Maurermeister Herrn Karl Gutbruner in Erledigung seines Einschreitens de prs. 29. August 1861 Z. 5197 auszubezalen. 499. Relation wegen Auszalung der für die Dirigirung von Löschrequisiten zu dem Brande in Dorf a/d Enns am 18. Januar l.J. erlaufenen Kosten. Im Grunde der städt. Feuerlöschordnung wird das städt. Kassaamt angewiesen, die entfallenden Prämien im Betrage von 10 fl ÖW an die Betreffenden gegen Empfangsbestätigung auszubezalen. Es wird der begründete Antrag gestellt, daß der Ankauf von 60 Stück Holzstämmen unter den von Herrn Karl Stöger, in St. Peter zu Protokolle gegebenen und vorgetragenen Bedingungen genehmiget werde. Beschluß mit Majorität nach dem Antrage. IV. Section. Referent Herr Gemeinderath Amort 506. Vortrag: Nach dem Sinne des Protokolles vom 1. Juni 1861 der Spezial Comißion, welche nach Gemeinderathsbeschluß vom 3. Mai 1861 die Berathung
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