Aufzündungspersonales die Rei- nigung der sämtlichen Laternen strenge gehandhabt und zwischen der ersten und zweiten Auf- zündungsstunde eine genaue Nachsicht bei den angezündeten Laternen gepflogen werde, wird diesem Personale von Seite der Gemeinde unbeschadet der Rechte des bestehenden Pachtver- trages vom 20. Dezbr 1858 ver- suchsweise auf die Dauer eines halben Jahres nehmlich bis letzten Juni 1862 eine freiwillige Aufbesserung ihrer Bestallung derart bewilliget, daß ausschließ- lich zu diesem Zwecke und unter seiner Dafürhaftung dem Päch- ter und beziehweise dem Be- leuchtungsbesorger Herrn Karl Schreiner für die genannte Zeit der Betrag von 72 fl Ö.W. in sechsmonatlichen Raten bei Erhebung des monatlichen Pachtschillings von der Stadtkasse, an die der bezügliche Auftrag ergeht, erfolgt werde und worüber sich der Beleuchtungs- besorger auf Verlangen der Gemeinde bezüglich der ziffer- mäßigen Vertheilung an das
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