angewiesen werde. Hievon sind der Bittsteller und das städt. Kassaamt auf Rubrik dieser Eingabe zu verständigen. 1672. Josef Lutz, Theater Unternehmer um Nachsicht des PachtSchillings und Entgegennahme des von ihm angeschaften Zwischenvorhanges als Aequivallent. Nach dem Pachtvertrage vom 5. Juny 1861 ad № 3841 Punkt 1. soll der TheaterUnternehmer die WinterSaison 1861/2 vom 1. Oktober 1861 bis Palmsonntag 1862 ohne Bewilligung des Gemeinderathes mit theatralischen Vorstellungen nicht unterbrochen, und nach Punkt 3 vierzehn Tage vor Beginn der ersten TheaterVorstellung als Pachtzins resp. Vorstellungsgebühr einen unwiederruflichen Betrag von 105 fl und anstatt einer Vorstellung für das Armen Institut den Betrag von 21 fl
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