bei der außerordentlich niedrigen Bestallung desselben nicht in dem gewünschten Grade angehoft und auch nicht gefordert werden könne; so haben sich die Ansichten im Comité weiters dahin geeinigt, daß es bei dem Umstande als der bestehen- de Pachtvertrag für den Pächter ohnehin keineswegs günstige Be- dingungen enthält, die vorer- wähnten thatsächlichen Verhältniße aber jedenfalls störend auf die Beleuchtung einwirken und be- seitiget werden müssen, — billig und nothwendig erscheine, zur Abhilfe dieser Uebelstände die Mitwirkung der Gemeindekräfte in Anspruch zu nehmen. Die weiteren Comité Anträge gehen sonach dahin: Der löbliche Gemeinderath be- schließe: 2. Die nach dem Ermessen des Comites einer Ausbesserung und Umänderung bedürftigen Strassenlaternen sollen sogleich in entsprechender Weise herge- stellt und nach Bedarf deren Anzahl vermehrt werden. 3. Unter der Bedingung, daß in Hinkunft von Seite des
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2