diese Ernennung mit dem Erlasse vom 2. Oktober 1855 Z. 61758 zur Nachricht genommen. Aus diesen Aktenstücken geht unzweifelhaft hervor, daß die Wiederbesetzung der Sekretärsstelle nur über ausdrückliche An- ordnung der kk. Kreis- behörde geschah, die Noth- wendigkeit derselben so- wohl von dem Bürger- meister als auch vom Ge- meinderathe anerkannt wurde, und die Verleihung an Herrn Georg Aichinger in Gemäßheit der Allerhöchst sanktionirten Gemeinde- ordnung vom 11. Novbr 1850 §. 51 durch das freie Bestimmungsrecht der gesetzlichen Vertrettung vollzogen wurde. Unter den votirenden Gemeinderäthen befand sich kein Anverwandter des Ernannten. Aus der Gemeinderathssitzung vom 30. Septbr 1856, unter dem Vor- sitze des Herrn Bürgermei- sters Anton Gaffl, und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner
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