Ratsprotokoll vom 8. April 1862

sogleich baar erlegen. Weiters hat der Pächter eine Caution von 100 fl zu lei- sten, welche nach beendeter Pachtzeit und richtig erfolgter unbeschädigter Uebergabe der übernommenen Theater Requisiten wieder zurück- gestellt wird. Diese Bedingungen wurden nur in Betreff der Caution erfüllt. Ueber wiederholte Mahnungen der Gemeindevorstehung er- folgte die Eingabe des Herrn Theater Direktors Josef Lutz de prs. 9. Novbr 1861 Z. 6569 um Nachsicht des ver- tragsmäßigen Pachtzinses und des Armen Instituts- beitrages. Dieses Ansuchen wurde mit Gemeinderathsbeschluß vom 19. Novbr 1861 zurückgewiesen und die Aufrechthaltung der im Punkte 3 stipulirten Ver- tragsbestimmung ausgesprochen. Nach dem vorliegenden Gesuche soll der rückständige Pachtzins durch Ueberlassung eines für das hiesige Theater angeschaffenen

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