Ratsprotokoll vom 21. Februar 1862

die Schule besuchen, vor allen Anderen aber in Anbetracht des unverkenn- bar gewichtigen Einflußes einer sol- chen Schule auf die so hochwichtige Stahl- und Eisenindustrie Steyers und der weitesten Umgebung, der Stadtgemeinde allein keine uner- schwinglichen Opfer aufgebürdet werden, und auch der Studienfond verhältnißmäßig und nach den Be- stimmigen der bezüglichen Verord- nung beizutragen haben wird. Wenn aber der Gemeinde die Ab- sicht zugemuthet werden sollte, als wolle sich die Gemeinde mit ihrer Be- schlußfassung vom 8. Novbr 1861 zurückziehen, so ist zu bemerken, daß sich der Gemeinderath aller- dings früher herbeigelassen hat, den Gehalt des 4. Lehrens, die Funktions- gebühr des Direktors, dann die Ge- haltsaufbesserung der dermaligen drei Lehrer aus Gemeindemitteln mit der Summe von 1260 fl zu leisten. Bei Anschaffung der Lehrmittel, Mie- the u. s. w. so wie bei den Gehalten, halte der Gemeinderath nur immer den III. Jahrgang mit Anstellung um eines Lehrers mehr im Auge, und immer war der Gemeinderath bei seinen Beschlußfassungen der Ansicht,

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