die Schule besuchen, vor allen Anderen aber in Anbetracht des unverkennbar gewichtigen Einflußes einer solchen Schule auf die so hochwichtige Stahl- und Eisenindustrie Steyers und der weitesten Umgebung, der Stadtgemeinde allein keine unerschwinglichen Opfer aufgebürdet werden, und auch der Studienfond verhältnißmäßig und nach den Bestimmigen der bezüglichen Verordnung beizutragen haben wird. Wenn aber der Gemeinde die Absicht zugemuthet werden sollte, als wolle sich die Gemeinde mit ihrer Beschlußfassung vom 8. Novbr 1861 zurückziehen, so ist zu bemerken, daß sich der Gemeinderath allerdings früher herbeigelassen hat, den Gehalt des 4. Lehrens, die Funktionsgebühr des Direktors, dann die Gehaltsaufbesserung der dermaligen drei Lehrer aus Gemeindemitteln mit der Summe von 1260 fl zu leisten. Bei Anschaffung der Lehrmittel, Miethe u. s. w. so wie bei den Gehalten, halte der Gemeinderath nur immer den III. Jahrgang mit Anstellung um eines Lehrers mehr im Auge, und immer war der Gemeinderath bei seinen Beschlußfassungen der Ansicht,
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