durch eigenen Vertrag zu bestimmen. Hievon ist Herr Direktor Haasbauer in Folge seines Einschreitens de prs. 8. Febr l.J. Z. 854 mit dem Beifügen in die Kenntniß zu setzen, daß bei der ausgesprochenen Verzichtleistung auf jede Adap- tirung er sich wegen Ueber- siedlung in das Exjesuitenge- bäude mit der Gemeindevor- stehung ins Einvernehmen zu setzen habe. Vortrag: Meine Herren! Die maß- losen Angriffe gegen die Gemein- debehörde resp. den Gemeinderath in den Nummern 5 u 6 des Alpen- boten nöthigen mich zur Abwehr vor dem versammelten Gemeinde- rathe Thatsachen ins Gedächtniß zurückzurufen, und als die legalen Ausflüße der gemeinderäthlichen Thätigkeit aus den Sitzungsproto- kollen zu konstatiren. Aus der Gemeinderathssitzung vom 20. July 1855, unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermei- sters Anton Gaffl, in Gegenwart des kk. Herrn Kreiskommissärs Brosch
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