Vom 1. Merz d. J. angefangen verliehen und ausbezalt werde. Die durch diese Besetzungen erledigten Pfründen aber sind ohne weitere Verlautbarung und zwar die von Anna Ziegelhauser innegehabte Bruderhauspfründe nach dem neuen Ausmaße mit 70 xr ÖW. wochentlich, der Anna Meidinger, und die von Franz S. Spängler innegehabte Pfründe mit wöchentlich 42 xr ÖW, der Katarina Hoffmann, gewesene Hausbesitzerin u Kammacherin ebenfalls vom 1. Merz angefangen zu verleihen und auszubezalen. Endlich beschließt der Gemeinderath, der Anna Forsthuber, gewesenen Hausbesitzerin in Anbetracht ihrer großen Armuth und ihrer fünf unversorgten Kinder eine Sondersiechenhauspfründe, mit wochentlich 42 xr ÖW. ebenfalls vom 1. Merz d. J. angefangen und zwar in so lange zu verleihen, bis alle ihre Kinder das Alter von 12 Jahren erreicht werden haben oder ihre Armuth auf andere Weise sich vermindert haben wird. VI. Section Referent Herrn Gemeinderath Franz Haller. 783. Franz Reichl, Besitzer des Gasthauses
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