Ratsprotokoll vom 8. April 1862

Zwischenvorhanges ausgeglichen und der Erlag von 47 zu Gun- sten des Armen Institutes bei Ausfolgung der baar erlegten Caution von 100 fl durch Abzug realisirt wer- den. Der an Zalungsstatt ange- bothene Zwischenvorhang wurde bei der vorgenommenen Besichtigung von einem Sachverständigen auf 36 fl ÖW bewerthet, und die Erklärung abgegeben, daß um den Preis von 50 fl ein ganz entsprechen- der geschmackvoller Vorhang herzustellen sey. Ich stelle daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, daß Herr Theater- Unternehmer Josef Lutz den vertragsmäßig stipulirten Pachtzins pr 105 fl ÖW un- ter Hinweisung auf den un- term 19. November 1861 gefaßten Beschluß an die Stadtkasse zu bezalen habe, dagegen aber in Erwägung der zu Gunsten der Verun- glückten Oberoesterreichs bereitwilligst an den Tag

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