Ratsprotokoll vom 8. April 1862

Zwischenvorhanges ausgeglichen und der Erlag von 47 zu Gunsten des Armen Institutes bei Ausfolgung der baar erlegten Caution von 100 fl durch Abzug realisirt werden. Der an Zalungsstatt angebothene Zwischenvorhang wurde bei der vorgenommenen Besichtigung von einem Sachverständigen auf 36 fl ÖW bewerthet, und die Erklärung abgegeben, daß um den Preis von 50 fl ein ganz entsprechender geschmackvoller Vorhang herzustellen sey. Ich stelle daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, daß Herr TheaterUnternehmer Josef Lutz den vertragsmäßig stipulirten Pachtzins pr 105 fl ÖW unter Hinweisung auf den unterm 19. November 1861 gefaßten Beschluß an die Stadtkasse zu bezalen habe, dagegen aber in Erwägung der zu Gunsten der Verunglückten Oberoesterreichs bereitwilligst an den Tag

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