Ratsprotokoll vom 8. April 1862

gelegten Mitwirkung seiner theatralischen Kräfte und des hiedurch erzielten Wohlthätigkeitsbetrages von der Entrichtung des an das ArmenInstitut abzuführenden Pauschalbetrages pr 21 fl losgezält werde. Nach einer längeren Debate, an der sich die Herrn Gemeinderäthe Sandböck, Dr. Spängler und Reschauer betheiligten, stellt Herr Gemeinderath Sandböck den Antrag: es seien die stipulirten Zalungsbedingniße des mit dem Theater Direktor abgeschlossenen Theaterpachtvertrages aufrecht zu erhalten, jedoch der von selben der Gemeinde angebotene Zwischenvorhang im Werthsanschlage von 50 fl zu übernehmen. Beschluß per majora mit 9 gegen 6 Stimmen nach dem Antrage des H. G.R. Sandböck. 1747. Statthalterey Erlaß vom 20. März 1862 Z. 4648 womit die erstattete Anzeige, in Betreff der Verwendung eines vom kk. Bezirksbauamte Steyr

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