Ratsprotokoll vom 10. Februar 1862

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 10. Februar 1862 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 10. Februar 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen, u. z. der Herren: Amort, Edelbauer, Engl, Gottwald, Franz Haller, John, Land- siedl, Peteler, Dr. Pierer, Reschauer, u. Schönthan, v. Spängler, Stigler, Vögerl und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Harazmüller, Lechner, Millner, Mitter, Redtenbacher, Sandböck ent- schuldiget. I. Section. Referent Herr Bürgermeister. 926. Vortrag: Ich habe dem löblichen Gemeinderathe eine Mittheilung zu machen, welche das Herz jedes treu ergebenen Oesterreichers beglückt. Sr. kk. Apost. Majestät unser al- lergnädigster Kaiser und Herr haben geruht, Allerhöchst Ihren General-Adjutanten dem Herrn General Major Grafen Coudenhofen hieher zusenden, Hochwelcher mich gleich nach seiner Ankunft am 8ten d.Mts. Abends zu sich beschied, und mir eröffnete, daß er im Auftrage Sr. Majestät hieher gekommen, um hilfsbedürftigen Armen, die durch die jüngste Ueberschwemmung an

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 10. Februar 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen, u. z. der Herren: Amort, Edelbauer, Engl, Gottwald, Franz Haller, John, Landsiedl, Peteler, Dr. Pierer, Reschauer, u. Schönthan, v. Spängler, Stigler, Vögerl und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Harazmüller, Lechner, Millner, Mitter, Redtenbacher, Sandböck entschuldiget. I. Section. Referent Herr Bürgermeister. 926. Vortrag: Ich habe dem löblichen Gemeinderathe eine Mittheilung zu machen, welche das Herz jedes treu ergebenen Oesterreichers beglückt. Sr. kk. Apost. Majestät unser allergnädigster Kaiser und Herr haben geruht, Allerhöchst Ihren General-Adjutanten dem Herrn General Major Grafen Coudenhofen hieher zusenden, Hochwelcher mich gleich nach seiner Ankunft am 8ten d.Mts. Abends zu sich beschied, und mir eröffnete, daß er im Auftrage Sr. Majestät hieher gekommen, um hilfsbedürftigen Armen, die durch die jüngste Ueberschwemmung an

ihrem Eigenthume Schaden gelitten, großmüthige Unterstützung zu gewähren. Der Herr General Adjutant fügte die Äußerung bei, obgleich durch Sr. Excellenz, dem Herrn Statthalter in Linz von den hierortigen Verhältnißen bereits unterrichtet, erfülle Hochselber die ihm übertragene Mission, da Sr. Majestät ihn besonders aufgegeben, nach Steyr zu gehen, weil Allerhöchst dieselben unsere Stadt von Hochwasser stark bedroht und gefährdet erachteten. Der Herr General Adjutant sprach seine Befriedigung aus, daß die drohende Gefahr mit Ausnahme der die Kommune berührenden Brückenzerstörung von den Haus und Werksbesitzern glücklich abgewendet wurde. Ich erlaubte mir den Elementarunfall der Gemeinde als einen den städtischen Haushalt schwer treffenden Schlag von finanzieller Seite darzustellen und die Bitte auszusprechen, es wolle dem Herrn GeneralAdjutanten gefallen, als Dollmetsch

ihrem Eigenthume Schaden gelitten, großmüthige Unterstützung zu gewähren. Der Herr Gene- ral Adjutant fügte die Äuße- rung bei, obgleich durch Sr. Excellenz, dem Herrn Statthalter in Linz von den hierortigen Verhältnißen bereits unterrichtet, erfülle Hochselber die ihm übertragene Mission, da Sr. Majestät ihn besonders aufgegeben, nach Steyr zu gehen, weil Allerhöchst die- selben unsere Stadt von Hoch- wasser stark bedroht und ge- fährdet erachteten. Der Herr General Adjutant sprach seine Befriedigung aus, daß die drohende Gefahr mit Aus- nahme der die Kommune berüh- renden Brückenzerstörung von den Haus und Werksbe- sitzern glücklich abgewendet wurde. Ich erlaubte mir den Elemen- tarunfall der Gemeinde als einen den städtischen Haushalt schwer treffenden Schlag von finanzieller Seite darzustellen und die Bitte auszusprechen, es wolle dem Herrn General- Adjutanten gefallen, als Dollmetsch

der Bürgerschaft von Steyer Sr. kk. Apostolischen Majestät für diese landesväterliche Fürsorge und Allerhöchste Bedachtnahme unserer gewerbreichen Stadt den ehrfurchtsvollsten Dank treu gehorsamst zu Füssen zu legen. Ueberzeugt meine Herren, daß Sie die gleichen Gefühle theilen, lade ich Sie ein, sich von Ihren Sitzen zu erheben, und so k.k. Apostolischen Majestät unserem hochherzigen Kaiser ein dreimaliges Lebehoch zu bringen. Der Gemeinderath erhebt sich zum Zeichen der dankbaren Anerkennung mit einem dreimaligen Hoch auf Sr. Maje- stät den Kaiser. 894. Statthalterey Praes. Erlaß vom 7. Februar 1862 Z. 624 wegen Ein- leitung einer Sammlung für die durch Hochwasser verunglückten Bewohner von Oberoesterreich. Indem ich dem löblichen Gemeinde- rathe diesen Aufruf Sr. Exzellenz des Herrn Statthalters vortrage, appelire ich vor Allem an den bekannten Mildthätigkeitssinn der Versammlung mit der zweifa- chen Bitte sich bei der einzuleiten den Sammlung zuerst selbst durch

der Bürgerschaft von Steyer Sr. kk. Apostolischen Majestät für diese landesväterliche Fürsorge und Allerhöchste Bedachtnahme unserer gewerbreichen Stadt den ehrfurchtsvollsten Dank treu gehorsamst zu Füssen zu legen. Ueberzeugt meine Herren, daß Sie die gleichen Gefühle theilen, lade ich Sie ein, sich von Ihren Sitzen zu erheben, und so k.k. Apostolischen Majestät unserem hochherzigen Kaiser ein dreimaliges Lebehoch zu bringen. Der Gemeinderath erhebt sich zum Zeichen der dankbaren Anerkennung mit einem dreimaligen Hoch auf Sr. Majestät den Kaiser. 894. Statthalterey Praes. Erlaß vom 7. Februar 1862 Z. 624 wegen Einleitung einer Sammlung für die durch Hochwasser verunglückten Bewohner von Oberoesterreich. Indem ich dem löblichen Gemeinderathe diesen Aufruf Sr. Exzellenz des Herrn Statthalters vortrage, appelire ich vor Allem an den bekannten Mildthätigkeitssinn der Versammlung mit der zweifachen Bitte sich bei der einzuleiten den Sammlung zuerst selbst durch

gefällige Subscription zu betheiligen und der Mühewaltung zu unterziehen, im Vereine mit der hochwürdigen Geistlichkeit im Stadtbezirke die Sammlung vorzunehmen. 927. Herr Bürgermeister stellt den Antrag der löbliche Gemeinderath beschließe, es sei der 26. Februar, der Jahrestag der von Sr. k.k. Apostolischen Majestät Allergnädigst verliehenen Verfassung feyerlich zu begehen. Einhelliger Beschluß, wornach der dankbaren Erinnerung des Gemeinderathes der Stadt Steyr an die von Sr. kke Apost. Majestät verliehene Verfassung dadurch Ausdruck gegeben werden soll, daß an diesem Tage ein feyerliche Gottesdienst abgehalten werde, zu welchem die kk. Behörden, die hier anwesenden kk. Militärs die Mitglieder, des Gemeinderathes und das hiesige unformirte Bürgerkorps einzuladen sind. Am Abende desselben Tages ist im Stadttheater eine Festvorstellung zu veranstalten. In Berücksichtigung der traurigen

