einem neuen Brückenkopf betragen 16.017 fl 66, hievon kommen auf das Materiale 11.297 fl 93 xr auf die Arbeitslöhne 4719 fl 73 xr 1601 fl 66 xr Um die Herstellung dieser Brücke haben sich 2 Offerenten gemeldet: Herr Anton Pichler und Herr Jos. Huber. Nachdem das Offert des Letzteren sowol rücksichtlich des Pauschalkostenbetrages ein billigeres als auch rücksichtlich der Zalungsbedingungen, wornach der nahmhafte Betrag von mehr als 1300 fl erst im künftigen VerwaltungsJahre zur Zalung kömmt, wärend Herr Pichler die Gesamtzalung nach Vollendung des Baues, das heißt in einem Vierteljahre begehrt, so stellt sich das Offert des Herrn Huber als das für die Gemeinde vortheilhaftere heraus. Ich stelle demnach den Antrag: Der Gemeinderath beschließe, 1. die Annahme des Planes
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