erwähnten Weise erhöht – ihnen bei der städtischen Kasse zur Erhebung angewiesen werden, wovon gleichzeitig das städt. Kassaamt zu verständigen ist. Einhelliger Beschluß nach diesen Anträgen. Gegen diese unter den Augen der vorgesetzten hohen Behörde legal gefaßten und veröffentlichten Beschlüße erhob sich weder von letzterer noch von einem Gemeindegliede irgend ein Bedenken. Ich muß es als Amtsvorsteher mit allem Nachdrucke hervorheben, daß die Funktionen eines Kanzley Direktors der Sparkasse die ämtliche Thätigkeit des Herrn Sekretärs in keiner Weise beirren, und daß die Gemeindeverwaltung es bei der den Interessenten gegenüber übernommenen Haftung für eine gewissenhafte Verpflichtung betrachtet, daß sich der erste Beamte der Kommune, welcher durch das Vertrauen des Sparkasse Ausschußes mit dem Mandat eines Direktors und Rechtsverständigen betraut wurde, zum Nutzen und Frommen dieser segensreichen Anstalt
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