gefällige Subscription zu betheiligen und der Mühewaltung zu unterziehen, im Vereine mit der hochwürdigen Geistlichkeit im Stadtbezirke die Sammlung vorzunehmen. 927. Herr Bürgermeister stellt den Antrag der löbliche Gemeinderath beschließe, es sei der 26. Februar, der Jahrestag der von Sr. k.k. Apostolischen Majestät Aller- gnädigst verliehenen Verfassung feyerlich zu begehen. Einhelliger Beschluß, wornach der dankbaren Erinnerung des Gemeinderathes der Stadt Steyr an die von Sr. kke Apost. Majestät verliehene Verfassung dadurch Ausdruck gegeben werden soll, daß an diesem Tage ein feyerliche Gottesdienst abgehalten werde, zu welchem die kk. Behörden, die hier anwesenden kk. Militärs die Mitglieder, des Gemeinde- rathes und das hiesige unfor- mirte Bürgerkorps einzula- den sind. Am Abende desselben Tages ist im Stadttheater eine Fest- vorstellung zu veranstalten. In Berücksichtigung der traurigen

und unterstützungs bedürftigen Lage, in welcher sich hunderte von Bewohnern unseres Kronlandes durch die jüngst stattgehabten Elementar-Ereig- niße befinden, und des Um- standes, daß jeder für Festlich- keiten bestimmte Geldbetrag in Uebereinstimmung mit den Allerhöchsten Intensionen die beste Verwendung in der Unter- stützung dieser Nothleidenden finde, wird beschlossen, weitere Festlichkeiten nicht zu veran- lassen. 193. Commissions Protokoll ddto 4. Febr. l.J. Z. 793 bezüglich der Herstellung des durch das Hochwasser beschädig- ten Joches an der unteren Enns- brücke. Werden die Bestimmungen dieses Protokolles vom Ge- meinderathe mit Stimmen- einhelligkeit genehmiget. ad No 793. Vortrag: Die Zerstörung der Neubrücke durch das Hochwasser am 2. Februar l.J. ist für die Kommune ein um so nachhaltiger Schlag, als gerade jene Brücke erst im Novbr. v.J.

und unterstützungs bedürftigen Lage, in welcher sich hunderte von Bewohnern unseres Kronlandes durch die jüngst stattgehabten Elementar-Ereigniße befinden, und des Umstandes, daß jeder für Festlichkeiten bestimmte Geldbetrag in Uebereinstimmung mit den Allerhöchsten Intensionen die beste Verwendung in der Unterstützung dieser Nothleidenden finde, wird beschlossen, weitere Festlichkeiten nicht zu veranlassen. 193. Commissions Protokoll ddto 4. Febr. l.J. Z. 793 bezüglich der Herstellung des durch das Hochwasser beschädigten Joches an der unteren Ennsbrücke. Werden die Bestimmungen dieses Protokolles vom Gemeinderathe mit Stimmeneinhelligkeit genehmiget. ad No 793. Vortrag: Die Zerstörung der Neubrücke durch das Hochwasser am 2. Februar l.J. ist für die Kommune ein um so nachhaltiger Schlag, als gerade jene Brücke erst im Novbr. v.J.

mit einem nicht geringen Aufwande von mehr als 1000 fl neu im Oberbaue hergestellt wurde und hiedurch auf ein Decenium sichergestellt schien. Die Herhaltung durchaus von Holz konstruirter Brücken ist nach dem ziffermäßig ausweisbaren Erforderniß der Conservirungskosten an Arbeitslöhnungen und Materialbedarf mit den hiedurch bedingten Holzankäufen für das städtische Budget eine in steter Progression fortschreitende Last, welche die ganze 20% Gemeinde Umlage verschlingt. Die Stadtgemeinde hat zwölf Brücken zu versorgen; sie verausgabt durchschnittlich für die drei Hauptbrücken, größere Reparaturen nicht gerechnet, jährlich mindestens 3000 fl, und ist genöthiget einen Bauhölzer-Vorrath zu halten, welcher alljährlich mit einer Ankaufssumme von 3000 fl ergänzt werden muß. Es sind sonach ohne Rücksicht auf ein eintretendes Elementarereigniß 6000 fl in den Jahresvoranschlag einzustellen.

mit einem nicht geringen Auf- wande von mehr als 1000 fl neu im Oberbaue hergestellt wurde und hiedurch auf ein Decenium sichergestellt schien. Die Herhaltung durchaus von Holz konstruirter Brücken ist nach dem ziffermäßig aus- weisbaren Erforderniß der Conservirungskosten an Ar- beitslöhnungen und Material- bedarf mit den hiedurch bedingten Holzankäufen für das städtische Budget eine in steter Progression fortschreitende Last, welche die ganze 20% Gemeinde Umlage verschlingt. Die Stadtgemeinde hat zwölf Brücken zu versorgen; sie verausgabt durchschnittlich für die drei Hauptbrücken, größere Reparaturen nicht gerechnet, jährlich mindestens 3000 fl, und ist genöthiget einen Bauhölzer-Vor- rath zu halten, welcher alljähr- lich mit einer Ankaufssumme von 3000 fl ergänzt werden muß. Es sind sonach ohne Rück- sicht auf ein eintretendes Elemen- tarereigniß 6000 fl in den Jahres- voranschlag einzustellen.

Nachdem ich bei Uebername der Verwaltung die vorhandenen Brückenbauhölzer dem Bedarfe unzureichend befand, wurden im Jahre 1861 um 7000 fl Baustämme und Brückenstreu angekauft. Die im Verwaltungsjahre 1862, ohne Rücksicht auf die eingetretene Zerstörung der Neubrücke, ak- kordirten Brückenbaumaterialien werden eine Zalung von 4000 fl der Stadtkasse verursachen. Hiemit ist aber keineswegs dem gegenwärtigen Bedürfniße Ge- nüge geleistet. Es zeigt sich die Nothwendigkeit, die noch stehenden Joche der Neu- brücke zu beseitigen und einen vollständigen Neubau zu führen; dafür reichen die gegenwärtigen Holzvorräthe nicht aus. Reflektirt man auf eine hölzer- ne Brücke, so wird die Anschaf- fung von Lerchenholz um minde- stens 1500–2000 fl noch dringlich erscheinen, da von dem Offerenten aus Laußa, ungeachtet seines An- bothes auf 70 Stämme und meiner von ihm übernommenen Bestellung auf 100 Stämme, leider nur 56 ge- liefert werden können.

Nachdem ich bei Uebername der Verwaltung die vorhandenen Brückenbauhölzer dem Bedarfe unzureichend befand, wurden im Jahre 1861 um 7000 fl Baustämme und Brückenstreu angekauft. Die im Verwaltungsjahre 1862, ohne Rücksicht auf die eingetretene Zerstörung der Neubrücke, akkordirten Brückenbaumaterialien werden eine Zalung von 4000 fl der Stadtkasse verursachen. Hiemit ist aber keineswegs dem gegenwärtigen Bedürfniße Genüge geleistet. Es zeigt sich die Nothwendigkeit, die noch stehenden Joche der Neubrücke zu beseitigen und einen vollständigen Neubau zu führen; dafür reichen die gegenwärtigen Holzvorräthe nicht aus. Reflektirt man auf eine hölzerne Brücke, so wird die Anschaffung von Lerchenholz um mindestens 1500–2000 fl noch dringlich erscheinen, da von dem Offerenten aus Laußa, ungeachtet seines Anbothes auf 70 Stämme und meiner von ihm übernommenen Bestellung auf 100 Stämme, leider nur 56 geliefert werden können.

