die thatsächlichen und rechtlichen Verhältniße festzustellen, auf deren Grundlage die Ent- scheidung, ob die angesprochenen Holzbezüge der Behandlung nach dem Patente vom 5. Juli 1853 unterliegen oder nicht, erfließen kann.“ Dieser hohe Statthalterey Praes. Erlaß, welcher bereits durch Druck- legung und Vertheilung an die Gemeindeglieder bekannt gege- ben wurde, wird vom Gemeinde- rathe als im vollen Einklange mit dem Vortrage des Bürger- meisters in der Sitzung am 31. Jenner lf. Z. 748 stehend, zur befriedigenden Kenntniß ge- nommen. 1053. Note des hies. Bürgerkorps Commandos vom 16. Amts Z. 18 wo- mit für die Einladung des Bür- gerkorps zur Theilnahme an der Verfassungsfeyer am 26. Febr l.J. der Dank ausgesprochen, und zu dem an diesem Tage abgehalten werdenden Festball die Gemeinderepräsentanz ein- geladen wird. Wird dem löblichen Gemeinde- rathe zum gefälligen Wissen, in Vertrag gebracht.
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