weise hat Referent erörtert, daß Eysn wider Prandstetter wegen

Protokoll vom 7. Januar 1862 Z. 133 auf 40 fl ,endlich mit jenem vom 13. Februar 1862 Z. 1095 auf 35 fl ÖW jährlich ermäßigt, in seiner Eingabe vom 22. Jänner 1862 Z. 532 aber gegen das Dekret vom 17. Januar 1862 Z. 133 wegen Uebernahme sich dahin verwahrt, daß er Eigenthümer der Brücke sein und bleiben wolle. Mit gemeinderäthlichem Beschluße vom 14. März 1862 wurde die Be- rathung über diesen Gegenstand vertagt und mit Relation des Gemeindeamtes auf einen Prozeßakt vom Jahre 1852 zwi- schen Eysn und Prandstetter hingewiesen, der in der bezirks- gerichtlichen Registratur vor- handen ist. So weit sind Aktenfragmente vorhanden, weßwegen Referent bei der Familie Eysn sich um meh- rere Akten verwendet, jedoch von selber bloß das Vertretungs- ansuchen erhalten hat, was gleich wieder wegen Belanglosigkeit rückgestellt wurde. In anderer geeigneter Weise hat Referent erörtert, daß Eysn wider Prandstetter wegen

Besitzstörung rücksichtlich der Fahrt über die Dorningerbrücke Klage geführt, mit Bescheid des hiesigen kk. Bezirksgerichtes, vom 30. Oktober 1852 Z. 10382 und oberlandesgerichtlicher Entscheidung vom 3. Dezbr 1852 Z. 8020 Obsieger geblieben ist. Ein 2ter Prozeß wurde von Prandstetter durch Dr. Wieser wider Eysn mit Klage vom 13. November 1851 No 10243 darüber geführt, daß letzterer für die Jahre 1848, 1849 u. 1850 wegen Fahrt über die Brücke a 10 fl CMz zusammen 30 fl CMz zalen sollte. In diesem Rechtsstreite hat die Stadtgemeinde dem Eysn die Ver- trettung unter Dr. Pierer ge- leistet, und Prandstetter ist mit Urtheil des hiesigen kk. Be- zirksgerichtes vom 12. Dezbr. 1853 Z. 9128/de 853 und oberlandes- gerichtlicher Entscheidung dto Linz 27. Juli 1854 Z. 4192 mit seinem Klagsbegehren abgewiesen worden. Als vorzüglichster Entscheidungs- grund wurde der Bescheid des hiesigen Magistrate vom 5. Dezember 1848 Z. 8969 geltend gemacht, wornach der über die

Besitzstörung rücksichtlich der Fahrt über die Dorningerbrücke Klage geführt, mit Bescheid des hiesigen kk. Bezirksgerichtes, vom 30. Oktober 1852 Z. 10382 und oberlandesgerichtlicher Entscheidung vom 3. Dezbr 1852 Z. 8020 Obsieger geblieben ist. Ein 2ter Prozeß wurde von Prandstetter durch Dr. Wieser wider Eysn mit Klage vom 13. November 1851 No 10243 darüber geführt, daß letzterer für die Jahre 1848, 1849 u. 1850 wegen Fahrt über die Brücke a 10 fl CMz zusammen 30 fl CMz zalen sollte. In diesem Rechtsstreite hat die Stadtgemeinde dem Eysn die Vertrettung unter Dr. Pierer geleistet, und Prandstetter ist mit Urtheil des hiesigen kk. Bezirksgerichtes vom 12. Dezbr. 1853 Z. 9128/de 853 und oberlandesgerichtlicher Entscheidung dto Linz 27. Juli 1854 Z. 4192 mit seinem Klagsbegehren abgewiesen worden. Als vorzüglichster Entscheidungsgrund wurde der Bescheid des hiesigen Magistrate vom 5. Dezember 1848 Z. 8969 geltend gemacht, wornach der über die

Dorningerbrücke nach Aichet führende Weg als öffentlicher Verbindungsweg erklärt und jedem zur Benützung zugeordnet worden ist, obwohl im Bescheide des Magistrates vom 17. Dezember 1842 Z. 8542 in Bezug der Brücke das Gegentheil erklärt, selber jedoch von der Justiz nicht als giltig angenommen wurde, weil letzterer Bescheid bloß vom Expeditor unterschrieben war. Eine vollkommen bündige, das Rechtsverhältniß rücksichtlich der Brücke ausdrücklich enthaltende Entscheidung oder dießfällige Urkunde konnte bisher nicht ermittelt werden, und es müßten lediglich die Anhaltspunkte folgerungsweise aus der bisherigen unfürdenklichen Uebung und faktischen Besitze entnommen werden. Mehrere Quittungen aus den Jahren 1809, 1810, 1818, 1831, 1833, 1844 bis 1851 weisen eine Zalung von 10 fl und resp. 4 fl CMz nach. Bei dem Umstände nun, daß Dr. Pierer den 2ten Prozeß zu Gunsten des Eysn und der Stadtgemeinde

