angewiesen werde. Hievon sind der Bittsteller und das städt. Kassaamt auf Rubrik dieser Eingabe zu verständigen. 1672. Josef Lutz, Theater Unter- nehmer um Nachsicht des Pacht- Schillings und Entgegennahme des von ihm angeschaften Zwi- schenvorhanges als Aequivallent. Nach dem Pachtvertrage vom 5. Juny 1861 ad № 3841 Punkt 1. soll der Theater- Unternehmer die Winter- Saison 1861/2 vom 1. Oktober 1861 bis Palmsonntag 1862 ohne Bewilligung des Ge- meinderathes mit theatrali- schen Vorstellungen nicht un- terbrochen, und nach Punkt 3 vierzehn Tage vor Be- ginn der ersten Theater- Vorstellung als Pachtzins resp. Vorstellungsgebühr einen unwiederruflichen Betrag von 105 fl und anstatt einer Vorstellung für das Armen Institut den Betrag von 21 fl
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