Dieß wohl im Auge, erlaube ich mir den löblichen Gemeinderath die Vorfragen vorzulegen, welche bei der gegenwärtigen Lage in erster Linie in Betracht zu ziehen sind. 1. Vom technischen Standpunkte. Nach welchem Brückenbausistem soll das Projekt der wiederherzustellenden Neubrücke zur Ausführung gelangen. 2. Vom finanziellen Standpunkte. Ueber welche Geldmittel kann die Kommune bei Annahme eines Systems welch immer Art im Grunde eines sicher gestellten Amortisationsplanes ohne Beirrung der übrigen Verwaltungsauslagen verfügen. ad 1. der Ausspruch der technischen Behörde geht dahin, daß eine stabile Brücke mit zwey gemauerten Pfeilern mit einer von Witterungseinflüßen geschützten Holzkonstruktion im Oberbaue mit einem Kostenerforderniß von circa 35.000 fl ausführbar, dagegen eine von Holz erbaute mit 4 Jöchern versehene Brücke bei der

Dieß wohl im Auge, erlaube ich mir den löblichen Gemeinde- rath die Vorfragen vorzulegen, welche bei der gegenwärtigen Lage in erster Linie in Be- tracht zu ziehen sind. 1. Vom technischen Standpunkte. Nach welchem Brückenbausistem soll das Projekt der wieder- herzustellenden Neubrücke zur Ausführung gelangen. 2. Vom finanziellen Standpunkte. Ueber welche Geldmittel kann die Kommune bei Annahme eines Systems welch immer Art im Grunde eines sicher ge- stellten Amortisationsplanes ohne Beirrung der übrigen Verwaltungsauslagen ver- fügen. ad 1. der Ausspruch der technischen Behörde geht dahin, daß eine stabile Brücke mit zwey ge- mauerten Pfeilern mit einer von Witterungseinflüßen geschützten Holzkonstruktion im Oberbaue mit einem Kosten- erforderniß von circa 35.000 fl ausführbar, dagegen eine von Holz erbaute mit 4 Jöchern versehene Brücke bei der

gleichen Spannweite wie die untere Ennsbrücke mit einem Kostenauf- wand von circa 12.000 fl herge- stellt werden könnte. Das Verhältniß der Baukosten stellt sich wie 1 zu 3. ad 2. Nach meiner Ueberzeu- gung über die der Stadtkasse zu Gebote stehenden Hilfsquellen und deren bisherigen Benützung ist der städtische Haushalt bereits in den verschiedenen Verwaltungs- zweigen mit solchen wiederkehren- den Verbindlichkeiten belastet, daß man, mag die Bauführung in dieser oder jener Weise ein- geleitet werden, unter gar keiner Bedingung der Aufname eines neuerlichen Darlehens ent- gehen kann. Eine solche Aufnahme ist jedoch an die unabweisbare Bedingung bei einer geregelten Wirthschaft gebunden, das ist die Aufstellung eines Amortisationsplanes, wel- cher seine Bedeckung in der Er- öffnung einer neuen Einnahms- quelle findet. In Erwägung dieser unvermeid- lichen Nothwendigkeit erscheint es dringend geboten, den

gleichen Spannweite wie die untere Ennsbrücke mit einem Kostenaufwand von circa 12.000 fl hergestellt werden könnte. Das Verhältniß der Baukosten stellt sich wie 1 zu 3. ad 2. Nach meiner Ueberzeugung über die der Stadtkasse zu Gebote stehenden Hilfsquellen und deren bisherigen Benützung ist der städtische Haushalt bereits in den verschiedenen Verwaltungszweigen mit solchen wiederkehrenden Verbindlichkeiten belastet, daß man, mag die Bauführung in dieser oder jener Weise eingeleitet werden, unter gar keiner Bedingung der Aufname eines neuerlichen Darlehens entgehen kann. Eine solche Aufnahme ist jedoch an die unabweisbare Bedingung bei einer geregelten Wirthschaft gebunden, das ist die Aufstellung eines Amortisationsplanes, welcher seine Bedeckung in der Eröffnung einer neuen Einnahmsquelle findet. In Erwägung dieser unvermeidlichen Nothwendigkeit erscheint es dringend geboten, den

Gemeinderathsbeschluß vom 31. Mai 1855 wieder aufzunehmen, und in Anbetracht des von Jahr zu Jahr immer fühlbareren Mehraufwandes für die drey städtischen Brücken, als aerarische Postzugsstrecken, die Erhöhung der Pflaster und Brückenmauth zu petitionieren. Es wird sonach der Antrag gestellt: Der Gemeinderath erkennt in Hinblick des vorhabenden Brückenbaues die dringende Nothwendigkeit, zur Bedeckung des bevorstehenden großen Aufwandes zur Beschaffung des unvermeidlichen Darlehens die Eröffnung einer neuen Einnahmsquelle zu ermöglichen und beschließt, es sey die städtische Pflaster- und Brückenmauth, welche für Herhaltung der als aerarische Postzugsstrecken ein unzureichendes Aequivallent des Ertrags der Stadtkasse zuführt, und zur Deckung der alljährlichen Auslagen ohne Hauptreparaturen bei weiten nicht genügt, entsprechend zu erhöhen, und unverweilt

Gemeinderathsbeschluß vom 31. Mai 1855 wieder aufzunehmen, und in Anbetracht des von Jahr zu Jahr immer fühlbareren Mehraufwandes für die drey städtischen Brücken, als aerari- sche Postzugsstrecken, die Er- höhung der Pflaster und Brü- ckenmauth zu petitionieren. Es wird sonach der Antrag ge- stellt: Der Gemeinderath erkennt in Hinblick des vorhabenden Brückenbaues die dringende Nothwendigkeit, zur Bedeckung des bevorstehenden großen Aufwandes zur Beschaffung des unvermeidlichen Darlehens die Eröffnung einer neuen Ein- nahmsquelle zu ermöglichen und beschließt, es sey die städti- sche Pflaster- und Brücken- mauth, welche für Herhaltung der als aerarische Postzugs- strecken ein unzureichendes Aequivallent des Ertrags der Stadtkasse zuführt, und zur Deckung der alljährlichen Aus- lagen ohne Hauptreparaturen bei weiten nicht genügt, ent- sprechend zu erhöhen, und unverweilt

im Wege der hohen kk. Statthal- terey eine wohlbegründete Petition um Gleichstellung mit dem aerarischen Mauthbezuge bei dem hohen k.k. Staats Mini- sterium einzubringen. Der löbliche Gemeinderath wird weiters ersucht, die Frage des künftigen Brückenbaues in der angedeuteten Richtung ei- ner Discussion zu unterziehen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Herr Gemeinderath v. Schönthan stellt den Zusatzantrag: es sei zu veranlassen, daß das Aerar für die die städtischen Brücken und Strassen passiren- den aerarischen Postwagen ent- weder das bezügliche entfallende Mauthgefälle in demselben Betra- ge wie die Einwohner – oder ein entsprechendes Aequivalent hie- für an die Gemeinde Steyr ver- güte. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Herr Gemeinderath Dr. Spängler stellt den Antrag: 1. es wolle die Neubrücke nach einem anderen, als dem bisherigen Sisteme, mit weiteren Jöchern und festerer Construktion der Jöcher, unverzüglich-