Dorningerbrücke nach Aichet führende Weg als öffentlicher Verbindungsweg erklärt und jedem zur Benützung zugeord- net worden ist, obwohl im Be- scheide des Magistrates vom 17. Dezember 1842 Z. 8542 in Bezug der Brücke das Gegentheil er- klärt, selber jedoch von der Justiz nicht als giltig angenommen wur- de, weil letzterer Bescheid bloß vom Expeditor unterschrieben war. Eine vollkommen bündige, das Rechtsverhältniß rücksichtlich der Brücke ausdrücklich ent- haltende Entscheidung oder dieß- fällige Urkunde konnte bisher nicht ermittelt werden, und es müßten lediglich die Anhaltspunkte folgerungsweise aus der bis- herigen unfürdenklichen Uebung und faktischen Besitze entnom- men werden. Mehrere Quittungen aus den Jahren 1809, 1810, 1818, 1831, 1833, 1844 bis 1851 weisen eine Zalung von 10 fl und resp. 4 fl CMz nach. Bei dem Umstände nun, daß Dr. Pierer den 2ten Prozeß zu Gunsten des Eysn und der Stadtgemeinde

Steyer als Vertrettungsleisterin siegereich durchgeführt hat, daß auf dem Rathsbeschlußkonzepte vom 4. März 1852 Z. 965, worin die Vertrettungsleistung ge- währt und an Dr. Pierer die Vollmacht gegeben wurde, als Anmerkung vorkömmt, vom Gemeinderathe Eysn seien die Akten aus der Registratur ausgehoben worden, weiters daß die Frage ob der jährlichen Zalung gewichtiger wird, und Dr. Pierer Sachdienliches bei der Prozeßführung erforscht haben und wissen dürfte, wollte Refe- rent den Antrag stellen, daß die Familie Eysn resp. die Witwe zu ersuchen sey, die auf die Pro- zeßführung Bezug nehmende Akten und Urtheile gegen Rückstellung dem Gemeinde- rathe mitzutheilen, die von ihrem Gatten Johann Eysn aus- gehobenen Behelfe aber rück- zustellen, Herr Gemeinderath Dr. Pierer um seine dießfällige Erfahrung anzugehen und in die ser Angelegenheit als Coreferent mit dem zu bestellen, daß er und Referent gemeinschaftlich, oder bei

Steyer als Vertrettungsleisterin siegereich durchgeführt hat, daß auf dem Rathsbeschlußkonzepte vom 4. März 1852 Z. 965, worin die Vertrettungsleistung gewährt und an Dr. Pierer die Vollmacht gegeben wurde, als Anmerkung vorkömmt, vom Gemeinderathe Eysn seien die Akten aus der Registratur ausgehoben worden, weiters daß die Frage ob der jährlichen Zalung gewichtiger wird, und Dr. Pierer Sachdienliches bei der Prozeßführung erforscht haben und wissen dürfte, wollte Referent den Antrag stellen, daß die Familie Eysn resp. die Witwe zu ersuchen sey, die auf die Prozeßführung Bezug nehmende Akten und Urtheile gegen Rückstellung dem Gemeinderathe mitzutheilen, die von ihrem Gatten Johann Eysn ausgehobenen Behelfe aber rückzustellen, Herr Gemeinderath Dr. Pierer um seine dießfällige Erfahrung anzugehen und in die ser Angelegenheit als Coreferent mit dem zu bestellen, daß er und Referent gemeinschaftlich, oder bei

divergirenden Ansichten jeder für sich den Antrag zur definitiven Erledigung der Frage stelle. Nachdem jedoch über Anregung des Herrn Bürgermeisters bei der Comité Sitzung vom 29. April d.J., daß ein definitiver Antrag zur vollen Erledigung über die Frage bei der Rathssitzung am 2. Mai d.J. gestellt werde, unterzieht sich Referent insofern dieser Aufforderung als der löbliche Gemeinderath hierüber den bestimmten Beschluß faßt, und nicht auf den vorläufigen Antrag des Referenten einzugehen und zu genehmigen findet, und schickt folgende Daten voraus. Josef Prandstetter hat sowohl im Rechtsstreite, welchen die Gemeinde Steyer als Vertretungsleisterin des Eysn nach Urtheilen vom 12. Dezbr 1853 und in II. Instanz vom 27. Juli 1854 wider Prandstetter siegreich bezüglich des Beitrags zur Herhaltung der Dorningerbrücke führte, so wie in seinen vorliegenden schriftlichen Ansuchen, bestimmt angegeben, daß die Dorningerbrücke sein

divergirenden Ansichten jeder für sich den Antrag zur defini- tiven Erledigung der Frage stelle. Nachdem jedoch über Anregung des Herrn Bürgermeisters bei der Comité Sitzung vom 29. April d.J., daß ein definitiver Antrag zur vollen Erledigung über die Frage bei der Raths- sitzung am 2. Mai d.J. gestellt werde, unterzieht sich Referent insofern dieser Aufforderung als der löbliche Gemeinderath hierüber den bestimmten Beschluß faßt, und nicht auf den vorläufi- gen Antrag des Referenten einzugehen und zu genehmigen findet, und schickt folgende Daten voraus. Josef Prandstetter hat sowohl im Rechtsstreite, welchen die Ge- meinde Steyer als Vertretungs- leisterin des Eysn nach Urtheilen vom 12. Dezbr 1853 und in II. Instanz vom 27. Juli 1854 wider Prand- stetter siegreich bezüglich des Beitrags zur Herhaltung der Dorningerbrücke führte, so wie in seinen vorliegenden schriftlichen Ansuchen, bestimmt angegeben, daß die Dorningerbrücke sein

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