neuerliches auf diese Angelegenheit bezugnehmendes Einschreiten gemacht und es wird eine eigene Deputation sich nach Wien begeben um die günstige Einflußname auf diese Lebensfrage für Steyer persönlich zu erbitten und beziehweise anzubahnen. Wolle der löbliche Gemeinderath diese Mittheilung zur Kenntniß nehmen. Wird zur Kenntniß genommen. 97. Note des kk. Bezirksbauamtes Steyr vom 3. Januar l.J. Z. 1323 betreffend die Auszalung des Verdienstentgeldes an den Maurermeister Gutbruner für Verlegung der Vorlegstuffen bei dem Exjesuitengebäude in Steyr aus Anlaß der Spitalberg- u Kirchenplatz Regulierung im Betrage von 80 fl 48 xr ÖW. Der Gemeinderath genehmiget einhellig, daß das städt. Kassaamt angewiesen werde, die in Folge hohen Statthalterey Erlaße vom 3. Oktober 1857 Z. 16567 aus Anlaß der Verlegung der Vorlegstuffen beim ExjesuitenGebäude von der Stadtgemeinde zu bestreitenden Kosten im Betrage von 80 fl 48 xr ÖW an den
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