im Wege der hohen kk. Statthalterey eine wohlbegründete Petition um Gleichstellung mit dem aerarischen Mauthbezuge bei dem hohen k.k. Staats Ministerium einzubringen. Der löbliche Gemeinderath wird weiters ersucht, die Frage des künftigen Brückenbaues in der angedeuteten Richtung einer Discussion zu unterziehen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Herr Gemeinderath v. Schönthan stellt den Zusatzantrag: es sei zu veranlassen, daß das Aerar für die die städtischen Brücken und Strassen passirenden aerarischen Postwagen entweder das bezügliche entfallende Mauthgefälle in demselben Betrage wie die Einwohner – oder ein entsprechendes Aequivalent hiefür an die Gemeinde Steyr vergüte. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Herr Gemeinderath Dr. Spängler stellt den Antrag: 1. es wolle die Neubrücke nach einem anderen, als dem bisherigen Sisteme, mit weiteren Jöchern und festerer Construktion der Jöcher, unverzüglich-

aus Holz neu hergestellt werden; damit dann 2. beim Eintritt der günstigen Bauzeit der Neubau der gänzlich schadhaften Ennsbrücke mittelst steinernen Pfeilern und später hin zu bestimmenden Construktion des Oberbaues derselben allsogleich in Angriff genommen werden könne. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Zusatzantrag des Herrn Gemeinderathes v. Schönthan: Es sei sich unverzüglich in Betreff des Neubaues der Ennsbrücke mit steinernen Jöchern und einem Oberbau von Holzoder Eisenkonstruktion an bisherige Bauunternehmer und Ingenieure von Eisenbahnen zu wenden, um von diesen im geeigneten Wege und Art dahin einschlagende Mittheilungen und Pläne zu obigen Bau-Objekte zu erhalten. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 850. Note des kk. Bezirksamtes Steyr vom 5. Amts Z. 524 mit dem abschriftl. h. Statthalterey

aus Holz neu hergestellt werden; damit dann 2. beim Eintritt der günstigen Bauzeit der Neubau der gänzlich schadhaften Ennsbrücke mittelst steinernen Pfeilern und später hin zu bestimmenden Construktion des Oberbaues derselben allsogleich in Angriff genommen werden könne. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Zusatzantrag des Herrn Gemeinderathes v. Schönthan: Es sei sich unverzüglich in Be- treff des Neubaues der Enns- brücke mit steinernen Jöchern und einem Oberbau von Holz- oder Eisenkonstruktion an bisherige Bauunternehmer und Ingenieure von Eisen- bahnen zu wenden, um von diesen im geeigneten Wege und Art dahin einschlagende Mittheilungen und Pläne zu obigen Bau-Objekte zu erhalten. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 850. Note des kk. Bezirksamtes Steyr vom 5. Amts Z. 524 mit dem abschriftl. h. Statthalterey

Erlasse vom 26. Januar lt. Z. 156/Pr. betreffend die prov. Uebername der Hausadministration des Ex- jesuitengebäudes in Steyr. Zu der aus Anlaß der pro- visorischen Hausadministra- tion des Exjesuitengebäudes auf den 12. Oct. Vormittags 9 Uhr anberaumten inven- tarischen Uebergabe dieses Gebäudes an die Stadtgemein- de, werden zur gefälligen In- tervenirung der Herr Vize- Bürgermeister Lechner und die Herrn Gemeinderäthe Stigler und Amort einge- laden. 854. Anton Haasbauer, Direktor an der kk. Kreishaupt- und Unter- realschule in Steyr um Zuweisung der Lehrerwohnung No 15, 16, 17 u 18 im ersten Stocke des Exjesuitenge- bäudes. Nachdem das hohe Statthalterey Praesidium in dem Erlaße vom 27. Januar l.J. Z. 218 aus- gesprochen hat, daß die provi- sorische Ueberlassung von Wohnungslokalitäten für den kk. Herrn Hauptschuldirektor im ersten Stocke des nun ge- räumten Exjesuitengebäudes

Erlasse vom 26. Januar lt. Z. 156/Pr. betreffend die prov. Uebername der Hausadministration des Exjesuitengebäudes in Steyr. Zu der aus Anlaß der provisorischen Hausadministration des Exjesuitengebäudes auf den 12. Oct. Vormittags 9 Uhr anberaumten inventarischen Uebergabe dieses Gebäudes an die Stadtgemeinde, werden zur gefälligen Intervenirung der Herr VizeBürgermeister Lechner und die Herrn Gemeinderäthe Stigler und Amort eingeladen. 854. Anton Haasbauer, Direktor an der kk. Kreishaupt- und Unterrealschule in Steyr um Zuweisung der Lehrerwohnung No 15, 16, 17 u 18 im ersten Stocke des Exjesuitengebäudes. Nachdem das hohe Statthalterey Praesidium in dem Erlaße vom 27. Januar l.J. Z. 218 ausgesprochen hat, daß die provisorische Ueberlassung von Wohnungslokalitäten für den kk. Herrn Hauptschuldirektor im ersten Stocke des nun geräumten Exjesuitengebäudes

unter der Bedingung keinem Anstande unterliege, wenn sich derselbe zur Leistung des von der Gemeindevorstehung auszumittelnden mäßigen Miethzinses herbeiläßt und sich verpflichtet, für den Fall, als das hohe Staats Ministerium eine andere Benützung der zu Unterrichtszwecken entbehrlichen Lokalitäten anordnen sollte, die Interimswohnung allsogleich und ohne vorheriger Kündigung zu räumen, sich ferner aber auch für die Dauer der Benützung allen von der Hausadministration bezüglich der Hausordnung festgestellten Regeln zu fügen, so williget der Gemeinderath unter diesen Vorbehalten in die nachgesuchte Beziehung der Lokalitäten No. 15, 16, 17 u 18 des ersten Stockes, und behält sich vor, seiner Zeit nach Feststellung des Miethverhältnißes zwischen dem Hauseigenthümer, dem Studienfonde, und der Gemeinde die zu entrichtende Miethe für die genannten Lokalitäten

unter der Bedingung keinem Anstande unterliege, wenn sich derselbe zur Leistung des von der Gemeindevorstehung auszumittelnden mäßigen Miethzinses herbeiläßt und sich verpflichtet, für den Fall, als das hohe Staats Ministerium eine andere Benützung der zu Unterrichtszwecken ent- behrlichen Lokalitäten an- ordnen sollte, die Interims- wohnung allsogleich und ohne vorheriger Kündigung zu räumen, sich ferner aber auch für die Dauer der Be- nützung allen von der Haus- administration bezüglich der Hausordnung festgestellten Regeln zu fügen, so williget der Gemeinderath unter diesen Vorbehalten in die nachgesuchte Beziehung der Lokalitäten No. 15, 16, 17 u 18 des ersten Stockes, und behält sich vor, seiner Zeit nach Fest- stellung des Miethverhältnißes zwischen dem Hauseigenthümer, dem Studienfonde, und der Ge- meinde die zu entrichtende Miethe für die genannten Lokalitäten

durch eigenen Vertrag zu bestimmen. Hievon ist Herr Direktor Haasbauer in Folge seines Einschreitens de prs. 8. Febr l.J. Z. 854 mit dem Beifügen in die Kenntniß zu setzen, daß bei der ausgesprochenen Verzichtleistung auf jede Adap- tirung er sich wegen Ueber- siedlung in das Exjesuitenge- bäude mit der Gemeindevor- stehung ins Einvernehmen zu setzen habe. Vortrag: Meine Herren! Die maß- losen Angriffe gegen die Gemein- debehörde resp. den Gemeinderath in den Nummern 5 u 6 des Alpen- boten nöthigen mich zur Abwehr vor dem versammelten Gemeinde- rathe Thatsachen ins Gedächtniß zurückzurufen, und als die legalen Ausflüße der gemeinderäthlichen Thätigkeit aus den Sitzungsproto- kollen zu konstatiren. Aus der Gemeinderathssitzung vom 20. July 1855, unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermei- sters Anton Gaffl, in Gegenwart des kk. Herrn Kreiskommissärs Brosch

