Ratsprotokoll vom 14. März 1862

auch der Staat seinen eigenen Beamten, welche sich durch außerordentliche Verwendung empfehlen, angemessene Remunerationen zuspricht, halte ich im vorliegenden Falle in Rücksicht des erwähnten Entgegenkommens des löblichen kk. Bezirksbauamtes den Moment zeitgemäß, daß die Gemeindevertrettung dieser Behörde ihre dankbare Anerkennung ausspreche, und erlaube mir daher hierauf den Antrag zu stellen. Weiters beantrage ich: In Erwägung der seit Jahren durch den k. k. Ingenieur Assistenten Herrn Johann Hofer der Stadtgemeinde in technischer Beziehung so willfährig und uneigennützig geleisteten Dienste, und in Anbetracht, der große Thätigkeit und Umsicht erfordernden Leitung der Brückenbauten, beschließt der Gemeinderath: es sei diese außerordentliche Verwendung durch eine angemessene Remuneration an den genannten Herrn Assistenten anzuerkennen,

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