Ratsprotokoll vom 31. Jänner 1862

eine auf selber seit unfürdenk- lichen Zeiten lastende Dienst- barkeit ist, deren Ausübung zu verhindern Herr Prand- stetter bereits im Jahre 1852 durch Anlegen eines Schran- kens, der jedoch in Folge Weisung und Entscheidung der höheren politischen Behörde aus öffentlichen Rücksichten im Zwangswege entfernt wor- den war, erfolglos versucht hatte; — welche Dienstbarkeit Herr Prandstetter erst in der Eingabe vom 13. Oktbr. 1861 Z. 6058 als eine seit un- denklichen Zeiten her von den Besitzer der Gsang- mühle getragene Last an- erkannte, die er demnach auch noch so lange tragen muß, bis er uns Rechtswe- ge sich von dieser Dienstbar- keit befreit haben wird; so wird in Gemäßheit die- ses Sachverhaltes beantragt, es sei Herr Josef Prand- stetter dahin zu verstän- digen, daß der Gemeinde- rath seinen bezüglichen Beschluß vom 17. l.Mts Z. 133

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