Ratsprotokoll vom 21. Februar 1862

Nach dieser gegebenen Ansicht und Auffassung ist unsere Realschulangelegenheit auf einen anderen Standpunkt gestellt worden, wodurch die Durchführung wenn auch nicht eine weniger kostspielige, doch eine viel einfachere werden wird. Das hohe kk. Staats Ministerium bemerkt zwar in dem oben erwähnten Erlasse, daß diese Ausnahmsweise Begünstigung nur dann bevorwortet werden könne, wenn von der Gemeinde noch außer den nach der kaiserlichen Verordnung dieselbe treffenden Zalungen auch zu den Gehalten der Lehrer ein nahmhafter Beitrag geleistet werde. Es steht aber auch zu gewärtigen, daß in Anbetracht der großen Opfer, welche die Stadtgemeinde für ihre Volkschulen, nahmentlichen für die zur PfarrHauptschule eingerichtete Vorstadtschule ohnedem zu leisten hat, in Anbetracht des Umstandes, daher nicht allein Schüler aus dem hiesigen Gemeindeverband sondern auch, und das zum guten Theile aus anderen Orten des Kronlandes

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