durch eigenen Vertrag zu bestimmen. Hievon ist Herr Direktor Haasbauer in Folge seines Einschreitens de prs. 8. Febr l.J. Z. 854 mit dem Beifügen in die Kenntniß zu setzen, daß bei der ausgesprochenen Verzichtleistung auf jede Adaptirung er sich wegen Uebersiedlung in das Exjesuitengebäude mit der Gemeindevorstehung ins Einvernehmen zu setzen habe. Vortrag: Meine Herren! Die maßlosen Angriffe gegen die Gemeindebehörde resp. den Gemeinderath in den Nummern 5 u 6 des Alpenboten nöthigen mich zur Abwehr vor dem versammelten Gemeinderathe Thatsachen ins Gedächtniß zurückzurufen, und als die legalen Ausflüße der gemeinderäthlichen Thätigkeit aus den Sitzungsprotokollen zu konstatiren. Aus der Gemeinderathssitzung vom 20. July 1855, unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl, in Gegenwart des kk. Herrn Kreiskommissärs Brosch

und in Beisein der Herren Gemeinderäthe: Haller, Willner, Vogl, Vögerl, Edelbauer, Michael Haindl, Anton Haindl, v. Jäger, Krenklmüller, Woisetschläger, Eysn, Wittigschläger, Nutzinger, Harazmüller, Stigler und Lechner. No 2986. Dekret der kk. Kreisbehörde vom 20. Juni 1855 Z. 4089 wegen Veranlassung zur Ausschreibung und Besetzung der erledigten Sekretärstelle. In diesem Erlasse ist wörtlich nachstehende Weisung enthalten: „Da es übrigens für die Handhabung des dem Herrn Bürgermeister eingeraumten Wirkungskreises eine unabweisbare Nothwendigkeit ist, daß der seit dem vorigen Jahre erledigte Posten eines Gemeindesekretärs besetzt werde, so ist hiezu ohne Verzug die Einleitung zu treffen, und auf die Gewinnung eines für diesen Posten vollkommen befähigten Mannes Bedacht zu nehmen. Von der kk. Kreisbehörde Steyr am 20. Juni 1855. Reichenbach mp.

und in Beisein der Herren Gemeinderäthe: Haller, Willner, Vogl, Vögerl, Edelbauer, Michael Haindl, Anton Haindl, v. Jäger, Krenklmüller, Woisetschläger, Eysn, Wittigschläger, Nutzinger, Harazmüller, Stigler und Lechner. No 2986. Dekret der kk. Kreis- behörde vom 20. Juni 1855 Z. 4089 wegen Veranlassung zur Aus- schreibung und Besetzung der erledigten Sekretärstelle. In diesem Erlasse ist wörtlich nachstehende Weisung enthalten: „Da es übrigens für die Handhabung des dem Herrn Bürgermeister eingeraum- ten Wirkungskreises eine unabweisbare Nothwendig- keit ist, daß der seit dem vori- gen Jahre erledigte Posten eines Gemeindesekretärs besetzt werde, so ist hiezu ohne Verzug die Einleitung zu tref- fen, und auf die Gewinnung eines für diesen Posten voll- kommen befähigten Mannes Bedacht zu nehmen. Von der kk. Kreisbehörde Steyr am 20. Juni 1855. Reichenbach mp.

Aus dem Vortrage des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl. Schluß Anträge: Ich schlage demnach vor, daß der provisorisch angestellte Sekretär einen jährlichen Gehalt von 800 fl CMz beziehen sollte, nebst der Anwart- schaft eines Theils der Wohnung des ehemaligen Bürgermeisters Haydinger, für den Fall als die Unterrealschule ihrer Bestimmung zugeführt sein wird und eine definitive Besetzung dieser Stelle ausgesprochen werden kann und wird. Ich trage demnach an, daß die öffentliche Ausschreibung dieser Stelle in der Wiener und Linzer Zeitung eingeleitet werde, Steyr den 20. Juli 1855. Gaffl mp. Per majora, Comité Berathung auf den 26. festgesetzt. Aus der Sitzung des Gemeinde- rathes vom 28. July 1855, unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermei- sters Anton Gaffl, im Beisein des k.k. Herrn Kreiskommißärs Brosch und in Gegenwart der Herren Ge- meinderäthe: Nutzinger, Wittigschlager, Stigler, Eysn, Anton Haindl, Woiset- schläger, Seidl, Krenklmüller, Haraz- müller, v. Jäger, Vogl, Vögerl, Edelbauer,

Aus dem Vortrage des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl. Schluß Anträge: Ich schlage demnach vor, daß der provisorisch angestellte Sekretär einen jährlichen Gehalt von 800 fl CMz beziehen sollte, nebst der Anwartschaft eines Theils der Wohnung des ehemaligen Bürgermeisters Haydinger, für den Fall als die Unterrealschule ihrer Bestimmung zugeführt sein wird und eine definitive Besetzung dieser Stelle ausgesprochen werden kann und wird. Ich trage demnach an, daß die öffentliche Ausschreibung dieser Stelle in der Wiener und Linzer Zeitung eingeleitet werde, Steyr den 20. Juli 1855. Gaffl mp. Per majora, Comité Berathung auf den 26. festgesetzt. Aus der Sitzung des Gemeinderathes vom 28. July 1855, unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl, im Beisein des k.k. Herrn Kreiskommißärs Brosch und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Nutzinger, Wittigschlager, Stigler, Eysn, Anton Haindl, Woisetschläger, Seidl, Krenklmüller, Harazmüller, v. Jäger, Vogl, Vögerl, Edelbauer,

Millner, Haller, Michael Haindl. Zum Vortrage des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl. ad Nm 2986. Von der am 26. d.Mts. stattgehabten Comité Berathung wurden meine in der letzten Sitzung wegen Besetzung der Sekretärstelle gestellten Anträge ad a., b. und c. dem vollen Inhalte nach als genehm gehalten, und bei dem sub b. noch überdieß bestimmt, daß nebst dem Gehalte von 800 fl die anzuweisende freie Wohnung im Gemeinde Hause und bis dorthin ein jährlicher Wohnungszinsbeitrag von 100 fl CMz der jedoch in die seinerzeitige Pension nicht einbezogen wird für gut erachtet und zur Genehmigung des Gemeinderathes gebracht werde. Ich stelle daher den Antrag: I. Der Dienstesposten eines

Millner, Haller, Michael Haindl. Zum Vortrage des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl. ad Nm 2986. Von der am 26. d.Mts. statt- gehabten Comité Berathung wurden meine in der letz- ten Sitzung wegen Be- setzung der Sekretärstelle gestellten Anträge ad a., b. und c. dem vollen Inhalte nach als genehm gehalten, und bei dem sub b. noch überdieß bestimmt, daß nebst dem Gehalte von 800 fl die anzuweisende freie Wohnung im Gemeinde Hause und bis dorthin ein jährlicher Wohnungszins- beitrag von 100 fl CMz der jedoch in die seinerzeitige Pension nicht einbezogen wird für gut erachtet und zur Genehmigung des Gemeinderathes gebracht werde. Ich stelle daher den Antrag: I. Der Dienstesposten eines

