Aufzündungspersonales die Reinigung der sämtlichen Laternen strenge gehandhabt und zwischen der ersten und zweiten Aufzündungsstunde eine genaue Nachsicht bei den angezündeten Laternen gepflogen werde, wird diesem Personale von Seite der Gemeinde unbeschadet der Rechte des bestehenden Pachtvertrages vom 20. Dezbr 1858 versuchsweise auf die Dauer eines halben Jahres nehmlich bis letzten Juni 1862 eine freiwillige Aufbesserung ihrer Bestallung derart bewilliget, daß ausschließlich zu diesem Zwecke und unter seiner Dafürhaftung dem Pächter und beziehweise dem Beleuchtungsbesorger Herrn Karl Schreiner für die genannte Zeit der Betrag von 72 fl Ö.W. in sechsmonatlichen Raten bei Erhebung des monatlichen Pachtschillings von der Stadtkasse, an die der bezügliche Auftrag ergeht, erfolgt werde und worüber sich der Beleuchtungsbesorger auf Verlangen der Gemeinde bezüglich der ziffermäßigen Vertheilung an das
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