Ratsprotokoll vom 10. Februar 1862

Sekretärs ist bis zum Erscheinen eines neuen Gemeindegesetzes provisorisch zu besetzen. Beschluß nach dem Antrage. II. Für den provisorisch ange- stellten Sekretär wird ein Gehalt von 800 fl CMz nebst frei- er Wohnung im Gemeinde- hause, und bis zum Bezug derselben ein jährlicher Wohnungszinsbeitrag von 100 fl CMz, der jedoch nach er- folgter Wohnungszuweisung erlischt, und in die seiner- zeitige Pension nicht ein- bezogen wird, bestimmt. Beschluß nach dem Antrag. III. Es sei dieser Dienstes- posten in der Wiener- und Linzer Zeitung öffentlich auszuschreiben. Beschluß nach dem Antrage. Aus der Gemeinderath Sitzung vom 25. Septbr 1855, unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters, Anton Gaffl, im Beisein des kk. Herrn 1. Kreis- kommissärs Brosch und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Lechner, Millner, Vögerl, Edelbauer, Michael Haindl,

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