die thatsächlichen und rechtlichen Verhältniße festzustellen, auf deren Grundlage die Entscheidung, ob die angesprochenen Holzbezüge der Behandlung nach dem Patente vom 5. Juli 1853 unterliegen oder nicht, erfließen kann.“ Dieser hohe Statthalterey Praes. Erlaß, welcher bereits durch Drucklegung und Vertheilung an die Gemeindeglieder bekannt gegeben wurde, wird vom Gemeinderathe als im vollen Einklange mit dem Vortrage des Bürgermeisters in der Sitzung am 31. Jenner lf. Z. 748 stehend, zur befriedigenden Kenntniß genommen. 1053. Note des hies. Bürgerkorps Commandos vom 16. Amts Z. 18 womit für die Einladung des Bürgerkorps zur Theilnahme an der Verfassungsfeyer am 26. Febr l.J. der Dank ausgesprochen, und zu dem an diesem Tage abgehalten werdenden Festball die Gemeinderepräsentanz eingeladen wird. Wird dem löblichen Gemeinderathe zum gefälligen Wissen, in Vertrag gebracht.
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