in Zukunft nicht mehr in fahrba- ren Zustande erhalten werde.“ Hierauf wurde dem Herrn Josef Prandstetter in Folge Gemeinde- rathsbeschlußes vom 17. l.Mts be- deutet, daß die Dorningerbrücke als Gemeindebrücke übernommen werde, sodann aber jede Pri- vatbenützung derselben ausge- schlossen sey. Auf diesen Gemeinderathsbe- schluß brachte Herr Prand- stetter am 22. l.Mts. Z. 532 seine Äußerung ein. In dieser neuerlichen Eingabe wird mitgetheilt: „Herr Prandstetter sey damit ein- verstanden, wenn die Gemein- de die Dorningerbrücke selbst herhalte“ — er behauptet aber, „daß er noch immer Eigen- thümer der Dorningerbrücke sey und auch in Zukunft zu bleiben gedenke, daher davon, daß diese Brücke eine Gemein- debrücke, d. h. Eigenthum der Gemeinde sei, keine Rede sein kann.“ Aus dem übrigen Inhalte die- ser neuerlichen Äußerung geht weiters hervor, daß Herr
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