Sekretärs ist bis zum Erscheinen eines neuen Gemeindegesetzes provisorisch zu besetzen. Beschluß nach dem Antrage. II. Für den provisorisch ange- stellten Sekretär wird ein Gehalt von 800 fl CMz nebst frei- er Wohnung im Gemeinde- hause, und bis zum Bezug derselben ein jährlicher Wohnungszinsbeitrag von 100 fl CMz, der jedoch nach er- folgter Wohnungszuweisung erlischt, und in die seiner- zeitige Pension nicht ein- bezogen wird, bestimmt. Beschluß nach dem Antrag. III. Es sei dieser Dienstes- posten in der Wiener- und Linzer Zeitung öffentlich auszuschreiben. Beschluß nach dem Antrage. Aus der Gemeinderath Sitzung vom 25. Septbr 1855, unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters, Anton Gaffl, im Beisein des kk. Herrn 1. Kreis- kommissärs Brosch und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Lechner, Millner, Vögerl, Edelbauer, Michael Haindl,

Sekretärs ist bis zum Erscheinen eines neuen Gemeindegesetzes provisorisch zu besetzen. Beschluß nach dem Antrage. II. Für den provisorisch angestellten Sekretär wird ein Gehalt von 800 fl CMz nebst freier Wohnung im Gemeindehause, und bis zum Bezug derselben ein jährlicher Wohnungszinsbeitrag von 100 fl CMz, der jedoch nach erfolgter Wohnungszuweisung erlischt, und in die seinerzeitige Pension nicht einbezogen wird, bestimmt. Beschluß nach dem Antrag. III. Es sei dieser Dienstesposten in der Wiener- und Linzer Zeitung öffentlich auszuschreiben. Beschluß nach dem Antrage. Aus der Gemeinderath Sitzung vom 25. Septbr 1855, unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters, Anton Gaffl, im Beisein des kk. Herrn 1. Kreiskommissärs Brosch und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Lechner, Millner, Vögerl, Edelbauer, Michael Haindl,

Vogl, v. Jäger, Woisetschläger, Harazmüller, Krenklmüller, Seidl, Eysn, v. Koller, Wittigschlager, Nutzinger. Herr Bürgermeister trägt vor: 4894. Kompetenten Tabelle über die um die erledigte Gemeindesekretärstelle eingelangten Gesuche. Nach erstattetem Vortrage der Kompeten Tentabelle stellt Herr Bürgermeister den Antrag daß die erledigte Sekretärsstelle dem Georg Aichinger verliehen werden wolle und ersucht auf die Stimmzettel, welche jedem der Herren Gemeinderäthe zugemittelt werden, ihren Candidaten aufzuschreiben. Nach erfolgter Abstimmung resultirte einhelliger Beschluß nach dem Antrage. Die kk Kreisbehörde, hat laut Sitzungsprotokoll vom 9. Oktober 1855

Vogl, v. Jäger, Woisetschläger, Harazmüller, Krenklmüller, Seidl, Eysn, v. Koller, Wit- tigschlager, Nutzinger. Herr Bürgermeister trägt vor: 4894. Kompetenten Tabelle über die um die erledigte Gemein- desekretärstelle eingelang- ten Gesuche. Nach erstattetem Vortra- ge der Kompeten Tenta- belle stellt Herr Bür- germeister den Antrag daß die erledigte Sekre- tärsstelle dem Georg Aichinger verliehen wer- den wolle und ersucht auf die Stimmzettel, welche jedem der Herren Ge- meinderäthe zugemittelt werden, ihren Candidaten aufzuschreiben. Nach erfolgter Abstim- mung resultirte ein- helliger Beschluß nach dem Antrage. Die kk Kreisbehörde, hat laut Sitzungsproto- koll vom 9. Oktober 1855

diese Ernennung mit dem Erlasse vom 2. Oktober 1855 Z. 61758 zur Nachricht genommen. Aus diesen Aktenstücken geht unzweifelhaft hervor, daß die Wiederbesetzung der Sekretärsstelle nur über ausdrückliche An- ordnung der kk. Kreis- behörde geschah, die Noth- wendigkeit derselben so- wohl von dem Bürger- meister als auch vom Ge- meinderathe anerkannt wurde, und die Verleihung an Herrn Georg Aichinger in Gemäßheit der Allerhöchst sanktionirten Gemeinde- ordnung vom 11. Novbr 1850 §. 51 durch das freie Bestimmungsrecht der gesetzlichen Vertrettung vollzogen wurde. Unter den votirenden Gemeinderäthen befand sich kein Anverwandter des Ernannten. Aus der Gemeinderathssitzung vom 30. Septbr 1856, unter dem Vor- sitze des Herrn Bürgermei- sters Anton Gaffl, und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner

diese Ernennung mit dem Erlasse vom 2. Oktober 1855 Z. 61758 zur Nachricht genommen. Aus diesen Aktenstücken geht unzweifelhaft hervor, daß die Wiederbesetzung der Sekretärsstelle nur über ausdrückliche Anordnung der kk. Kreisbehörde geschah, die Nothwendigkeit derselben sowohl von dem Bürgermeister als auch vom Gemeinderathe anerkannt wurde, und die Verleihung an Herrn Georg Aichinger in Gemäßheit der Allerhöchst sanktionirten Gemeindeordnung vom 11. Novbr 1850 §. 51 durch das freie Bestimmungsrecht der gesetzlichen Vertrettung vollzogen wurde. Unter den votirenden Gemeinderäthen befand sich kein Anverwandter des Ernannten. Aus der Gemeinderathssitzung vom 30. Septbr 1856, unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl, und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner

Dr. Spängler, Mayr, Unzeittig, Haindl Anton, Engl, Amort, Sandböck, Nutzinger, Wittigschlager, Krenklmüller, Harazmüller, Vögerl. Aus dem Referate des Herrn Gemeinderathes Joh. Nutzinger. 4914. Comitee Protokoll über das Arangement im II. Stocke des Rathhauses laut Gemeinderathsbeschluß vom 16. d.Mts. Der Beschluß des Comités bezüglich der von selben beantragten Transferierungen und Adaptirungen die Unterbringung der Realschule und die Zuweisung der Wohnung an den Herrn Sekretär Aichinger betreffend wird vollen Inhalts genehmiget und zur Kenntniß genommen und hat das Comité 3 Herrn Gemeinderäthe aus seiner Mitte zu wählen, welche die nöthigen Verfügungen zur Durchführung des Gutachtens desselben unverweilt treffen. Wegen der dem Herrn Sekretär Aichinger einzuräumenden Wohnungsbestandtheile wird angeordnet daß selbe in dem Zustande, wie es bei Wohnungs-Beziehungen gebräuchlich ist, übergeben werden, nehmlich mit guten heitzbaren Öfen, gutbeschaffenen, rein angestrichenen

