Ratsprotokoll vom 10. Februar 1862

gleichen Spannweite wie die untere Ennsbrücke mit einem Kostenauf- wand von circa 12.000 fl herge- stellt werden könnte. Das Verhältniß der Baukosten stellt sich wie 1 zu 3. ad 2. Nach meiner Ueberzeu- gung über die der Stadtkasse zu Gebote stehenden Hilfsquellen und deren bisherigen Benützung ist der städtische Haushalt bereits in den verschiedenen Verwaltungs- zweigen mit solchen wiederkehren- den Verbindlichkeiten belastet, daß man, mag die Bauführung in dieser oder jener Weise ein- geleitet werden, unter gar keiner Bedingung der Aufname eines neuerlichen Darlehens ent- gehen kann. Eine solche Aufnahme ist jedoch an die unabweisbare Bedingung bei einer geregelten Wirthschaft gebunden, das ist die Aufstellung eines Amortisationsplanes, wel- cher seine Bedeckung in der Er- öffnung einer neuen Einnahms- quelle findet. In Erwägung dieser unvermeid- lichen Nothwendigkeit erscheint es dringend geboten, den

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