Ratsprotokoll vom 17. Jänner 1862

alljährlich im Monate März stattzufinden hat, so werden der Herr Bürgermeister hievor zur entsprechenden Amtshandlung in Kenntniß gesetzt.“ Dieser hohe Statthalterey–Praes.– Erlaß wird zur Kenntniß des löblichen Gemeinderathes gebracht und das Amt angewiesen, alle Vorarbeiten durchzuführen, um im Sinne des §. 42 der Gemeinde– Ordnung im Monate Merz 1862 die Neuwahlen vorzunehmen. 107 Statthalterey–Erlaß vom 2. Januar lJ. Z. 40 betreffend die Uebernahme der Administration des Exjesuitengebäudes in Steyr. Wird dem löblichen Gemeinderathe mit Rücksicht des Gemeinderathsbeschlußes vom 22. Novbr. 1861 Z. 6574 zur Kenntniß gebracht. 7402 Vortrag über das Gebarungsergebniß der Stadtkasse, sowie sämtlicher unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms und Ausgabsposten mit Ablauf des Monates November 1861.

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