Dr. Spängler, Mayr, Unzeittig, Haindl Anton, Engl, Amort, Sandböck, Nutzinger, Wittigschlager, Krenklmüller, Harazmüller, Vögerl. Aus dem Referate des Herrn Gemeinderathes Joh. Nutzinger. 4914. Comitee Protokoll über das Arangement im II. Stocke des Rathhauses laut Gemeinderaths- beschluß vom 16. d.Mts. Der Beschluß des Comités bezüglich der von selben beantragten Trans- ferierungen und Adaptirungen die Unterbringung der Realschule und die Zuweisung der Wohnung an den Herrn Sekretär Aichinger betreffend wird vollen Inhalts genehmiget und zur Kenntniß genommen und hat das Comité 3 Herrn Gemeinderäthe aus seiner Mitte zu wählen, welche die nöthigen Verfügungen zur Durchführung des Gutachtens desselben unverweilt treffen. Wegen der dem Herrn Sekretär Aichinger einzuräumenden Woh- nungsbestandtheile wird angeordnet daß selbe in dem Zustande, wie es bei Wohnungs-Beziehungen ge- bräuchlich ist, übergeben werden, nehmlich mit guten heitzbaren Öfen, gutbeschaffenen, rein angestrichenen

oder gefirnißten Thüren und Fenstern, guten Fußböden, Alles gehörig ausgeweißt und ge- reinigt. Aus der Sitzung des Gemeinde- rathes vom 31. Mai 1857, unter dem Vorsitze des Herrn Bürger- meisters Anton Gaffl und in Ge- genwart der Herren Gemeinde- räthe: Haller, Dr. Spängler, Mayr, Händl Michael, Vögerl, Harazmüller, Haas, Krenklmüller, Haindl Anton, Sandböck, Stigler, Nutzinger, Wittigschlager, Amort, Unzeittig. Aus dem Vortrage des Herrn Vize Bürgermeisters Anton Haller. 1648. Schluß Antrag: In Anbetracht der ausgezeichneten und eifrigen Dienstleistung des Herrn Gemeindesekretärs Georg Aichinger seit dem Eintritte vom 1. Novbr 1855 in die Gemeindever- waltung, und in Anerkennung derselben durch einen gesetzlichen Akt des gerechtfertigten Vertrau- ens und der vollsten Befriedigung faßt der Gemeinderath nach §. 51 u. 52 der Allerh. sanktionirten Gemeindeordnung vom 11. Novbr. 1850 über gemachte Anregung des Referenten den einstimmigen Beschluß,

oder gefirnißten Thüren und Fenstern, guten Fußböden, Alles gehörig ausgeweißt und gereinigt. Aus der Sitzung des Gemeinderathes vom 31. Mai 1857, unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Dr. Spängler, Mayr, Händl Michael, Vögerl, Harazmüller, Haas, Krenklmüller, Haindl Anton, Sandböck, Stigler, Nutzinger, Wittigschlager, Amort, Unzeittig. Aus dem Vortrage des Herrn Vize Bürgermeisters Anton Haller. 1648. Schluß Antrag: In Anbetracht der ausgezeichneten und eifrigen Dienstleistung des Herrn Gemeindesekretärs Georg Aichinger seit dem Eintritte vom 1. Novbr 1855 in die Gemeindeverwaltung, und in Anerkennung derselben durch einen gesetzlichen Akt des gerechtfertigten Vertrauens und der vollsten Befriedigung faßt der Gemeinderath nach §. 51 u. 52 der Allerh. sanktionirten Gemeindeordnung vom 11. Novbr. 1850 über gemachte Anregung des Referenten den einstimmigen Beschluß,

daß die Stelle eines Gemeindesekretärs an Herrn Georg Aichinger unter den für Staatsbeamten geltenden Normen definitiv verliehen werde und die veranlassenden Motive mit der Ausfertigung des dießfälligen Dekretes zum ehrenden Ausdrucke gebracht werden. Einverstanden, Gaffl mp. Steyr den 31. März 1857. A. Haller ein Vizebürgermeister. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Hierauf trägt der Herr Bürgermeister vor und stellt den Antrag: daß dem Herr Gemeindesekretär Georg Aichinger zum Ehrenbürger der Stadt Steyr ernannt werde. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters. Es war sonach der selbstständige vom Herrn Gemeinderathe Nutzinger gestellte Antrag welcher zum Beschluße erhoben, die Einräumung der Wohnung des 2 Stockes im Rathhause an den Herrn Sekretär zur Folge hatte. Die ausgezeichnete Dienstleistung des genannten Communalbeamten hat dem vorigen Herrn Bürgermeister

daß die Stelle eines Gemeinde- sekretärs an Herrn Georg Aichinger unter den für Staats- beamten geltenden Normen definitiv verliehen werde und die veranlassenden Motive mit der Ausfertigung des dieß- fälligen Dekretes zum ehrenden Ausdrucke gebracht werden. Einverstanden, Gaffl mp. Steyr den 31. März 1857. A. Haller ein Vizebürgermeister. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Hierauf trägt der Herr Bürgermeister vor und stellt den Antrag: daß dem Herr Gemeindesekretär Georg Aichinger zum Ehrenbürger der Stadt Steyr ernannt werde. Einhelliger Beschluß nach dem An- trage des Herrn Bürgermeisters. Es war sonach der selbstständige vom Herrn Gemeinderathe Nutzinger gestellte Antrag welcher zum Beschluße erhoben, die Einräumung der Woh- nung des 2 Stockes im Rath- hause an den Herrn Sekre- tär zur Folge hatte. Die ausgezeichnete Dienst- leistung des genannten Communalbeamten hat dem vorigen Herrn Bürgermeister

Anton Gaffl aus freien An- triebe bestimmt, für denselben das Ehrenbürgerrecht der Stadt Steyr zu beantragen, welcher Antrag vom damaligen Ge- meinderathe einmüthig ange- nommen wurde. Der Bürgermeister selbst mit dem Vizebürgermeister und einem Herrn Gemeinderathe überreichten ihm das kaligrafisch ausgestattete Diplom, welches die Motive dieser Verleihung aufzält. Aus der Gemeinderathssitzung vom 29. August 1860. Aus dem Vortrage des prov. Bür- germeisters über den Personal- und Besoldungsstand der Beamten und Diener des städtischen Amtes. N° 5071. Herr Gemeinderath v. Schönthan war abwesend, Herr Gemeinderath Wickhoff verläßt nach §. 78 G.O. den Sitzungssaal, was bei dem heu- tigen Vortrage von der Versamm- lung konstatirt wird. Ausweis. über die Besoldungen, Löh- nungen und Taggelder der Beamten und sonstigen An- gestellten der Gemeinde

Anton Gaffl aus freien Antriebe bestimmt, für denselben das Ehrenbürgerrecht der Stadt Steyr zu beantragen, welcher Antrag vom damaligen Gemeinderathe einmüthig angenommen wurde. Der Bürgermeister selbst mit dem Vizebürgermeister und einem Herrn Gemeinderathe überreichten ihm das kaligrafisch ausgestattete Diplom, welches die Motive dieser Verleihung aufzält. Aus der Gemeinderathssitzung vom 29. August 1860. Aus dem Vortrage des prov. Bürgermeisters über den Personalund Besoldungsstand der Beamten und Diener des städtischen Amtes. N° 5071. Herr Gemeinderath v. Schönthan war abwesend, Herr Gemeinderath Wickhoff verläßt nach §. 78 G.O. den Sitzungssaal, was bei dem heutigen Vortrage von der Versammlung konstatirt wird. Ausweis. über die Besoldungen, Löhnungen und Taggelder der Beamten und sonstigen Angestellten der Gemeinde

Verwaltung Steyr. Im Jahre 1858. A. Besoldungen der Beamten. Herrn Bürgermeister Funktionsgebür 840 fl Sekretär Aichinger Besoldung 840 fl Kaßier Schiefermayr 735 fl Distrikts Aktuar Willner 630 fl do. u. Remunerat. 105 fl Expeditor Amtmann Besoldung 420 fl do. u. Remunerat. 105 fl Registrant Weber Besoldung samt Zuschuß 404 fl Kanzellist Gruber Besoldung 315 fl 4394 fl B. Löhnungen der Diener. Rathsdiener Dumbacher samt Zuschuß 185 fl Kassadiener Parfußer tägl. 52 ½ xr 192 fl 15 xr Bauamtschaffer Weiß 78 fl 75 xr Rathhaus Hausmeisterin Gradl 105 fl derselben für die Beleuchtungsbesorg. 315 fl 875 fl 90 xr C. Taggelder. Diurnist Faßbänder täglich 78 7/10 xr 288 f 75 xr Frauender do. 288 fl 75 xr Karl do. 84 xr 306 fl 60 xr 884 fl 10 xr D. Kosten der Sicherheitswache. Polizeiwachtmstr Wansner Besoldung 315 fl Korporal Bachinger Löhnung 215 fl 25 xr 6 Wachmänner täglich a 42 xr 919 fl 80 xr Monturskosten für diese 8 Mann 390 fl 60 xr 1840 fl 65 xr Summa in oester. Währung 7994 fl 65 xr Für das Jahr 1861. A. Besoldungen der Beamten Herrn Bürgermeister Funktionsgebür 840 fl

