Gemeinderathsbeschluß vom 31. Mai 1855 wieder aufzunehmen, und in Anbetracht des von Jahr zu Jahr immer fühlbareren Mehraufwandes für die drey städtischen Brücken, als aerarische Postzugsstrecken, die Erhöhung der Pflaster und Brückenmauth zu petitionieren. Es wird sonach der Antrag gestellt: Der Gemeinderath erkennt in Hinblick des vorhabenden Brückenbaues die dringende Nothwendigkeit, zur Bedeckung des bevorstehenden großen Aufwandes zur Beschaffung des unvermeidlichen Darlehens die Eröffnung einer neuen Einnahmsquelle zu ermöglichen und beschließt, es sey die städtische Pflaster- und Brückenmauth, welche für Herhaltung der als aerarische Postzugsstrecken ein unzureichendes Aequivallent des Ertrags der Stadtkasse zuführt, und zur Deckung der alljährlichen Auslagen ohne Hauptreparaturen bei weiten nicht genügt, entsprechend zu erhöhen, und unverweilt
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