sogleich baar erlegen. Weiters hat der Pächter eine Caution von 100 fl zu leisten, welche nach beendeter Pachtzeit und richtig erfolgter unbeschädigter Uebergabe der übernommenen Theater Requisiten wieder zurückgestellt wird. Diese Bedingungen wurden nur in Betreff der Caution erfüllt. Ueber wiederholte Mahnungen der Gemeindevorstehung erfolgte die Eingabe des Herrn Theater Direktors Josef Lutz de prs. 9. Novbr 1861 Z. 6569 um Nachsicht des vertragsmäßigen Pachtzinses und des Armen Institutsbeitrages. Dieses Ansuchen wurde mit Gemeinderathsbeschluß vom 19. Novbr 1861 zurückgewiesen und die Aufrechthaltung der im Punkte 3 stipulirten Vertragsbestimmung ausgesprochen. Nach dem vorliegenden Gesuche soll der rückständige Pachtzins durch Ueberlassung eines für das hiesige Theater angeschaffenen
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