Ratsprotokoll vom 31. Jänner 1862

in Zukunft nicht mehr in fahrbaren Zustande erhalten werde.“ Hierauf wurde dem Herrn Josef Prandstetter in Folge Gemeinderathsbeschlußes vom 17. l.Mts bedeutet, daß die Dorningerbrücke als Gemeindebrücke übernommen werde, sodann aber jede Privatbenützung derselben ausgeschlossen sey. Auf diesen Gemeinderathsbeschluß brachte Herr Prandstetter am 22. l.Mts. Z. 532 seine Äußerung ein. In dieser neuerlichen Eingabe wird mitgetheilt: „Herr Prandstetter sey damit einverstanden, wenn die Gemeinde die Dorningerbrücke selbst herhalte“ — er behauptet aber, „daß er noch immer Eigenthümer der Dorningerbrücke sey und auch in Zukunft zu bleiben gedenke, daher davon, daß diese Brücke eine Gemeindebrücke, d. h. Eigenthum der Gemeinde sei, keine Rede sein kann.“ Aus dem übrigen Inhalte dieser neuerlichen Äußerung geht weiters hervor, daß Herr

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