neuerliches auf diese Angelegen- heit bezugnehmendes Einschreiten gemacht und es wird eine eigene Deputation sich nach Wien bege- ben um die günstige Einflußname auf diese Lebensfrage für Steyer persönlich zu erbitten und be- ziehweise anzubahnen. Wolle der löbliche Gemeinderath diese Mittheilung zur Kenntniß nehmen. Wird zur Kenntniß genommen. 97. Note des kk. Bezirksbauamtes Steyr vom 3. Januar l.J. Z. 1323 be- treffend die Auszalung des Ver- dienstentgeldes an den Maurer- meister Gutbruner für Verle- gung der Vorlegstuffen bei dem Exjesuitengebäude in Steyr aus Anlaß der Spitalberg- u Kirchen- platz Regulierung im Betrage von 80 fl 48 xr ÖW. Der Gemeinderath genehmiget einhellig, daß das städt. Kassa- amt angewiesen werde, die in Folge hohen Statthalterey Erlaße vom 3. Oktober 1857 Z. 16567 aus Anlaß der Verlegung der Vorlegstuffen beim Exjesuiten- Gebäude von der Stadtgemeinde zu bestreitenden Kosten im Be- trage von 80 fl 48 xr ÖW an den
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