Ratsprotokoll vom 10. Februar 1862

gleichen Spannweite wie die untere Ennsbrücke mit einem Kostenaufwand von circa 12.000 fl hergestellt werden könnte. Das Verhältniß der Baukosten stellt sich wie 1 zu 3. ad 2. Nach meiner Ueberzeugung über die der Stadtkasse zu Gebote stehenden Hilfsquellen und deren bisherigen Benützung ist der städtische Haushalt bereits in den verschiedenen Verwaltungszweigen mit solchen wiederkehrenden Verbindlichkeiten belastet, daß man, mag die Bauführung in dieser oder jener Weise eingeleitet werden, unter gar keiner Bedingung der Aufname eines neuerlichen Darlehens entgehen kann. Eine solche Aufnahme ist jedoch an die unabweisbare Bedingung bei einer geregelten Wirthschaft gebunden, das ist die Aufstellung eines Amortisationsplanes, welcher seine Bedeckung in der Eröffnung einer neuen Einnahmsquelle findet. In Erwägung dieser unvermeidlichen Nothwendigkeit erscheint es dringend geboten, den

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