durch eigenen Vertrag zu bestimmen. Hievon ist Herr Direktor Haasbauer in Folge seines Einschreitens de prs. 8. Febr l.J. Z. 854 mit dem Beifügen in die Kenntniß zu setzen, daß bei der ausgesprochenen Verzichtleistung auf jede Adaptirung er sich wegen Uebersiedlung in das Exjesuitengebäude mit der Gemeindevorstehung ins Einvernehmen zu setzen habe. Vortrag: Meine Herren! Die maßlosen Angriffe gegen die Gemeindebehörde resp. den Gemeinderath in den Nummern 5 u 6 des Alpenboten nöthigen mich zur Abwehr vor dem versammelten Gemeinderathe Thatsachen ins Gedächtniß zurückzurufen, und als die legalen Ausflüße der gemeinderäthlichen Thätigkeit aus den Sitzungsprotokollen zu konstatiren. Aus der Gemeinderathssitzung vom 20. July 1855, unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl, in Gegenwart des kk. Herrn Kreiskommissärs Brosch
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