Verwaltung Steyr. Im Jahre 1858. A. Besoldungen der Beamten. Herrn Bürgermeister Funktionsgebür 840 fl 〃 Sekretär Aichinger Besoldung 840 fl 〃 Kaßier Schiefermayr 735 fl 〃 Distrikts Aktuar Willner 630 fl 〃 do. u. Remunerat. 105 fl 〃 Expeditor Amtmann Besoldung 420 fl 〃 do. u. Remunerat. 105 fl 〃 Registrant Weber Besoldung samt Zuschuß 404 fl 〃 Kanzellist Gruber Besoldung 315 fl 4394 fl B. Löhnungen der Diener. Rathsdiener Dumbacher samt Zuschuß 185 fl Kassadiener Parfußer tägl. 52 ½ xr 192 fl 15 xr Bauamtschaffer Weiß 78 fl 75 xr Rathhaus Hausmeisterin Gradl 105 fl derselben für die Beleuchtungsbesorg. 315 fl 875 fl 90 xr C. Taggelder. Diurnist Faßbänder täglich 78 7/10 xr 288 f 75 xr 〃 Frauender do. 288 fl 75 xr 〃 Karl do. 84 xr 306 fl 60 xr 884 fl 10 xr D. Kosten der Sicherheitswache. Polizeiwachtmstr Wansner Besoldung 315 fl Korporal Bachinger Löhnung 215 fl 25 xr 6 Wachmänner täglich a 42 xr 919 fl 80 xr Monturskosten für diese 8 Mann 390 fl 60 xr 1840 fl 65 xr Summa in oester. Währung 7994 fl 65 xr Für das Jahr 1861. A. Besoldungen der Beamten Herrn Bürgermeister Funktionsgebür 840 fl

NB. Diese Funktionszulage wurde zwar in den Voranschlag aufgenommen, wird von dem gegenwärtigen prov. Bürger- meister, der mit 1. Mai l.J. bei der Kasse die Einstellung derselben verfügte, nicht bezogen. Herrn Sekretär Aichinger Besoldung 840 fl 〃 Kaßier Willner 735 fl 〃 Expeditor Amtmann 420 fl do. u Remunerat 105 fl 〃 Kanzellist Gruber Besoldung 315 fl 〃 do. Karl 〃 315 fl 3570 fl B. Löhnungen der Diener u. Angestellten. Bauamtsschaffer Weiß 78 fl 75 xr Kassadiener Parfußer 192 fl 15 xr Rathhaus-Hausmeister und Amts- diener Gradl 200 fl 470 fl 90 xr C. Taggelder keine D. Kosten der SicherheitsWache. Polizeimachtmstr Wansner Besoldung 315 fl Korporal Bachinger Löhnung 215 fl 25 xr 4 Wachmänner tägl. a 42 xr 614 fl Monturskosten für diese 6 Mann 247 fl 1391 fl 25 xr Summa in oester Währung, 5432 fl 15 xr Es stellt sich demnach eine jährliche Ersparung in den Gehalten und Gebüren des städtischen Amtes zu Gunsten der Stadtkassa heraus mit 2562 fl 50 xr ein Betrag, der einer 10 % tigen Gemeinde Umlage nahezu

NB. Diese Funktionszulage wurde zwar in den Voranschlag aufgenommen, wird von dem gegenwärtigen prov. Bürgermeister, der mit 1. Mai l.J. bei der Kasse die Einstellung derselben verfügte, nicht bezogen. Herrn Sekretär Aichinger Besoldung 840 fl Kaßier Willner 735 fl Expeditor Amtmann 420 fl do. u Remunerat 105 fl Kanzellist Gruber Besoldung 315 fl do. Karl 315 fl 3570 fl B. Löhnungen der Diener u. Angestellten. Bauamtsschaffer Weiß 78 fl 75 xr Kassadiener Parfußer 192 fl 15 xr Rathhaus-Hausmeister und Amtsdiener Gradl 200 fl 470 fl 90 xr C. Taggelder keine D. Kosten der SicherheitsWache. Polizeimachtmstr Wansner Besoldung 315 fl Korporal Bachinger Löhnung 215 fl 25 xr 4 Wachmänner tägl. a 42 xr 614 fl Monturskosten für diese 6 Mann 247 fl 1391 fl 25 xr Summa in oester Währung, 5432 fl 15 xr Es stellt sich demnach eine jährliche Ersparung in den Gehalten und Gebüren des städtischen Amtes zu Gunsten der Stadtkassa heraus mit 2562 fl 50 xr ein Betrag, der einer 10 % tigen Gemeinde Umlage nahezu

gleichkommt. Demnach erlaube ich mir den Antrag zu stellen: 1. Der löbliche Gemeinderath wolle zur geneigten Kenntniß nehmen, daß durch die nunmehr wollendete Regulirung des Gemeindeamtes der Stadtkasse eine jährliche Ersparung von 2562 fl zugeführt wurde und beschließen 2. daß von dieser Summe der Theilbetrag von 670 fl zur Auf besserung der benannten Gehalte derart in Verwendung gebracht werde, daß der Gehalt des Sekretärs mit 60 fl auf 900 fl und ausschließlich für die Person des rechtskundigen Sekretärs Herrn Georg Aichinger mit einer in den Gehalt einzunehmenden Personal Zulage von 300 fl auf 1200 fl den Gehalt des Kassiers mit 65 fl auf 800 fl Expeditors mit 75 fl auf 600 fl Protokollisten mit 85 fl auf 400 fl Polizei Kanzellisten mit 85 fl auf 400 fl erhöht und 3. den sämtlichen Beamten mit Dekret bekannt gegeben werde, daß ihre Gehalte vom Beginne des Verwaltungsjahres 1861, d.i. vom 1. Novbr 1860 an in der

gleichkommt. Demnach erlaube ich mir den Antrag zu stellen: 1. Der löbliche Gemeinderath wolle zur geneigten Kenntniß nehmen, daß durch die nunmehr wollendete Regulirung des Gemein- deamtes der Stadtkasse eine jährliche Ersparung von 2562 fl zu- geführt wurde und beschließen 2. daß von dieser Summe der Theilbetrag von 670 fl zur Auf besserung der benannten Gehalte derart in Verwendung gebracht werde, daß der Gehalt des Sekretärs mit 60 fl auf 900 fl und ausschließlich für die Person des rechtskundigen Sekretärs Herrn Georg Aichinger mit einer in den Gehalt einzunehmenden Personal Zulage von 300 fl auf 1200 fl den Gehalt des Kassiers mit 65 fl auf 800 fl 〃 〃 Expeditors mit 75 fl auf 600 fl 〃 〃 Protokollisten mit 85 fl auf 400 fl 〃 〃 Polizei Kanzellisten mit 85 fl auf 400 fl erhöht und 3. den sämtlichen Beamten mit Dekret bekannt gegeben werde, daß ihre Gehalte vom Beginne des Verwaltungsjahres 1861, d.i. vom 1. Novbr 1860 an in der

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